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23.11.2008 
Sparen fürs Alter

Rürup-Rente: Unbeliebte Vorsorge

von Anke Rezmer

Unter den Sparformen fürs Alter fristet die Rürup-Rente bislang ein Schattendasein - auch wegen der zahlreichen Bedinungen, an die sie geknüpft ist. Doch wer dieses Korsett an Bedingungen akzeptiert, kommt in den Genuss immenser Steuervorteile. Für Selbstständige oft die einzige Chance auf staatliche Förderung.

Unbeliebt trotz Steuervorteilen: die Rürup-Rente. Foto: dpaLupe

Unbeliebt trotz Steuervorteilen: die Rürup-Rente. Foto: dpa

FRANKFURT. Bert Rürup verhilft der nach ihm benannten steuergeförderten Leibrente zu ungeahnter Prominenz. Der hochrangige Regierungsberater und Rentenexperte wechselt zum Finanzvertrieb AWD und bringt damit auch die Rürup-Rente ins Gespräch - gehören doch Produkte für die private Altersvorsorge zum AWD-Kerngeschäft.

Die steuerlich geförderte Rentenversicherung für die private Altersvorsorge wird auch Basisrente genannt. Allerdings fristet sie bislang trotz enormer Steuerförderung ein Schattendasein. Gerade mal knapp 800 000 Verträge haben die Versicherer in den vergangenen drei Jahren verkauft. Die zweite, noch recht neue Anbietergruppe, Investmentfonds, berichtet bisher nicht über nennenswerten Absatz.

Im Vergleich zu anderen geförderten Sparformen fürs Alter wie die inzwischen etablierte Riester-Rente gilt die Rürup-Rente als unbeliebt. Eine Umfrage des Instituts Forsa bestätigt: Für die meisten der rund vier Millionen Selbstständigen und Freiberufler im Land kommt die Förderrente "nicht in Frage". "Die Basisrente hat nur einen schwer zu berechnenden Vorteil, aber mehrere erkennbare Nachteile", erklärt Tom Friess, Geschäftsführer der Vermögensberatung VZ, das geringe Interesse. Anleger mit hohem Einkommen sollten sich vom Steuerberater ausrechnen lassen, was es bringt, wenn sie ihre Steuerschuld dank Rürup ins Rentenalter verschieben. Über drei Punkte sollte man sich im Klaren sein, sagt Friess: "Jeder eingezahlte Euro steckt unwiderruflich im Vertrag. Man bekommt ausschließlich eine Rente ausbezahlt. Die Verträge bergen hohe Kosten."

Gute Anbieter von Rürup-Renten

Wer eine Rürup-Rente abschließt, bindet sich ein Leben lang: Der Versicherte zahlt bis zum Rentenbeginn in den Vertrag ein und bekommt dafür - frühestens mit 60 Jahren - eine Rente ausgezahlt. Eine Kündigung ist nicht möglich. Viele Sparer stört, dass sie nur eine Anwartschaft auf eine Leibrente erwerben und sich am Ende der Ansparphase kein Kapital auszahlen lassen können, wie Friess berichtet. Rürup-Verträge sind zudem nicht beleihbar, nicht veräußerbar und grundsätzlich nicht vererbbar.

Wer dieses Korsett an Bedingungen akzeptiert, kommt in den Genuss immenser Steuervorteile. Bis zu 20 000 Euro im Jahr kann der Versicherte als Sonderausgaben von der Steuer abziehen. Die absetzbaren Beiträge nehmen bis 2025 jährlich noch zu; in diesem Jahr erkennt der Fiskus 13 200 Euro an. Im Gegenzug steigt auch der Anteil der zu versteuernden Rente. Aktuell muss er seine monatlichen Auszahlungen zu 56 Prozent versteuern. Bis zum Jahr 2040 klettert dieser Anteil auf 100 Prozent.

"Der Staat will damit vor allem Selbstständigen und Freiberuflern eine Förderung der privaten Altersvorsorge bieten", sagt Thorsten Rudnik vom verbrauchernahen Bund der Versicherten. Die Steuerförderung greift zweifach. Erstens dürfte der Rürup-Sparer von der Differenz zwischen aktuellem und künftigen Steuersatz profitieren. Zweitens gibt es einen Zinseszinseffekt aus den Erträgen, die der nicht versteuerte Kapitalanteil bis zum Rentenbeginn erzielt.

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