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05.09.2007 
Paragraf 370a der Abgabenordnung

Zypries entschärft Steuerstrafrecht

Bundesjustizministerin Brigitte Zypries (SPD) mildert bei Steuerhinterziehungen das Strafrecht ab, das der frühere Finanzminister Hans Eichel (SPD) vor fünf Jahren verschärft hatte.

dri BERLIN. Mit dem Paragrafen 370a der Abgabenordnung wurde die "gewerbs- und bandenmäßige Steuerhinterziehung" als Verbrechen definiert. Sie muss seither mit einer Freiheitsstrafe geahndet werden. Die Regierung will diese Vorschrift, die der Bundesgerichtshof (BGH) vor drei Jahren als nicht verfassungsmäßig einstufte, mit dem geplanten Gesetz über "Telekommunikationsüberwachung und andere verdeckte Ermittlungsmaßnahmen" streichen, das bis Ende des Jahres verabschiedet werden soll. Der BGH hatte kritisiert, dass die "bandenmäßige Steuerhinterziehung" nicht klar definiert sei.

Finanzbeamte bedauerten den Verlust des Paragrafen. "Er war hilfreich im Kampf gegen den groß angelegten Umsatzsteuerbetrug", sagte Dieter Ondracek, Vorsitzender der Steuergewerkschaft. Weil dies als Verbrechen eingestuft war, seien Staatsanwälte bereit gewesen, Telefonüberwachungen anzuordnen. Ondracek räumte ein, dass die Telefonüberwachung kaum noch genehmigt wurde, seit das Bundesverfassungsgericht den "großen Lauschangriff" untersagt hatte.

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