Mitte April war bekanntgeworden, dass die Zulagenstelle Riester-Zahlungen für die Jahre 2005 und 2007 überprüft und in 1,5 Millionen Fällen Zulagen zurückgebucht hatte. Für Ärger hatte gesorgt, dass viele Vertragsinhaber nicht wussten, dass sie durch Änderungen ihrer Lebensumstände höhere Beiträge hätten zahlen müssen und aus Unkenntnis ihre Förderung verloren hatten. Dem Finanzministerium zufolge trifft dies auf die meisten Betroffenen zu. Die Bundesregierung hatte angekündigt, diesen Sparern zu helfen.
In Fällen, in denen Sparer falsche Angaben gemacht haben, wegen veränderter Lebensumstände kein Recht auf Förderung mehr haben oder ihren Vertrag gekündigt haben, erfolgt keine Rückzahlung. Minister Schäuble betonte, dass „sich Missbrauch der staatlichen Riester-Förderung nicht lohnen darf“.
Jeder Arbeitnehmer hat das Recht, bis zu vier Prozent der Beitragsbemessungsgrenze in der gesetzlichen Rentenversicherung – 2011 sind das 2640 Euro - steuer- und sozialabgabenfrei in die betriebliche Altersvorsorge einzuzahlen. Zusätzlich können weitere 1800 Euro lohnsteuerfrei investiert werden. Insgesamt können 4440 Euro in eine Direktversicherung oder eine Pensionskasse fließen. Der Verbreitungsgrad der Betriebsrenten ist in Deutschland noch immer gering. Vor allem bei kleineren und mittleren Unternehmen führt die Betriebsrente noch immer ein Schattendasein.
Der Staat bezuschusst die private Altersvorsorge mit Zulagen und Steuervorteilen. Riester-Sparer erhalten derzeit 154 Euro Grundzulage pro Person und 185 Euro für jedes Kind. Für Nachwuchs, der nach 2008 geboren ist, gibt es sogar 300 Euro. Voraussetzung für die volle Förderung ist, dass der Sparer vier Prozent seines jährlichen Bruttolohns einzahlt, wobei bis zu 2100 Euro gefördert werden. Außerdem können Beiträge bis zu dieser Höhe steuerlich geltend gemacht werden. Förderberechtigt sind grundsätzlich Angestellte sowie Beamte und deren Ehepartner.
Die Rürup-Rente richtet sich in erster Linie an Selbstständige. Sparer können einen wachsenden Teil der Einzahlungen von der Steuer absetzen. Aktuell sind es 72 Prozent, bis 2025 soll der Anteil auf 100 Prozent ansteigen. Pro Jahr sind steuerbegünstigte Einzahlungen von bis zu 20.000 Euro (40.000 Euro für Verheiratete) möglich.
Das Finanzministerium lehnt es zudem ab, der Zulagenbehörde ZfA die Verantwortung, richtige Angaben zu machen, aufzutragen. Dies könne wegen der mehr als 14 Millionen Riester-Verträge weiterhin erst im Nachhinein überprüft werden.
Vertreter der Versicherungs- und die Fondsbranche begrüßen das Gesetz als „Schritt in die richtige Richtung“. Die Verbände der Versicherer und Fondsanbieter fordern darüber hinaus, die Förderung auf Selbstständige auszudehnen und über 2100 Euro im Jahr hinaus auszuweiten, um künftige Rentenlücken schließen zu können.




