Welche Karibikinseln noch im Kampf um internationales Kapital mitmischen.
Bahamas. Die Inselgruppe zwischen Florida und Haiti ist ein klassisches Steuerparadies und wird es auch bleiben. Premierminister Hubert Ingraham versicherte im Sommer, dass "keine neuen Steuern" eingeführt würden. Angesichts hoher Budgetdefizite waren Spekulationen laut geworden, auch auf den Bahamas würde zum Notgroschen Einkommensteuer gegriffen. Für Hinterzieher wird das Klima trotzdem rauer: Ingraham hat angekündigt, bestehende Abgaben wie die Grunderwerbsteuer künftig entschlossener einzutreiben und "Schlupflöcher zu schließen". Nichts Neues für deutsche Ohren.
Finanzminister Zhivargo Lang stellte im November gar eine PR-Kampagne für "fiskalisches Verantwortungsbewusstsein" vor. Bürger der Bahamas wüssten zu wenig über ihre steuerlichen Verpflichtungen, monierte Lang. Ungewohnte Töne aus der Karibik.
Cayman Inseln. Das aus drei Inseln bestehende britische Überseeterritorium bietet wie die Bahamas Steuerfreiheit und darüber hinaus Sonnenschein für Investmentgesellschaften. Von der Hauptstadt Georgetown aus operieren zahlreiche Finanzinvestoren und Hedgefonds. Im Wettbewerb mit anderen Steuerparadiesen wie der Kanalinsel Jersey will die Regierung von Premier Kurt Tibbetts die Vorschriften für solche Investoren weiter lockern. Zusätzlich zu den Grund- und Grunderwerbsteuern neue Abgaben einzuführen ist deshalb derzeit keine Option.
Niederländische Antillen. Von Steuerfreiheit kann zwar keine Rede sein (siehe Tabelle "Paradiesische Zustände"), doch die Inseln locken reiche Ruheständler mit einer verführerischen Offerte. Wer mindestens 50 Jahre alt ist, eine Immobilie für 230 000 Dollar oder mehr kauft und einen Hausangestellten 30 Wochenstunden beschäftigt, muss statt der progressiven Einkommensteuer mit Sätzen von bis zu 39 Prozent lediglich einen pauschalen Satz von zehn Prozent an den Fiskus abführen.
Bermudas. Die Bermudas liegen im Atlantik und nicht in der Karibik, stehen karibischen Steuerparadiesen aber in nichts nach. So fordern sie weder eine Einkommen- noch eine Körperschaftsteuer, die Staatseinnahmen stammen vor allem aus Sozialabgaben für Unternehmen und Importzöllen. Wie auf den Bahamas ist der Wind für Umsegler dieser Abgaben aber rauer geworden. So hat das "Bermuda Customs Department" Blackberry-Besitzer in diesem Jahr gewarnt, dass sie bei ihrer Rückkehr künftig beweisen müssten, die Geräte auf den Bermudas und nicht anderswo gekauft zu haben.
Auch Steuersünder aus dem Ausland müssen sich warm anziehen, weil die Bereitschaft zur Kooperation mit Fahndern in Übersee wächst - Bankgeheimnis hin oder her. Anfang Dezember haben die Bermudas ein Abkommen über den Austausch steuerlicher Informationen mit Großbritannien geschlossen, das erste dieser Art mit einem EU-Staat; die britische Finanzstaatssekretärin Jane Kennedy jubelt über einen "wichtigen Schritt zur Bekämpfung von Steuerhinterziehung". Ähnliche Vereinbarungen mit anderen Ländern könnten bald folgen. Hinter den Kulissen laufen die Verhandlungen auf Hochtouren.
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Anguilla. Die östlich von Puerto Rico gelegene Insel erhebt weder eine Einkommen- noch eine Körperschaftsteuer. Besonders attraktiv ist Anguilla für Unternehmer, die dort schnell, einfach und preiswert eine Gesellschaft gründen können.
Antigua und Barbuda. In dem ebenfalls in der östlichen Karibik gelegenen Insel-staat können ausländische Unternehmer eine Befreiung von der Steuer für bis zu 15 Jahre aushandeln ("tax holiday"). Eine Einkommensteuer für Privatleute gibt es nicht, allerdings müssen Ausländer für einen Wohnsitz 20 000 Dollar Gebühren im Jahr zahlen.
Britische Jungferninseln. Das britische Überseegebiet musste sich dem massiven internationalen Druck beugen und Vorteile für Offshore-Unternehmen abschaffen - hat daraufhin aber seit 2004 schrittweise die Einkommen- und Körperschaftsteuer für alle gestrichen.
St. Kitts und Nevis. Die Körperschaftsteuer auf der Vulkaninsel ist mit 35 Prozent beachtlich, allerdings sind Offshore- Gesellschaften meist steuerbefreit. Eine Einkommensteuer gibt es nicht, Gutverdiener zahlen aber Sozialabgaben von bis zu zehn Prozent.
St. Vincent und die Grenadinen. Steuerbefreiungen von bis zu 25 Jahren für ausländische Gesellschaften haben etliche Unternehmer angelockt. Privatleute zahlen dagegen Steuersätze von 10 bis 40 Prozent. Der Spitzensatz soll allerdings schrittweise auf 30 Prozent sinken.
Turks- und Caicos-Inseln. Das britische Territorium, zu dem 30 Inseln gehören, genießt einen hohen Grad an Autonomie. Einkommen- oder Körperschaftsteuer gibt es nicht, allerdings ist bei Zinseinkünften von Sparern aus EU-Staaten die EU-Zinssteuer von 15 Prozent fällig. Wer auf die Inseln ziehen will, muss dort mindestens 125 000 Dollar investieren.
US Jungferninseln. Die zu den USA gehörende Inselgruppe, die zu 76 Prozent von Amerikanern bewohnt wird, bietet einige Privilegien für Offshore-Gesellschaften. Ansonsten gelten allerdings US-amerikanische Steuerregeln. Das Mutterland wacht argwöhnisch darüber, dass die Steuervorteile nicht überhand nehmen.
