14.10.2007

Sondergutachten: Rechnungsprüfer bemängeln Steuerpraxis

Der Bundesrechnungshof hat nach einem Magazinbericht die Steuerpraxis in Deutschland kritisiert. Besonders bemängelt wurde die unterschiedliche Auslegung der Vorschriften durch die einzelnen Finanzverwaltungen.

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HB MÜNCHEN. Wie das Nachrichtenmagazin "Focus" am Sonntag berichtete, bemängeln die Rechnungsprüfer in einem Sondergutachten für die Föderalismuskommission, die Steuergesetze seien zwar bundeseinheitlich, würden aber von den für die Verwaltung zuständigen Bundesländern unterschiedlich vollzogen.

So müssten Unternehmen im Durchschnitt nur alle 50 Jahre mit einer Umsatzsteuerprüfung rechnen. In Sachsen-Anhalt liegt die Prüfquote dem Bericht zufolge bei 3,5 Prozent und damit bereits weit über dem Schnitt. Betriebe in Hessen (1,35 Prozent) und Bayern (1,3 Prozent) müssten noch seltener mit einer Kontrolle rechnen. Bei der Einkommensteuer hätten einzelne Finanzämter wegen Überlastung bereits sogenannte "Durchwinktage" eingerichtet.

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