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07.11.2006 
Expertenrat zum Thema Handwerker

Teilleistungen vereinbaren

Wenn Handwerkerarbeiten in diesem Jahr nicht mehr abgeschlossen werden können, sollten die Auftraggeber die Arbeiten in Abschnitte zerlegen, um wenigstens für die frühen Teilleistungen nur 16 Prozent Mehrwertsteuer zu zahlen, rät Krischan Treyde, Rechtsanwalt und Steuerberater in Düsseldorf.

Herr Treyde, auch für Leistungen von Handwerkern ist 2007 die höhere Mehrwertsteuer fällig. Was ist zu beachten, wenn jetzt Renovierungen anstehen?

Ist absehbar, dass die Arbeiten erst 2007 fertig werden, sollten Auftraggeber Teilleistungen vereinbaren. Werden Handwerker etwa mit der Badrenovierung noch 2006 fertig, sind 16 Prozent Mehrwertsteuer fällig. Nur für die Arbeiten in anderen Räumen gilt dann der 19-Prozent-Satz.

Wie sollten Vereinbarungen mit Handwerkern aussehen?

Der Auftrag muss in mehrere abgrenzbare Abschnitte wie etwa das Streichen verschiedener Räume aufgeteilt werden. Wichtig ist, die Teilleistungen vor Jahresende abzunehmen. Zur Sicherheit sollte der Auftraggeber eine gesonderte Rechnung verlangen. Komplett gegen ungeplante Mehrkosten abgesichert ist er, wenn im Kostenvoranschlag der Bruttopreis steht und nicht der Nettopreis plus Mehrwertsteuer.

Kann ein früher Abschluss der Renovierung auch steuerliche Nachteile haben?

Ja. Auftraggeber erhalten Steuergutschriften von 20 Prozent des Handwerkerlohnes. Die sind aber auf 600 Euro im Jahr beschränkt. Wer alles jetzt machen lässt, verschenkt womöglich die 600 Euro für 2007 und damit mehr, als er an Mehrwertsteuer spart.

Quelle: Wirtschaftswoche


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