Eltern sollen auch künftig ein normales Einfamilienhaus ohne Steuerbelastung an ihre Kinder vererben können. Auf diesen Grundsatz verpflichteten sich Politiker von SPD und CDU am Donnerstag, nachdem das Bundesverfassungsgericht am Vortag zentrale Elemente der Erbschaftsteuer gekippt hatte.
HB BERLIN. Die SPD-Linke forderte zugleich, Erben großer Vermögen stärker zur Kasse zu bitten. In der großen Koalition bahnt sich auch ein Streit über Steuervorteile bei Betriebsübergaben an. "Niemand muss sich sorgen", versprach der stellvertretende SPD-Fraktionsvorsitzende Joachim Poß mit Blick auf die Millionen Eigenheimbesitzer. Freibeträge zum Schutz kleiner und mittlerer Erbschaften blieben selbstverständlich erhalten, sagte er der "Frankfurter Rundschau". Baden-Württembergs Finanzminister Gerhard Stratthaus (CDU) unterstrich: "Im Moment geht es nicht um eine Erhöhung der Erbschaftsteuer." Ähnlich hatten sich bereits unmittelbar nach dem Urteil andere Unionsexperten geäußert.
Die Karlsruher Richter hatten die unterschiedliche Bewertung von privaten Immobilien, Firmenwerten, bäuerlichen Betrieben und Kapitalvermögen als verfassungswidrig gekippt. Der Politik trugen sie auf, bis Ende 2008 einheitliche Maßstäbe zu finden, die sich an den Marktpreisen anlehnen. Bis dahin gilt das alte Recht fort. Immobilien werden derzeit im Schnitt nur mit 50 Prozent ihres Verkehrswertes besteuert. Ist eine einheitliche Bewertungsgrundlage gefunden, darf die Politik in einem zweiten Schritt aber weiter bestimmte Teil von verschenktem oder vererbtem Vermögen begünstigen, zum Beispiel durch Freibeträge.
Von dieser Möglichkeit werde die Politik Gebrauch machen, kündigte der rheinland-pfälzische Finanzminister Ingolf Deubel (SPD) an. Zwar müsse die Immobilienbewertung angehoben werden. Im Gegenzug sollten aber "die Freibeträge erhöht werden, um normale Einfamilienhäuser wie bisher von der Erbschaftsteuer zu verschonen", sagte er der "Frankfurter Rundschau". Die Länder reden bei der Steuer ein gewichtiges Wort mit, weil ihnen das Aufkommen alleine zufließt, 2006 waren es 3,8 Mrd. Euro.
Während sich die beiden Volksparteien bei der Behandlung durchschnittlicher Erbschaften einig sind, riss der Graben zwischen ihnen beim künftigen Umgang mit Großvermögen wieder auf. "Es muss geprüft werden, ob besonders hohe Erbschaften schärfer besteuert werden", forderte Poß. Der Sprecher der SPD-Linken im Bundestag, Ernst Rossmann, -Dieter sagte der "Berliner Zeitung": "Man kommt bei den milliardenschweren Zuwächsen bei vererbtem Vermögen nicht umhin, große Erbschaften stärker für den Erhalt sozialer Gerechtigkeit heranzuziehen."
Damit stellen Teile der SPD auch die geplante Besserstellung von Betriebsvermögen in Frage - ein zentrale Projekt der Union. Poß sagte, seine Partei trete dem Versuch von CDU und CSU entgegen, den vorliegenden Gesetzentwurf zum Betriebsübergang zu retten, ohne ihn an das Verfassungsgerichtsurteil anzupassen. Die SPD blockiere aber nichts, sie wolle auch die Unternehmensweitergabe erleichtern, dabei aber die Vorgaben aus Karlsruhe umsetzen. Der Gesetzentwurf sieht vor, dass Firmenerben nach zehn Jahren keinen Euro Steuer auf produktives Betriebsvermögen zahlen müssen, wenn sie den Betrieb vergleichbar fortführen.
"Es ist nach diesem Urteil kaum noch möglich, die Erleichterung für Betriebsnachfolger verfassungskonform umzusetzen", sagte der Vorsitzende des SPD-Parteirates, Claus Möller. Die SPD-Finanzexpertin Nina Hauer forderte in der "Süddeutschen Zeitung" höhere Steuersätze, "um mehr Generationengerechtigkeit herzustellen". Die Parlamentarische Linke in der SPD-Fraktion dringt darauf, dass der Erhalt der Arbeitsplätze Bedingung für eine Steuer-Stundung sein muss.
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Kaum war das Urteil der Karlsruher Verfassungsrichter raus, liefen in vielen Praxen von Erbrechts-Anwälten und Steuerberatern die Telefone heiß. Was heißt das für die Zukunft?, wollten beunruhigte Bürger wissen. Was sich bislang abzeichnet:
Spätestens ab 1.1 2009 werden Immobilienerben mit hoher Wahrscheinlichkeit deutlich stärker zur Kasse gebeten als bisher. Vielleicht aber auch schon früher. Das hängt jetzt von der Bundesregierung ab, wie rasch es ihr gelingt, ein neues Gesetz zum Erbrecht in Form zu gießen.
