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15.02.2008 

  • Verlangen Sie die Vorlage eines richterlichen Haftbefehls. Bei vorläufiger Festnahme verlangen Sie die Aufklärung über den Tatvorwurf.
  • Benachrichtigen Sie unverzüglich einen Strafverteidiger oder eine sonstige Vertrauensperson. Bei Gefährdung des Untersuchungszwecks besteht Anspruch auf Benachrichtigung durch Polizei oder Staatsanwaltschaft.
  • Ein Verhafteter ist spätestens am Tag nach der Inhaftierung dem zuständigen Haftrichter vorzuführen und von ihm zu vernehmen.
  • Vor jeder Vernehmung besteht ein Anspruch auf Aufklärung über den Tatvorwurf, Belehrung über das Schweigerecht sowie das Recht auf anwaltlichen Beistand.

Eine Verhaftung ist nur unter folgenden Voraussetzungen zulässig:

  • Dringender Tatverdacht
  • Wenn ein Haftgrund vorliegt: Flucht, Fluchtgefahr, Verdunkelungsgefahr oder besondere Schwere der Straftat
  • Wenn eine Verhältnismäßigkeit zwischen Inhaftierung und Bedeutung der Sache bzw. zu erwartende Strafe gegeben ist
  • Redaktion: Claudia Tödtmann

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Folge 4: Sparerpauschbetrag und Verlustverrechnungstöpfe 

18.09.2008

Nach Einführung der Abgeltungsteuer werden Kapitalerträge mit dem Inhalt von so genannten Verlustverrechnungstöpfen verrechnet. Was dann übrig bleibt, wird mit dem neuen Sparerpauschbetrag verrechnet. Und erst wenn dieser ausgeschöpft ist, erfolgt der Abzug der Abgeltungsteuer auf den restlichen Betrag. Video


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2009 steht den Anlegern ein großer steuerliche Systemwechsel ins Haus: Die Abgeltungsteuer. KONZ stellt die wichtigsten Neuregelungen vor. Artikel


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28.09.2008Garantiezertifikate haben Besonderheiten, die Anleger beim Kauf beachten sollten. Foto: dpa

Das Wort Garantie hat etwas Verpflichtendes, etwas Endgültiges. Es steht für Sicherheit. Entsprechend hoch sind die Ansprüche von Anlegern, wenn sie Garantiezertifikate kaufen. Sie erhoffen sich von den Produkten attraktive Renditen, zumindest aber den vollständigen Schutz des eingesetzten Kapitals. Dass die Sache einen Haken hat, mussten Anleger in den vergangenen Tagen erleben. Artikel


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