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04.04.2008 
Eichel'sche Steueramnestie

Steuerehrlicher Bürger verliert in Karlsruhe

von Thomas Sigmund

Bemerkenswertes Urteil des Verfassungsgerichtes: Ein Bürger hatte gegen die Eichel'sche Steueramnestie von 2003 geklagt, weil er seine Zinseinkünfte voll versteuern musste, während die begnadigten Steuersünder billiger davon kamen. Für die Richter war das kein Problem.

Das Steueramnestiegesetz von 2003 geht auf ihn zurück: Der ehemalige Finanzminister Hans Eichel (SPD). Foto: dpaLupe

Das Steueramnestiegesetz von 2003 geht auf ihn zurück: Der ehemalige Finanzminister Hans Eichel (SPD). Foto: dpa

BERLIN. Vor dem Hintergrund der Steuerhinterziehungsfälle in Liechtenstein hat das Bundesverfassungsgericht ein bemerkenswertes Urteil gefällt: Laut den Richtern in Karlsruhe war die unterschiedliche Besteuerung von Zinseinkünften nach einer Steueramnestie des damaligen Bundesfinanzministers Hans Eichel Anfang dieses Jahrzehnts verfassungsgemäß (Az.: 2 BvL 14/05).

In dem Fall ging es um die Besteuerung von Kapitaleinkünften in den Jahren 2000 bis 2002. Ein steuerehrlicher Kapitalanleger hatte geklagt, da er seine Einkünfte voll versteuern musste, Steuersünder aber nach dem Steueramnestiegesetz Eichels von 2003 nicht. Von den nacherklärten Einnahmen der Steuerhinterzieher wurden nur noch 60 Prozent der Besteuerung unterworfen und auf diese dann lediglich 25 oder 35 Prozent Steuern erhoben.

Trotz dieser Begünstigung nahmen damals das Angebot weniger Steuerhinterzieher als erwartet an. Als Grund nannten Steuerberater vor allem die Bedenken der Betroffenen, durch die Selbstanzeige erst recht ins Visier der Steuerfahnder zu gelangen. Insgesamt kamen rund eine Milliarde Euro in Eichels Kasse.

Die spärliche Summe tröstete den steuerehrlichen Kläger aber wenig und er zog trotz des Sprichworts "Der Ehrliche ist der Dumme" vor das Amtsgericht Köln. Dort bekam der Kläger erstmal Recht. Nach dem Amnestiegesetz "wird derjenige, der seine Zinsen in den fraglichen Jahren nicht erklärt und versteuert hatte und nunmehr offen legt und nacherklärt, steuerlich besser behandelt als der steuerehrliche Bürger", stellte die Vorinstanz fest und legte den Fall aufgrund dieser Ungleichbehandlung in Karlsruhe vor.

Die Verfassungsrichter konnten sich gestern dieser Meinung nicht anschließen. Vielmehr habe sich das Finanzgericht mit den vielfältigen Maßnahmen nicht ausreichend auseinander gesetzt, die der Gesetzgeber zur Kontrolle der Steuerehrlichkeit in den zurückliegenden Jahren ergriffen habe. Feinsinnig argumentierten die Richter: Auch das im Dezember 2003 in Kraft getretene Gesetz zur Strafbefreiung bei nachträglich gemeldeten Zinseinkünften habe nicht das Ziel gehabt, Steuerhinterziehung zu belohnen, sondern einen Anreiz für die freiwillige Rückkehr in die Steuerehrlichkeit zu schaffen. Da nach Ablauf der Nachmeldefrist die Möglichkeit der Kontoabfrage neu geschaffen wurde, sei Steuerhinterziehung erschwert worden, so die Kammer weiter.

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