Der Haken: Dafür sind die Inseln bei Zuwanderern höchst wählerisch. Wer an die Tür klopft, muss schon ein paar Hunderttausend Euro investieren oder wenigstens einen der begehrten Jobs in den Banken, Unternehmensberatungen oder Anwaltskanzleien vor Ort ergattern. Es geht aber auch anders: Gut bezahlte Manager und wohlhabende Privatiers können sich den schönsten Vorteil der Steueroasen auch von Europa aus zunutze machen. "Einige Länder Europas bieten Zuwanderern die Chance, von der Steuerfreiheit in Karibikstaaten zu profitieren, ohne gleich in die Karibik ziehen zu müssen", sagt Thomas Elser, Steuerberater in der Kanzlei Linklaters in München.
Quiz: Die Abgeltungsteuer ist bereits beschlossen, doch kennen Sie sich mit den neuen Regeln aus?
Zum Beispiel über London: So ziehen gerade deutsche Banker häufig an die Themse und genießen dort in den ersten Jahren den "non-domiciled"-Status. Der britische Staat gewährt ihnen dann das Privileg, nur Einnahmen versteuern zu müssen, die in die neue Heimat überwiesen werden. Schickt der Chef einen Teil des Gehalts in ein Steuerparadies wie die Cayman-Inseln, gelten dafür die dortigen Steuerregeln - ganz legal. Denn die britischen Gastgeber interessieren sich nicht für das Geld, und die Beamten in der deutschen Heimat haben wegen des Wegzugs nach London sowieso keinen Zugriff mehr.
Dieses Prinzip funktioniert auch bei Deutschen, die in die Schweiz ziehen und dort in den Genuss des "Pauschalistenstatus" kommen. Elser: "Das eidgenössische Finanzamt gibt sich in solchen Fällen mit der pauschalen Abgabe zufrieden." Was in anderen Ländern passiert, ist ihm egal. Besonders attraktiv für die internationalen Steuersparstrategien britischer "Nondoms" und Schweizer Pauschalisten, aber auch als Domizile für mobile Aussteiger und Unternehmer, sind die Bahamas, die Cayman Inseln, die Niederländischen Antillen und die Bermudas.
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