Aber welche Vorteile hat dann die Selbstanzeige überhaupt?
Auch wenn somit das Erreichen vollständiger Straffreiheit durch die Selbstanzeige nicht sicher ist, sollte im Hinblick auf die erhebliche Strafmilderung, die einer unwirksamen Selbstanzeige zukommt, gleichwohl ein solcher Schritt nach vorne erwogen werden. Sie hilft insbesondere, strafprozessuale Maßnahmen, wie eine Durchsuchung, und damit negative Publizität zu vermeiden. Wichtig ist, die Selbstanzeige nicht lediglich bei der Veranlagungsstelle einzureichen, sondern gleichzeitig Kontakt mit der Staatsanwaltschaft Bochum und dem Finanzamt für Steuerstrafsachen und Steuerfahndung Wuppertal Kontakt aufzunehmen, da von hier aus bundesweit die Ermittlungshandlungen koordiniert werden.
Hätte nicht auch die LGT-Treuhand ihre Kunden viel früher über den Datenklau informieren müssen? Dann wären doch wohl die Selbstanzeigen rechtzeitig erfolgt.
Hätte die LGT-Treuhand die Kunden bereits im Jahre 2002 beziehungsweise Mitte 2006 über den Datenklau informiert, wäre unstreitig noch keine Tatentdeckung eingetreten. Denn Voraussetzung ist, dass überhaupt eine Prüfung dahingehend erfolgt ist, ob die fraglichen Beträge Eingang in die Steuererklärung des Steuerpflichtigen gefunden haben. Dafür ist ein Abgleich mit der persönlichen Steuerakte erforderlich. Das ungeprüfte Kontrollmaterial war für sich betrachtet also nicht ausreichend.
Wird dieses Versäumnis die LGT-Treuhand noch in Form von Schadensersatzansprüchen beschäftigen? Welchen Schaden können die Kunden geltend machen?
Derzeit reagieren die betroffenen Steuerpflichtigen sehr sachlich auf die Situation. Selbstverständlich muss man davon ausgehen, dass sich der Steuerpflichtige zu einem späteren Zeitpunkt beim "Lecken seiner Wunden" auch mit dem Gedanken beschäftigen wird, ob die LGT-Treuhand ihrer Schadensminderungspflicht ausreichend nachgekommen ist. Der Schaden ist hier aber jedenfalls nicht Steuer und Zinsen, die nachgezahlt werden müssen, denn diese Ansprüche sind auf Grund der Steuergesetze angefallen. Den Schaden bildet das, was etwa an Beratungskosten im Rahmen der Selbstanzeige oder an Strafverteidigungskosten auf den Mandanten zukommen. Allerdings ist die LGT-Treuhand seinerzeit ja davon ausgegangen, dass sämtliche Daten zurückgegeben wurden.
Wie hoch schätzen Sie das Entdeckungsrisiko deutscher Steuersünder im Ausland ein?
Die Fälle veruntreuter Daten kommen immer wieder vor. Diese werden lediglich nicht publik, da die Banken die Daten zurückkaufen und hoffen, dass nicht, wie vorliegend, eine Kopie von der Kopie gemacht wurde. Selbstverständlich kann der vorliegende Fall dazu führen, dass Nachahmungseffekte vermehrt eintreten werden. Allerdings gehe ich persönlich davon aus, dass, wie in den vergangenen Fällen (Cisal, Batliner) nach einiger Zeit auch wieder Ruhe in Liechtenstein einkehren wird. Die Banken haben insoweit auf Grund der Erfahrungen aus jüngerer Zeit auch Sicherungssysteme implementiert, die einen solch umfangreichen Datenklau vermeiden.
