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02.04.2008 
Schadensersatzforderungen

Neue Schlappe im Betrugsfall Phoenix

von Sonia Shinde

Fehler ohne Folgen: Die Entschädigunseinrichtung der Wertpapierhandelsunternehmen kann im Betrugsfall Phoenix nach Auffassung des Oberlandesgerichts Stuttgart die Wirtschaftsprüfer von Ernst & Young nicht auf Schadenersatz verklagen. Diese hatten bei der Prüfung übersehen, dass Teile der Buchführung nicht stimmten. Den Schaden haben die rund 30 000 betrogenen Anleger.

FRANKFURT. Ernst&Young hatte nicht im Auftrag der EdW sondern der Finanzaufsicht BaFin 2002 den Optionshändler Phoenix geprüft. Die BaFin als Aufsichtsbehörde aber kann nicht gegen Ernst & Young klagen, weil sie nicht haftet und ihr damit auch kein Schaden entstanden ist.

Rund 30 000 Anleger hatten Phoenix mehr als 600 Mill. Euro anvertraut. 2005 meldete Phoenix Insolvenz an. Ursprünglich sollten die Anleger 200 Mill. Euro aus der Insolvenzmasse erhalten. Doch ein Anleger klagte und kippte den Insolvenzplan. Die EdW ist nun mit der Entschädigung finanziell überfordert.

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