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25.12.2007 

Anguilla. Die östlich von Puerto Rico gelegene Insel erhebt weder eine Einkommen- noch eine Körperschaftsteuer. Besonders attraktiv ist Anguilla für Unternehmer, die dort schnell, einfach und preiswert eine Gesellschaft gründen können.

Antigua und Barbuda. In dem ebenfalls in der östlichen Karibik gelegenen Insel-staat können ausländische Unternehmer eine Befreiung von der Steuer für bis zu 15 Jahre aushandeln ("tax holiday"). Eine Einkommensteuer für Privatleute gibt es nicht, allerdings müssen Ausländer für einen Wohnsitz 20 000 Dollar Gebühren im Jahr zahlen.

Britische Jungferninseln. Das britische Überseegebiet musste sich dem massiven internationalen Druck beugen und Vorteile für Offshore-Unternehmen abschaffen - hat daraufhin aber seit 2004 schrittweise die Einkommen- und Körperschaftsteuer für alle gestrichen.

St. Kitts und Nevis. Die Körperschaftsteuer auf der Vulkaninsel ist mit 35 Prozent beachtlich, allerdings sind Offshore- Gesellschaften meist steuerbefreit. Eine Einkommensteuer gibt es nicht, Gutverdiener zahlen aber Sozialabgaben von bis zu zehn Prozent.

St. Vincent und die Grenadinen. Steuerbefreiungen von bis zu 25 Jahren für ausländische Gesellschaften haben etliche Unternehmer angelockt. Privatleute zahlen dagegen Steuersätze von 10 bis 40 Prozent. Der Spitzensatz soll allerdings schrittweise auf 30 Prozent sinken.

Turks- und Caicos-Inseln. Das britische Territorium, zu dem 30 Inseln gehören, genießt einen hohen Grad an Autonomie. Einkommen- oder Körperschaftsteuer gibt es nicht, allerdings ist bei Zinseinkünften von Sparern aus EU-Staaten die EU-Zinssteuer von 15 Prozent fällig. Wer auf die Inseln ziehen will, muss dort mindestens 125 000 Dollar investieren.

US Jungferninseln. Die zu den USA gehörende Inselgruppe, die zu 76 Prozent von Amerikanern bewohnt wird, bietet einige Privilegien für Offshore-Gesellschaften. Ansonsten gelten allerdings US-amerikanische Steuerregeln. Das Mutterland wacht argwöhnisch darüber, dass die Steuervorteile nicht überhand nehmen.

Quelle: Wirtschaftswoche, Nr. 51, 17.12.2007

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