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30.08.2007 
Zinssteuer: EU-Richtlinie lässt Hinterzieher kalt

Nur Kleckerbeträge für deutschen Fiskus

von Axel Schrinner

Die Einnahmen Deutschlands aus der EU-Zinssteuer dürften sich in diesem Jahr etwa verdreifachen. Trotzdem wird nicht einmal das Niveau von manch einer Bagatellsteuer wie der Sektsteuer erreicht.

Aus den Steueroasen werden nur Kleckerbeträge an den deutschen Fiskus überweisen.Lupe

Aus den Steueroasen werden nur Kleckerbeträge an den deutschen Fiskus überweisen.

HB DÜSSELDORF. Dies zeigt eine Handelsblatt-Umfrage unter den wichtigsten Fluchtburgen für Hinterzieher von Kapitaleinkünften in Europa. Demnach hat die Schweiz für das abgelaufene Jahr 2006 gut 63 Mill. Euro an den deutschen Fiskus gezahlt. Wien überwies für deutsche Anleger mit Konten in Österreich gut 33 Mill. Euro nach Deutschland, Liechtenstein 4,4 Mill. Euro. Das Luxemburgische Finanzministerium wollte keine Angaben machen.

Die EU-Zinssteuerrichtlinie trat am 1. Juli 2005 in Kraft. Daher ist sie auch nur für seitdem gezahlte Kapitalerträge relevant. Sie soll die Hinterziehung von Kapitaleinkünften erschweren. Hochgerechnet auf die insgesamt 14 betroffenen Steuerfluchtburgen kann Deutschland damit auf rund 150 Mill. Euro hoffen. Zum Vergleich: Die Gesamteinnahmen aus der Zinsabschlagsteuer sind rund fünfzig Mal so hoch. Für das zweite Halbjahr 2005 hatten die Steueroasen insgesamt 47,7 Mill. Euro an den Fiskus überwiesen. Von diesem Betrag musste Bundesfinanzminister Peer Steinbrück (SPD) 44 Prozent an die Länder und 12 Prozent an die Kommunen weiterleiten.

Die EU-Zinssteuerrichtlinie verpflichtet Banken grundsätzlich, Zinserträge von EU-Ausländern den Finanzbehörden des jeweiligen Heimatstaates zu melden. Konkret bedeutet dies, dass etwa eine niederländische Bank dem Bundeszentralamt für Steuern eine Kontrollmitteilung über die Erträge schickt, wenn ein deutscher Anleger in den Niederlanden ein Festgeldkonto hat.

Wichtige Finanzzentren in Europa haben sich Ausnahmen von den Kontrollmitteilungen erbeten, um ihr Bankgeheimnis zu schützen. In Belgien, Luxemburg, Österreich und den Nicht-EU-Mitgliedern Schweiz und Liechtenstein sowie den britischen Kanalinseln können ausländische Anleger wählen, ob sie anstelle von Kontrollmitteilungen eine anonym abgeführte Quellensteuer auf Zinserträge von zunächst 15 Prozent bevorzugen. Dieser Steuersatz steigt ab Juli 2008 auf 20 Prozent und in der Endstufe ab Juli 2011 auf 35 Prozent. Ein Viertel der Einnahmen behält der Quellenstaat, den Rest überweist er an den Wohnsitzstaat des Anlegers. Der ehrliche Anleger kann die Quellensteuer bei seiner Steuererklärung anrechnen lassen.


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Für den Finanzexperten des Münchner Ifo-Instituts, Rüdiger Parsche, sind die geringen Einnahmen keine Überraschung: "Wer Steuern hinterziehen will, der tut es auch weiterhin." Die Masse des Fluchtkapitals sei so angelegt, dass es von der Richtlinie nicht tangiert werde. Dafür hätten die Finanzdienstleister in den Fluchtburgen schon gesorgt. "Es wäre naiv anzunehmen, dass Länder wie die Schweiz oder Liechtenstein sich von der EU das Geschäft kaputt machen lassen, von dem sie Jahrzehnte hervorragend gelebt haben", sagte Parsche. "Wer sich von der EU-Zinssteuer nennenswerte Einnahmen oder eine Zunahme der Steuerehrlichkeit erhofft hat, der hat sich getäuscht."

Lesen Sie weiter auf Seite 2: Experten zweifeln am Sinn der Zinssteuerrichtlinie

Der Chef der Deutschen Steuergewerkschaft, Dieter Ondracek, fordert, die Lücken in der Zinssteuerrichtlinie zu schließen. "Das System ist löchrig wie ein Schweizer Käse", sagte Ondracek dem Handelsblatt. Das Umgehen und damit die spärlichen Erträge seien systembedingt.

Freilich gibt es keine verlässlichen Daten über die Höhe des von Deutschen im Ausland angelegten Vermögens. Ex-Kanzler Gerhard Schröder hatte einst von 100 Mrd. Euro gesprochen. Unterstellt man eine Verzinsung von vier Prozent p.a., lässt sich aus der Höhe der EU-Zinssteuerzahlungen ableiten, dass rund vier Mrd. Euro deutsches Kapital von der Richtlinie erfasst wird.

Das im Ausland schlummernde deutsche Kapital dürfte allerdings wesentlich größer sein. "Ich kenne keinen, der wegen der Zinssteuerrichtlinie sein Geld zurück nach Deutschland überwiesen hat", bestätigte Pricewaterhouse-Coopers-Privatkundenberater Lothar Siemers.

Die Richtlinie sieht nämlich vor, dass zum einen nur Konten von natürlichen Personen unter die Richtlinie fallen. Damit bleibt die Liechtensteiner Stiftung mit einem Konto in der Schweiz ein attraktives Modell für vermögende Steuersünder. Zum anderen werden nur Zinsen, nicht aber andere Kapitaleinkünfte wie etwa Dividenden und Veräußerungsgewinne erfasst. Vor Inkrafttreten der Richtlinie hatten vor allem Österreichische und Schweizer Banken massiv die Werbetrommel gerührt und ihren deutschen Kunden dringend zu Depotumschichtungen geraten.

Hintergrund: Die EU-Zinssteuerrichtlinie

Idee: Mit der Zinssteuerrichtlinie wollte die Mehrheit der EU-Staaten Steueroasen in Europa austrocknen. Seit dem 1. Juli 2005 müssen daher europäischen Banken Kontrollmitteilungen über Kapitaleinkünfte von EU-Bürgern an die nationalen Finanzbehörden verschicken. Dies soll Steuerhinterziehung verhindern.

Ausnahmen I: Den EU-Miglieder Belgien, Österreich und Luxemburg gelang es dennoch, ihr Bankgeheimnis zu schützen. Dort - sowie in den assozierten Ländern Schweiz, Liechtenstein, Andorra, San Marino, den britischen Kanalinsel und den niederländischen Antillen - können Anleger wählen, ob sie statt Kontrollmitteilungen lieber eine Quellensteuer hinnehmen wollen.

Ausnahmen II: De facto werden nur Zinsen erfasst. Dividenden und Veräußerungsgewinne bleiben außen vor. Ausgenommen sind ebenfalls Erträge aus Anleihen, die vor dem 1. März 2001 begeben und nach dem 28. Februar 2002 nicht mehr aufgestockt wurden.


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