
Frankfurt/BerlinWer einmal schlechte Erfahrungen mit einem Riester-Vertrag gemacht hat, der ist meist für alle Anbieter verloren. Zu diesem Ergebnis kommt eine neue Studie des Munich Centers for Economics of Aging (MEA). Etwa 14,5 Prozent der Haushalte haben ihre Riester-Rente schon einmal gekündigt oder stillgelegt. Nach einer Kündigung haben 73 Prozent, nach einer Stilllegung 81 Prozent keinen neuen Riester-Vertrag abgeschlossen. Das sind weitere Ergebnissse der repräsentativen SAVE-Umfrage, auf der die Studie basiert. Seit 2005 befragt TNS Infratest die Deutschen über ihr Spar- und Anlageverhalten.
Die Regierung begründet die Änderungen bei der Riester-Rente so:
„Die deutsche Gesellschaft steht, ähnlich wie diejenige anderer Industrieländer, vor starken und nachhaltigen demografischen Veränderungen. Sinkende bzw. dauerhaft niedrige Geburtenraten und eine zunehmende Lebenserwartung werden dazu führen, dass eine wachsende Zahl von Menschen im Rentenalter einer abnehmenden Zahl von Personen im aktiven Erwerbsleben gegenübersteht.“
10 Jahre nach der Einführung der Riester-Rente und sieben Jahre nach Einführung der Basisrente zeige sich Anpassungsbedarf insbesondere in Hinblick auf den Verbraucherschutz.
– Stärkung der kapitalgedeckten Altersvorsorge
– Vereinfachung der Eigenheimrente
– Verbesserung des Erwerbsminderungsschutzes
– Stärkung der Verbraucher im Markt
– Verbesserung des Anlegerschutzes
„Zur Erhöhung der Transparenz und der Vergleichbarkeit von geförderten Altersvorsorgeprodukten wird statt der bisherigen vorvertraglichen Informationspflichten ein verpflichtendes Produktinformationsblatt für alle Produktgruppen zertifizierter Altersvorsorgeverträge eingeführt. Dieses Produktinformationsblatt soll dem Verbraucher in gebündelter, leicht verständlicher und standardisierter Form einen Produktvergleich ermöglichen.“
bei der Basisversorgung im Alter:
– Anhebung der Förderhöchstgrenze von 20 000 Euro auf 24 000 Euro
– Verbesserung der steuerlich begünstigten Absicherung der Berufsunfähigkeit beziehungsweise verminderten Erwerbsfähigkeit
– Verbesserung des Erwerbsminderungsschutzes bei Altersvorsorgeverträgen
– Meldung bei Übertragungen im Rahmen des Versorgungsausgleichs auch bei ausschließlich ungefördertem Altersvorsorgevermögen
– Streichung der Bescheinigungspflicht der Erträge (§ 94 Absatz 1 EStG)
– Verbesserungen bei der Ausgestaltung des genossenschaftlichen Riester-Anlageprodukts
– jederzeitige Kapitalentnahme für selbst genutztes Wohneigentum in der Ansparphase
– jederzeitige Einmal-Besteuerung des Wohnförderkontos während der Auszahlungsphase
– Erleichterungen im Hinblick auf die Absicherung der weiteren Geschäftsanteile einer Genossenschaft
– Flexibilisierung und Verlängerung des Reinvestitionszeitraums
– Zulassung eines Altersvorsorge-Eigenheimbetrags zwischen 75 und 100 Prozent des geförderten Kapitals
– Absenkung der jährlichen Erhöhung der in das Wohnförderkonto eingestellten Beträge von 2 auf 1 Prozent
– rechtzeitiger Antrag auf Entnahme des Altersvorsorge-Eigenheimbetrags vor der Auszahlungsphase
– Einbeziehung eines Umbaus zur Reduzierung von Barrieren in oder an der selbst genutzten Wohnung in die Eigenheimrenten-Förderung
Um die Stilllegungsquoten zu senken, sollten die Bedingungen für Riester-Verträge geändert werden, fordern die Meinungsforscher. Kostenstruktur sowie Ertrags- und Risikoerwartungen müssten besser vergleichbar sein. Zudem sollten die Anbieter angehalten werden, Verträge mit niedrigen Kosten anzubieten.
