Überblick: Wie Unternehmer, Manager und Ruheständler ganz legal von dortigen Steuersenkungen profitieren.
Ein Problem, das oft keins mehr ist: Wer die günstigen Regeln im Ausland nutzen will, muss mobil sein. Einfach das Geld auf Reisen schicken und die Zinsen steuerfrei kassieren - das ist Hinterziehung, die immer seltener unentdeckt bleibt. Selbst Europas einstige Steueroasen kooperieren inzwischen enger mit ausländischen Fahndern. "Wer in Europa Schwarzgeld anlegt, lebt zunehmend riskant", warnt Peter Lüdemann, Steuerberater in der Kanzlei Ecovis in München.
Führungskräfte internationaler Unternehmen haben allerdings ein Ass im Ärmel. Mit dem müssen sie nicht mal in ein Steuerparadies umziehen, um dessen Vorteile zu nutzen. Es reicht schon, wenn sie dort regelmäßig eine Niederlassung besuchen. Der Charme daran: "Wenn sie nicht nur einen Arbeitsvertrag mit der deutschen Mutter, sondern auch einen mit einer ausländischen Tochter abschließen, ist ein Teil ihres Gehalts im Ausland steuerpflichtig", sagt Rolf Leuner, Partner der Wirtschaftskanzlei Rödl & Partner. So lasse sich die Steuerlast "um bis zu 50 Prozent" reduzieren. Manager internationaler Konzerne können dabei gleich mit mehreren Auslandsniederlassungen Verträge abschließen und so ihr Gehalt auf mehrere Länder verteilen.
Diese sogenannten Split-Salary-Vereinbarungen hätten "nahezu alle" international aktiven Vorstände von börsennotierten Unternehmen, so Leuner. Aber auch Mittelständler könnten von dieser Spezialität im internationalen Steuerrecht profitieren, denn das Modell funktioniert auch bei einer GmbH. Doch Vorsicht: Die heimischen Finanzbeamten sind argwöhnisch. Entscheidend ist, dass Manager tatsächlich regelmäßig in der ausländischen Niederlassung arbeiten. "Niemand sollte so etwas fingieren", warnt Leuner. Außerdem dürfe der "Anteil des dort kassierten Gehalts nicht zu stark vom Anteil der dort geleisteten Arbeit abweichen".
Interessant für solche Modelle sind nicht nur Steuerparadiese wie die Schweiz, sondern selbst Staaten mit einer auf den ersten Blick abschreckenden Steuerlast. Denn viele Länder offerieren ausländischen Managern spezielle Privilegien. So können sie in Holland 30 Prozent des dortigen Gehalts steuerfrei einstreichen - für bis zu zehn Jahre. In Dänemark ist eine im Vergleich zum Spitzensatz von 59 Prozent günstige Pauschale von 25 Prozent drin. Zudem werden Aktienoptionen und andere geldwerte Vorteile jenseits der Grenze oft niedriger besteuert.
Lesen Sie weiter auf Seite 2: Umzug ins Ausland
Wer nicht der Führungsebene mit "Split-Salary"-Verträgen angehört, muss zum Steuernsparen ganz ins Ausland ziehen. Das kommt für immer mehr Bürger infrage, allein 2006 haben sich 18 000 Deutsche in der Schweiz niedergelassen (siehe Grafik: "Adieu Deutschland"). Und dieses Jahr dürften es noch mehr werden, denn im Juni haben die Eidgenossen die Kontingente für EU-Bürger abgeschafft. Auch die Anziehungskraft von Luxemburg und Österreich ist ungebrochen.
Die europaweiten Emigranten sind keineswegs nur Ruheständler mit Hang zu Bergpanorama oder Palmenidylle, sondern vor allem Berufstätige. Gerade in steuerlich attraktiven Ländern brummt naheliegenderweise oft die Wirtschaft, und es gibt Arbeitsplätze en masse. Vor allem qualifizierte Fachkräfte haben immer öfter die Wahl: Zürich, Luxemburg oder doch lieber London? Ein Firmentöchterchen an solchen Standorten dient vielen Unternehmen zunehmend zur Personalakquise: Gerade im Wettbewerb um Spezialisten seien "Unternehmen im Vorteil, die einen Standort mit niedriger Steuerlast bieten können", sagt Lüdemann.
Einen Pferdefuß gibt es gerade in kleinen Ländern. So fordern etwa Monaco oder Andorra unschlagbare null Prozent Steuern (siehe Tabelle: "Günstige Angebote"); schade nur, dass die Lebenshaltungskosten die Steuerersparnis schnell verschlingen. Die Mini-Paradiese sind deshalb allein für Multimillionäre eine Option. Aber anders sieht es dagegen in der Schweiz, Luxemburg und Großbritannien aus.
» » Weiter: Schweiz - Kantone unterbieten sich
