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30.08.2007 

Der Chef der Deutschen Steuergewerkschaft, Dieter Ondracek, fordert, die Lücken in der Zinssteuerrichtlinie zu schließen. "Das System ist löchrig wie ein Schweizer Käse", sagte Ondracek dem Handelsblatt. Das Umgehen und damit die spärlichen Erträge seien systembedingt.

Freilich gibt es keine verlässlichen Daten über die Höhe des von Deutschen im Ausland angelegten Vermögens. Ex-Kanzler Gerhard Schröder hatte einst von 100 Mrd. Euro gesprochen. Unterstellt man eine Verzinsung von vier Prozent p.a., lässt sich aus der Höhe der EU-Zinssteuerzahlungen ableiten, dass rund vier Mrd. Euro deutsches Kapital von der Richtlinie erfasst wird.

Das im Ausland schlummernde deutsche Kapital dürfte allerdings wesentlich größer sein. "Ich kenne keinen, der wegen der Zinssteuerrichtlinie sein Geld zurück nach Deutschland überwiesen hat", bestätigte Pricewaterhouse-Coopers-Privatkundenberater Lothar Siemers.

Die Richtlinie sieht nämlich vor, dass zum einen nur Konten von natürlichen Personen unter die Richtlinie fallen. Damit bleibt die Liechtensteiner Stiftung mit einem Konto in der Schweiz ein attraktives Modell für vermögende Steuersünder. Zum anderen werden nur Zinsen, nicht aber andere Kapitaleinkünfte wie etwa Dividenden und Veräußerungsgewinne erfasst. Vor Inkrafttreten der Richtlinie hatten vor allem Österreichische und Schweizer Banken massiv die Werbetrommel gerührt und ihren deutschen Kunden dringend zu Depotumschichtungen geraten.

Hintergrund: Die EU-Zinssteuerrichtlinie

Idee: Mit der Zinssteuerrichtlinie wollte die Mehrheit der EU-Staaten Steueroasen in Europa austrocknen. Seit dem 1. Juli 2005 müssen daher europäischen Banken Kontrollmitteilungen über Kapitaleinkünfte von EU-Bürgern an die nationalen Finanzbehörden verschicken. Dies soll Steuerhinterziehung verhindern.

Ausnahmen I: Den EU-Miglieder Belgien, Österreich und Luxemburg gelang es dennoch, ihr Bankgeheimnis zu schützen. Dort - sowie in den assozierten Ländern Schweiz, Liechtenstein, Andorra, San Marino, den britischen Kanalinsel und den niederländischen Antillen - können Anleger wählen, ob sie statt Kontrollmitteilungen lieber eine Quellensteuer hinnehmen wollen.

Ausnahmen II: De facto werden nur Zinsen erfasst. Dividenden und Veräußerungsgewinne bleiben außen vor. Ausgenommen sind ebenfalls Erträge aus Anleihen, die vor dem 1. März 2001 begeben und nach dem 28. Februar 2002 nicht mehr aufgestockt wurden.


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