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01.02.2007 

Verkehrswert als Grundlage

Die bislang recht griffige Formel, nach der das Finanzamt den so genannten Bedarfswert eines Objekts als Basis für die Erbschaftssteuer festgelegt hat (Nettokaltmiete x 12,5 minus 0,5 Prozent pro Bestandsjahr), fällt in Zukunft jedenfalls weg, wie Markus Deutsch vom Deutschen Steuerberaterverband erläutert. Stattdessen soll künftig der Verkehrswert als Bemessungsgrundlage dienen, also die Summe, die die Immobilie beim Verkauf einbringen würde. "Mit Sicherheit wird dann der Ausgangswert höher sein", sagt Gieseler. Sprich: Der Betrag, aus dem die Erbschaftssteuer berechnet wird.

Aber wer legt den Verkehrswert von Wohneigentum fest? Das geht bislang auf zwei Wegen, heißt es beim Verband der deutschen Hypothekenbanken. Entweder wird der Wert vom Gutachterausschuss der zuständigen Kommune bestimmt oder von einem vereidigten Privatgutachter. "Das öffnet Streitigkeiten zwischen Finanzamt und Erben Tür und Tor", ist Groll besorgt. Dann stehe Gutachten gegen Gutachten. "Das wird in Zukunft komplizierter als bisher, da muss sich die Bundesregierung was Schlaues als neues Bewertungssystem einfallen lassen", gibt auch Deutsch zu bedenken. Und in den Finanzbehörden womöglich neue, regionale Datenbanksysteme aufbauen, um - ähnlich dem örtlichen Mietspiegel - standardisierte Bewertungskriterien an der Hand zu haben.

Um solchen Schwierigkeiten weitgehend aus dem Weg zu gehen, könnte eine künftige Lösung auch folgendermaßen aussehen: Die bisherigen Freibeträge für die Erben werden hochgesetzt, wie Bittler erklärt. Er meint: "Das wird spannend in den nächsten Monaten." Auch Groll ist überzeugt: "Das Thema Vererben bleibt heiß."

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