Auf dieses Meinungsbild in der Bevölkerung reagiert die Politik in Berlin nun. Nach langer Anlaufphase sind sich die Regierungspolitiker offenbar einig: Am Mittwoch will die schwarz-gelbe Koalition eine Reform der geförderten privaten Altersvorsorge auf den Weg bringen. Ihr Ziel: Die geförderte Vorsorge soll attraktiver und transparenter für die Bürger werden.
Der Grund: Die Deutschen sollen angesichts der demografischen Entwicklung stärker selbst fürs Alter vorsorgen. So lautet schließlich die Erkenntnis, die regelmäßig von Politik und Finanzunternehmen verbreitet wird, doch in der Bevölkerung bislang weniger Widerhall findet als erhofft, jedenfalls wenn man die Verkaufszahlen der Riester-Rente zum Maßstab nimmt.
Zehn Jahre ist die staatlich geförderte private Altersvorsorge nun auf dem Markt. Verbraucherschützer und Politiker nahmen dies zum Anlass, die Bilanz der Riester-Rente kritisch zu hinterfragen.
Viele Bundesbürger, deren gesetzliche Altersrente vermutlich zu knapp sein wird, nutzen die Riester-Rente bisher nicht.
Wie stark sich die Riester-Rente lohnt, ist umstritten. Befürworter und Gegner verweisen auf jeweils unterschiedliche Modellrechnungen. Letztlich ist dieser Streit nicht zu entscheiden, da es bisher nur wenige Riester-Rentner gibt. Die Rendite hängt zudem stark davon ab, welche Variante der Riester-Rente und welcher Anbieter gewählt wird.
Insbesondere bei Versicherungsverträgen fallen Vermittlungskosten an. Diese werden von Verbraucherschützern und manchen Politikern als zu hoch kritisiert. Je höher die Kosten sind, um so mehr schmälert das die Rendite des Vertrags.
Der Verkauf über Provisionen beinhaltet nach Ansicht von Verbraucherschützern die Gefahr, dass die Kunden nicht optimal beraten werden und der Vermittler am Ende zu einem Produkt rät, durch das er selbst am meisten verdient.
Viele Anbieter von Riester-Produkten haben wenig Interesse, ihre Daten offen zu legen. Dies zeigte sich zum Beispiel bei einer Studie des Instituts für Transparenz in der Altersvorsorge (ITA).
Die Förderung ist derzeit statisch. Sie sollte im Laufe der Zeit an die wirtschaftliche Entwicklung angepasst werden, also dynamisiert werden.
Viele Sparer durchschauen die Regeln der Riester-Rente nicht. Der bürokratische Aufwand ist hoch.
Die Konkurrenz unter den Anbietern ist nicht besonders ausgeprägt. Die Regierung wünscht sich mehr Wettbewerb, um auf diese Weise die Produktqualität zu verbessern.
Mit der Riester-Rente kann man auch eine Versicherung gegen Berufsunfähigkeit abschließen. Der Nachteil aus Sicht von „Finanztest“: Die Altersrente fällt später geringer aus, die Berufsunfähigkeitsrente wäre voll steuerpflichtig. Von einer Berufsunfähigkeitsrente aus einem Vertrag ohne Riester-Förderung wäre dagegen nur ein kleiner Teil steuerpflichtig: der Ertragsanteil.
Der Markt für Riester-Renten wird bisher nicht sehr scharf kontrolliert. Das könnte sich durch neue Kompetenzen für die Finanzaufsicht Bafin künftig ändern.
Zu den Kernpunkten des Gesetzentwurfes gehören die steuerliche Förderung des Berufsunfähigkeitsschutzes, eine bessere Übersicht über die Leistungen von Riester-Verträgen sowie eine einfachere Eigenheimrente ("Wohn-Riester"). Dafür formulierten die Koalitionspolitiker den Gesetzesentwurf zur Verbesserung der steuerlichen Förderung der privaten Altersvorsorge, der dem Handelsblatt vorliegt.