Um wie viel teurer das Vererben von Haus und Hof, Eigentumswohnungen, Mehrfamilienhäusern oder Betriebsvermögen dann tatsächlich wird, ist offen. "Es wird teurer als Experten es vorhergesehen hatten", lautet die erste Einschätzung von Klaus Michael Groll, Präsident des Deutschen Forums für Erbrecht in München, in dem Anwälte, Notare, Steuerberater und Wirtschaftsprüfer vertreten sind. "Für den Staat wird's besser, für den Verbraucher nicht", ist Jan Bittler, Geschäftsführer der Deutschen Vereinigung für Erbrecht und Vermögensnachfolge (DVEV), in der sich Erbrechtsexperte zusammengeschlossen haben, überzeugt.
Bislang gilt: Wer eine Eigentumswohnung, ein Grundstück, Haus oder Betriebsvermögen erbt, muss viel weniger Steuern ans Finanzamt zahlen als jemand, der dieselben Werte beispielsweise in Bargeld hinterlassen bekommt. Während Geld, Wertpapiere, Aktien und alles andere Vermögen zu 100 Prozent versteuert werden müssen, werden Immobilien meist nur mit etwa der Hälfte ihres Verkehrswertes angesetzt. Ein klarer Verstoß gegen den gesetzlich verankerten Gleichheitsgrundsatz - damit muss jetzt Schluss ein, befand das höchste deutsche Gericht in Karlsruhe und kippte die Ungleichbehandlung nach über vier Jahren intensiver Beratung.
Die Verfassungsrichter räumten allerdings eine großzügige Übergangsregelung ein: Wer in nächster Zeit noch die steuerbegünstigte bisherige Regelung zum Vererben nutzen will, kann das tun. Das "alte" Recht kann auch ausgeschöpft werden, wenn noch kein Immobilieneigentum da ist, aber Bargeld steuerbegünstigt an die Kinder übertragen werden soll, etwa über eine mittelbare Schenkung. Eltern übertragen dabei dem Nachwuchs Geld mit der Auflage, davon ein konkret benanntes Domizil oder ein bestimmtes Grundstück zu kaufen.
"Niemand muss sich jetzt beeilen und unter Zeitdruck handeln", mahnt Norbert Gieseler, Vizepräsident der Deutschen Anwalts-, Notar- und Steuerberatervereinigung für Erb- und Familienrecht, zur Besonnenheit. "Es herrscht Rechtssicherheit." Zumindest bis die Bundesregierung bringt ein neues Gesetz auf den Weg gebracht hat.
Was neu kommt, ist bislang noch völlig offen. Wie die Politik die Gleichbehandlung von Erbschaften am besten umsetzen sollte - genau das ist auch nach dem höchstrichterlichen Urteil nicht recht klar, wie Bittler betont. Was sich ändern wird, ist vor allem die Art und Weise, wie der Wert der Immobilien zu berechnen ist.
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Verkehrswert als Grundlage
Die bislang recht griffige Formel, nach der das Finanzamt den so genannten Bedarfswert eines Objekts als Basis für die Erbschaftssteuer festgelegt hat (Nettokaltmiete x 12,5 minus 0,5 Prozent pro Bestandsjahr), fällt in Zukunft jedenfalls weg, wie Markus Deutsch vom Deutschen Steuerberaterverband erläutert. Stattdessen soll künftig der Verkehrswert als Bemessungsgrundlage dienen, also die Summe, die die Immobilie beim Verkauf einbringen würde. "Mit Sicherheit wird dann der Ausgangswert höher sein", sagt Gieseler. Sprich: Der Betrag, aus dem die Erbschaftssteuer berechnet wird.
Aber wer legt den Verkehrswert von Wohneigentum fest? Das geht bislang auf zwei Wegen, heißt es beim Verband der deutschen Hypothekenbanken. Entweder wird der Wert vom Gutachterausschuss der zuständigen Kommune bestimmt oder von einem vereidigten Privatgutachter. "Das öffnet Streitigkeiten zwischen Finanzamt und Erben Tür und Tor", ist Groll besorgt. Dann stehe Gutachten gegen Gutachten. "Das wird in Zukunft komplizierter als bisher, da muss sich die Bundesregierung was Schlaues als neues Bewertungssystem einfallen lassen", gibt auch Deutsch zu bedenken. Und in den Finanzbehörden womöglich neue, regionale Datenbanksysteme aufbauen, um - ähnlich dem örtlichen Mietspiegel - standardisierte Bewertungskriterien an der Hand zu haben.
Um solchen Schwierigkeiten weitgehend aus dem Weg zu gehen, könnte eine künftige Lösung auch folgendermaßen aussehen: Die bisherigen Freibeträge für die Erben werden hochgesetzt, wie Bittler erklärt. Er meint: "Das wird spannend in den nächsten Monaten." Auch Groll ist überzeugt: "Das Thema Vererben bleibt heiß."
