15.10.2007

Urteile des Bundesfinanzhofs: Rückenwind für Steuereintreiber

Angesichts von 5,4 Milliarden Euro, die jährlich als verloren eingestuft werden, treibt der Fiskus Steuerschulden immer entschiedener ein.

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So legen niedersächsische Finanzbeamte die Autos säumiger Zahler seit Ende 2006 per "Parkkralle" lahm. Bislang kam sie 276-mal zum Einsatz, meist beglichen Betroffene ihre Schulden sofort. Der Bundesfinanzhof (BFH) hat den Finanzämtern jetzt in zwei Urteilen Rückendeckung für das strengere Vorgehen gegen säumige Steuerzahler gegeben.

Im ersten Fall hatten Beamte einen geschäftsführenden Gesellschafter für die Schulden seiner GmbH zur Kasse gebeten und drei private Lebensversicherungspolicen gepfändet. Dagegen protestierte der Mann: Die Verträge seien seine Altersvorsorge und fielen damit unter das gesetzliche Pfändungsverbot für Renten. Nein, sagten die Finanzrichter und stellten klar: Kapitallebensversicherungen sind "pfändbar", und zwar selbst dann, wenn Sparer sich das Kapital statt auf einen Schlag auch als Rente auszahlen lassen können (VII R 60/06).

Im zweiten Fall hatte ein Arbeitgeber zu wenig Lohnsteuer für seine Mitarbeiter abgeführt. Er konnte jedoch belegen, dass er zuvor beim Finanzamt nach der voraussichtlichen Höhe gefragt und diese beim Lohnsteuerabzug seiner Mitarbeiter eingehalten hatte. Der Arbeitgeber könne nichts dafür, dass die Auskunft falsch war und müsse deshalb nicht nachzahlen, entschied der BFH. Abschreiben muss der Fiskus die Forderungen aber nicht. Die Beamten dürften das Geld bei den Mitarbeitern persönlich eintreiben, so die Richter (VI B 143/06).

Quelle: Wirtschaftswoche, Nr. 41, 08.10.2007


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