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11.09.2008 
Managerhaftpflicht

Lufthansa verliert LSG-Klage

Die Lufthansa hat die Berufungsklage gegen den Industrieversicherer Ace vor dem Oberlandesgericht Köln verloren. Das Urteil (9 U 151/07) liegt dem Handelsblatt vor. Es betrifft einen der spektakulärsten Fälle von Managerhaftpflicht in Deutschland.

FRANKFURT. Im konkreten Fall ging es um einen ungünstigen Catering-Vertrag der Lufthansa-Tochter LSG Skychefs, der der Mutter einen hohen Millionenschaden zugefügt hat. Den wollte sie aus der Manager-Haftpflichtpolice des damaligen LSG-Chefs Helmut Woelki ersetzt haben. Die Police hatte ein Konsortium unter Führung von Gerling gestellt, an dem auch Ace beteiligt war.

Die Richter monieren in ihrem Urteil zwei Dinge: Erstens, dass sich aus der Führungsklausel ergebe, dass Ace der falsche Beklagte sei. Richtig wäre Gerling. Gerling und die anderen haben aber im Gegensatz zu Ace in ein Schiedsgerichtsverfahren eingewilligt, das andauert. Der zweite Grund: Lufthansa hätte nicht schon gegen Ace vorgehen dürfen, bevor die Haftungsfrage generell geklärt ist. Revision ließen die Richter nicht zu.

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