Das Produktinformationspflicht gibt es bei Versicherungen und Investmenfonds ja bereits. Problem ist die Vergleichbarkeit der Informationen. Da man die Riesterförderung so unterschiedlich einsetzen kann, steht ja der Zweck immer an erster Stelle. Da hilft es dann ja auch nicht, wenn ein anderes Produkt günstiger ist, aber den Verbraucher seinem Ziel nicht näher bringt. Manche wollen es für die Altersvorsorge nutze, andere für die Finanzierung der eigenen Immobilie. Da hilft z.B. ein Produktvergleich mit dem Dr. Kriebel Produktprüfer. Dadurch kann man zumindest die Nettorendite ausrechnen. Auch auf die Auszahlungsphase bezogen. Denn die üblichen Vergleiche von Stiftung Warentest & Co. beziehen sich ja immer nur auf die Einzahlungsphase.

Riestern lohnt sich recht gut
Leider wird viel behauptet und wenig gerechnet. Aber Excel macht es möglich. Man muss sich mal eine jahresweise rechnende Tabelle anlegen und die Daten eines Riesterrenten-Angebot einarbeiten.
Beim Angebot hat man sein Alter und die Kinderzahl angegeben, wie lange man die Förderung dafür bekommt und wann man in Rente gehen will. Und man bekommt dann z.B. bei Versicherungen zwei Renten (eine garantierte und eine mit Gewinnen) ausgewiesen und ggf. noch deren Steigerung.
Wenn man berechnen will, was in den Vertrag reinfließt, hinterlegt man zu seinem Einkommen (evtl. mit Steigerung) eine Grenzsteuertabelle, mittelt die Werte für "vor und nach Riester", rechnet mit den Förderungen die berühmte "Günstigerprüfung" und bekommt für jedes Jahr den tatsächlichen eigenen Aufwand nach Förderung und Steuern raus.
Für das Rentenalter geht es ähnlich: Man nimmt die durchschnittliche Lebenserwartung von Destatis nach Geschlecht und Alter ab Rentenbeginn, trägt die Rente aus dem Angebot (evtl. mit Steigerungen) ein und rechnet über die sonstigen Renten und erwarteten Einkünfte im Rentenalter den gemittelten Grenzsteuersatz für vor und nach der Riesterrente aus.
Nun tut man so, als wenn der tatsächliche Aufwand in der Ansparphase in ein "Vergleichskonto" fließt, was bis sich mit einem selbst zu wählenden Zins bis zum Rentenalter rentiert und einen Endwert ergibt. Aus dem gleichen Konto entnimmt man für die Rentenzeit die Riesterrente nach Steuern. Und wenn man den Endwert der Ansparphase mit dem Anfangswert der Entnahmephase durch eine Iteration des Zinses zur Deckung gebracht hat, weiß man seine individuelle Rendite.
Ich habe es mit klassischen Rentenversicherungen für verschiedene Alter und Gehälter gerechnet. Die Rendite lag für die nicht garantierten Renten immer über 4,0%, bei Geringverdienern mit mehreren Kindern sogar bei fast 6,5%.
Ich weiß nicht, warum alle da ständig die Riesterrenten so kritisieren.
Christian Sensmeier

Das Niedriglohnempfänger riester aufgeben, weil das Produkt nicht passt, halte ich für ein Gerücht. Die meisten haben sich das Produkt und die Funktionsweise eh kaum abgeschaut.
Vielmehr haben wir die Erfahrung gemacht, dass das Geld einfach nicht audreicht um zusätzlich Altersvorsorge zu betreiben. Hierfür müsste Konsumverzicht geübt werden, der entweder kaum mehr möglich,oder eben einfach auch nicht gewünscht ist.
Die Stornoquote bei vermeintlich guten PRodukten wird sich dadurch nicht nachhaltig verändern.






17 Kommentare
Alle Kommentare lesen