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08.08.2008 
Immobilienrecht

Notar zahlt für Kaufnomaden

Mietnomaden sind der Schrecken aller Vermieter. Doch auch Hausverkäufer sind davor nicht gefeit. Vor einer solchen Falle aber müsste der Notar warnen, entschieden die Richter des Bundesgerichtshofes.

kbs DÜSSELDORF. Der Fall: Schon 15 Monate vor Kaufpreisfälligkeit zogen die Käufer in die Immobilie ein, doch die dafür vereinbarte Nutzungsentschädigung von 1 000 Euro pro Monat zahlten sie nur ein einziges Mal. Der Kaufvertrag half dem Verkäufer wenig, denn darin waren nur Sanktionen vereinbart, falls der Kaufpreis ausblieb. Erbittert kämpfte der geprellte Verkäufer vor Gericht um die fehlenden Ratenzahlungen, doch bei den vermeintlichen Kaufinteressenten war nichts zu holen.

Vor dieser Falle hätte der Notar ihn warnen müssen, fand der Verkäufer. Die Richter des Bundesgerichtshofes (BGH) gaben ihm recht. Da der Notar dies unterließ, muss er jetzt für den Schaden aufkommen. Die Richter machten auch praktische Vorschläge. Zum Beispiel hätte dem Verkäufer bei unpünktlicher Ratenzahlung ein Rücktrittsrecht eingeräumt werden können, lobt Rechtsanwalt und Notar Uwe Bethge.

Aktenzeichen: BGH vom 24. Januar 2008, III ZR 156/07

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