0 Bewertungen
11.03.2008 

Beim Marktführer kann so gut wie alles in den Deckungsstock der LV eingezahlt werden: bestehende Wertpapierdepots, Aktien, Anleihen, Bargeld und Fonds jeglicher Provenienz. Auch "steuerlich intransparente Fonds sind meist kein Problem", weiß ein Vermögensverwalter aus der Nähe von Ingolstadt. Dies eröffne "spannende Gestaltungsmöglichkeiten im Mantel". Man könne es auch andersrum formulieren, sagt der Mann: "Um das Vermögen kommt ein Mäntelchen, das es vor dem alljährlichen Zugriff des Fiskus schützt." Kein Wunder, dass "vor allem reiche Kunden mit mehr als einer Million liquidem Vermögen, die ohnehin schon eine individuelle Vermögensverwaltung haben", sich "sehr für die Liechtensteiner Mäntel interessieren", wie auch Friess weiß: "Sie haben nichts zu verlieren; sie machen einfach die gleiche Geldanalage innerhalb des Mantels wie zuvor ohne."

Es kommt noch doller: Ist das Vermögen erst im Schutzmäntelchen verschwunden, ist es - dank äußerst anlegerfreundlichem Liechtensteiner Recht - vor fast allem und jedem geschützt. Artikel 78 des Liechtensteiner Versicherungsvertragsgesetzes garantiert, dass das Vermögen im Mantel - selbst bei Privatinsolvenz des Versicherungsnehmers - nicht in die Konkursmasse eingeht, das heißt: vor dem Zugriff der Gläubiger geschützt wird. "Wenn sie das hören, kriegen unsere Zahnärzte und Handwerksmeister immer ganz rote Bäckchen in den Seminaren", so der rheinische Geldmanager, der nicht mehr genannt werden will.


» Wo Milliarden schlummern: Hier finden Sie unser Special zum Thema Steuerparadiese


Landauf, landab läuft die Werbemaschinerie für die LV-Mäntel jetzt an. "Die Lösung für die Abgeltungsteuer heißt Lebensversicherungsmantel", verspricht der Versicherungsmakler Laubach & Cie. Die Swiss Life hat anschauliches Infomaterial eigens für "Multiplikatoren" wie Banken, Vermögensverwalter und Finanzvertriebe wie MLP oder AWD drucken lassen. Banken veranstalten Seminare und können sich vor Anfragen kaum retten. "Das Thema steht zurzeit bei fast allen Anlegern jenseits der Millionengrenze ganz oben auf der Agenda", weiß Gottfried Urban, Vorstand des Vermögensverwalters Neue Vermögen im oberbayrischen Altötting.

Schon ab 100 000 Euro bieten manche Versicherungen LV-Mäntel an. Meist liegt die Untergrenze bei einer halben Million. Der Versicherungsmantel lohnt sich zwar nicht für jeden. Während der Laufzeit des Vertrages kostet auch er Gebühren, meist zwischen 0,2 und 0,5 Prozent des eingebrachten Vermögens. Aber je mehr Geld man hat, und je länger es nicht aus dem Mantel herausgeholt werden soll, desto eher rechnet er sich.

Friess hat mit zwei seiner Kunden nachgerechnet: Ein 65-jähriger Pensionär mit einer Million Euro Vermögen, das zu 35 Prozent in Aktien liegt, erwirtschaftet im Durchschnitt vier Prozent Rendite aus Zinsen und Dividenden und etwa sieben Prozent aus Kursgewinnen. Friess: "Der braucht nie und nimmer einen LV-Mantel. Er bezahlt durch die Abgeltungsteuer nur 0,24 Prozentpunkte seiner Erträge mehr an Steuern als bisher. Der Mantel kostet ihn das Doppelte."

Anders sieht die Rechnung bei einem angestellten Manager Anfang 50 aus, ebenfalls eine Million Vermögen. Auch er hat einen Grenzsteuersatz von 40 Prozent, fast denselben wie der Rentner. Nur liegt sein Vermögen zu mehr als 70 Prozent in Aktien. Die zwölf Jahre bis zur steuergünstigen Entnahme will der Manager warten, weil er das Geld fürs Alter angelegt hat. Friess: "Hier lohnt sich der Mantel. Der spart die Hälfte der Steuer."

Allerdings besteht ein Restrisiko für die Steueroptimierer, dass ihnen der Fiskus doch noch den Mantel auszieht. Zum einen ist noch nicht restlos geklärt, ob sich die Anleger nicht der Steuerumgehung schuldig machen, wenn sie gleich mehrere Depots oder ihr gesamtes Vermögen in Liechtensteiner LV-Mäntel bringen. Und es gab schon einmal eine ähnliche Idee: Noch bis 9. November 2007 konnten Vermögende in Luxemburg ihren eigenen Fonds gründen. Mit diesen so genannten Millionärsfonds hätten sie Wertpapiere auch in Zukunft an der Börse abgeltungsteuerfrei handeln können; Kursgewinne innerhalb eines Fonds sind steuerfrei. Doch diesen Fluchtweg hat der Bundestag geschlossen: Auch für die Millionärsfonds gilt nun die Abgeltungsteuer.

Quelle: Wirtschaftswoche, Nr. 09, 25.02.2008


»Großes Special: Alles, was man zum Thema Abgeltungsteuer wissen muss.


Artikel bewerten:
  • 1 Stern
  • 2 Sterne
  • 3 Sterne
  • 4 Sterne
  • 5 Sterne
Anzeige
Anzeige

Anzeige: Neue Steuersoftware

Konz Steuersoftware 2009 

Konz Steuersoftware 2009

Wollen Sie möglichst viel Geld vom Finanzamt zurück? Die KONZ Steuersoftware 2009 mit 1000 ganz legalen Steuertricks hilft Ihnen dabei. Artikel


weiterAnlegerakademie

„Künftig wird gerechter geteilt“  Artikel in Merkliste

21.12.2008

Michael Hessling ist Vorstand der Allianz Leben in Stuttgart. Im Interview mit dem Handelsblatt spricht der Banker über die Betriebsrente und erklärt, warum es für Arbeitnehmer attraktiver ist, künftig Arbeitszeit in einem Wertkonto anzusparen. Artikel


Anzeige