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01.02.2007 

Kaum war das Urteil der Karlsruher Verfassungsrichter raus, liefen in vielen Praxen von Erbrechts-Anwälten und Steuerberatern die Telefone heiß. Was heißt das für die Zukunft?, wollten beunruhigte Bürger wissen. Was sich bislang abzeichnet:

Spätestens ab 1.1 2009 werden Immobilienerben mit hoher Wahrscheinlichkeit deutlich stärker zur Kasse gebeten als bisher. Vielleicht aber auch schon früher. Das hängt jetzt von der Bundesregierung ab, wie rasch es ihr gelingt, ein neues Gesetz zum Erbrecht in Form zu gießen.

Um wie viel teurer das Vererben von Haus und Hof, Eigentumswohnungen, Mehrfamilienhäusern oder Betriebsvermögen dann tatsächlich wird, ist offen. "Es wird teurer als Experten es vorhergesehen hatten", lautet die erste Einschätzung von Klaus Michael Groll, Präsident des Deutschen Forums für Erbrecht in München, in dem Anwälte, Notare, Steuerberater und Wirtschaftsprüfer vertreten sind. "Für den Staat wird's besser, für den Verbraucher nicht", ist Jan Bittler, Geschäftsführer der Deutschen Vereinigung für Erbrecht und Vermögensnachfolge (DVEV), in der sich Erbrechtsexperte zusammengeschlossen haben, überzeugt.

Bislang gilt: Wer eine Eigentumswohnung, ein Grundstück, Haus oder Betriebsvermögen erbt, muss viel weniger Steuern ans Finanzamt zahlen als jemand, der dieselben Werte beispielsweise in Bargeld hinterlassen bekommt. Während Geld, Wertpapiere, Aktien und alles andere Vermögen zu 100 Prozent versteuert werden müssen, werden Immobilien meist nur mit etwa der Hälfte ihres Verkehrswertes angesetzt. Ein klarer Verstoß gegen den gesetzlich verankerten Gleichheitsgrundsatz - damit muss jetzt Schluss ein, befand das höchste deutsche Gericht in Karlsruhe und kippte die Ungleichbehandlung nach über vier Jahren intensiver Beratung.

Die Verfassungsrichter räumten allerdings eine großzügige Übergangsregelung ein: Wer in nächster Zeit noch die steuerbegünstigte bisherige Regelung zum Vererben nutzen will, kann das tun. Das "alte" Recht kann auch ausgeschöpft werden, wenn noch kein Immobilieneigentum da ist, aber Bargeld steuerbegünstigt an die Kinder übertragen werden soll, etwa über eine mittelbare Schenkung. Eltern übertragen dabei dem Nachwuchs Geld mit der Auflage, davon ein konkret benanntes Domizil oder ein bestimmtes Grundstück zu kaufen.

"Niemand muss sich jetzt beeilen und unter Zeitdruck handeln", mahnt Norbert Gieseler, Vizepräsident der Deutschen Anwalts-, Notar- und Steuerberatervereinigung für Erb- und Familienrecht, zur Besonnenheit. "Es herrscht Rechtssicherheit." Zumindest bis die Bundesregierung bringt ein neues Gesetz auf den Weg gebracht hat.

Was neu kommt, ist bislang noch völlig offen. Wie die Politik die Gleichbehandlung von Erbschaften am besten umsetzen sollte - genau das ist auch nach dem höchstrichterlichen Urteil nicht recht klar, wie Bittler betont. Was sich ändern wird, ist vor allem die Art und Weise, wie der Wert der Immobilien zu berechnen ist.

Lesen Sie weiter auf Seite 3: Verkehrswert als Grundlage

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