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17.07.2008 
Prozessauftakt

Liechtenstein-Affäre: Der Sündenfall

von Jan Keuchel

In Bochum beginnt am Freitag der erste Prozess in der Liechtenstein-Affäre. Das Strafmaß haben Richter, Staatsanwaltschaft und Verteidigung offenbar längst ausgedealt. Derweil sorgt sich das Fürstentum um sein angekratztes Image.

Landesschild des Fürstentums Liechtenstein: Am Freitag beginnt der erste Prozess wegen Steuerhinterziehung. Foto: dpaLupe

Landesschild des Fürstentums Liechtenstein: Am Freitag beginnt der erste Prozess wegen Steuerhinterziehung. Foto: dpa

DÜSSELDORF. Damals stand er noch außen vor, aber um eine grundsätzliche Botschaft war er nicht verlegen. Damals, das war im November 2006, als die Angeklagten im Mannesmann-Prozess um Deutsche-Bank-Chef Josef Ackermann mit Geldstrafen davonkamen und dieser Handel die Öffentlichkeit erregte. Da sprach Holger Matt: Deals im Strafrecht? Das sei völlig in Ordnung: "Sie sollten nicht das primäre Mittel sein, einen Prozess zu beenden", so der Strafverteidiger, der niemanden in diesem Verfahren vertrat. "Aber sie sind oft notwendig, um zu einem vernünftigen Ergebnis zu kommen."

So offen äußert sich Holger Matt, Strafrechtler und Lehrbeauftragter an der Universität Frankfurt, heute nicht mehr. Matt ist alles andere als gesprächig, das allerdings mit Wortwitz. Keine Informationen an niemanden, "das gelte zu hundert Prozent", sagt Matt. "Man könnte auch sagen: null Prozent für alle."

Vielleicht liegt es daran, dass Matt nun in eigener Sache einen Deal verteidigen muss, der der Öffentlichkeit nicht passen könnte. Das lähmt die Stimmbänder.

Holger Matt vertritt Elmar S., dem - obwohl der breiten Öffentlichkeit nicht bekannt - eine äußerst medienwirksame Rolle zukommt. Herr S., ein 66-jähriger ehemaliger Immobilienkaufmann aus Bad Homburg, ist der erste Angeklagte, dem in der sogenannten Liechtenstein-Affäre der Prozess gemacht wird. Am Freitag startet das Verfahren vor dem Landgericht Bochum. Doch wer glaubt, dieses Verfahren könnte zu einer juristischen Aufarbeitung des durchaus umstrittenen Erwerbs des Belastungsmaterials werden, der dürfte sich getäuscht sehen. Der Ausgang in der Sache 6 KLs 350 Js 1/08 steht längst fest.

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