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16.06.2008 
Votum – Die Handelsblatt Recht & Steuern-Kolumne

Kommentar: Einer trage des anderen Last

von Hans Mundorf

Zum Katechismus vieler Politiker gehört der Glaubenssatz, dass in Deutschland die wenigen Pferde, die noch den Karren zögen, die meiste Prügel und den wenigsten Hafer bekämen.

Denn zehn Prozent der Steuerzahler erbrächten mehr als 50 Prozent des Aufkommens an Einkommensteuer, während die unteren 50 Prozent nur mit 7,5 Prozent zur Einkommensteuer beitrügen. Und ganz im Stillen wird dann die nostalgische Erinnerung an das bis zum Ersten Weltkrieg geltende preußische Drei-Klassen-Wahlrecht geweckt: In die erste Klasse der Wähler gehörte damals, wer das erste Drittel der Steuern aufbrachte, in die zweite, wer das zweite Drittel zahlte, in die dritte alle anderen. Jede Klasse wählte nun ein Drittel der Vertreter in Gemeinde und im Landtag. So konnte es geschehen, dass etwa im Jahr 1898 in Berlin kaum 1 500 "erstklassige" Wähler ebensoviel zu sagen hatten wie 290 000 drittklassige.

Doch ist die Rechnung über die diskriminierende Verteilung der Steuerlast so nicht richtig. Nach der Statistik der Deutschen Bundesbank betrug das gesamte Steueraufkommen der Bundesrepublik im Jahr 2006 genau 446,14 Mrd. Euro. Daran war die veranlagte Einkommensteuer mit nur 3,9 Prozent beteiligt, die Körperschaftsteuer, die Besteuerung der Unternehmen also, in denen die Masse des Sozialproduktes entsteht, mit 5,1 Prozent, die Kapitalertragsteuer mit 4,4 Prozent und die Erbschaftsteuer mit nur 0,8 Prozent. Aus der Lohnsteuer, der Einkommensteuer des kleinen Mannes also, stammten 27,5, aus den Umsatzsteuer, die ausschließlich von den Konsumenten aufgebracht wird, 32,5 Prozent; die Verbraucher mussten ferner noch die Energiesteuer zahlen (8,9 Prozent des gesamten Steueraufkommens), die Tabaksteuer (3,2), die Versicherungssteuer (1,9), die Stromsteuer (1,4), die Kfz-Steuer (2,0).

Die Steuerzahler, die zur Einkommensteuer veranlagt werden, machen sich also nicht mehr um die Staatsfinanzen verdient als die Raucher. Auch die Gewerbesteuer, die sich die Unternehmen immer als eine eigene Abgabenleistung zurechnen, wird in die Preise einkalkuliert und letztlich von den Verbrauchern getragen. Der Steuerbeitrag, der aus der Besteuerung von Unternehmensgewinnen und des Kapitals stammt, ist also in Wirklichkeit verschwindend gering, und er wird weiter reduziert, weil sich Unternehmen und Kapital durch die Flucht ins Ausland der Besteuerung überhaupt entziehen können. Die Steuerlast wird somit immer mehr auf die Menschen konzentriert, die an ihren Arbeitsplätzen zuhause bleiben müssen, welche ungerechte Praxis man auch "das duale System" nennt.

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