
DüsseldorfVerzicht ist nicht gerade eine Stärke der Finanzbranche. Banken, Versicherungen oder auch Bausparkassen wollen vor allem verkaufen, denn nur so wird Geld verdient. Doch es geht auch anders, wie ein Beispiel aus Münster zeigt.
Mann, ledig, älter als 25 Jahre, Angestellter, verdient mehr als 25.600 Euro brutto im Jahr.
Quelle: FMH Finanzberatung
Sparrate im Monat: 83 Euro – kann aber auch beliebig höher sein, Sparzeit: Sieben Jahre
Deutsche Bank
Sparsumme: 6.972 Euro, Guthaben: 7.255 Euro, Rendite: 1,12 Prozent
Schwäbisch Hall
Sparsumme: 6.972 Euro, Guthaben: 7.304, Rendite: 1,31 Prozent
Wüstenrot
Sparsumme: 6.972 Euro, Guthaben: 7.367 Euro, Rendite: 1,55 Prozent
Alte Leipziger
Sparsumme: 6.972 Euro, Guthaben: 7.528 Euro, Rendite: 2,16 Prozent
Debeka
Sparsumme: 6.972 Euro, Guthaben: 7.655 Euro, Rendite: 2,63 Prozent
Voraussetzungen: sieben Jahre, 100 Euro Sparrate, Neukunde
Quelle: FMH Finanzberatung
PSD Bank RheinNeckarSaar,
Angebot: Regional, Rendite: 1,89 Prozent, Zinssatz: fest
Sparda-Bank München,
Angebot: Regional, Rendite: 1,90 Prozent, Zinssatz: variabel
NordFinanz Bank AG,
Angebot: Bundesweit, Rendite: 2,14 Prozent, Zinssatz: fest
PSD Bank München,
Angebot: Regional, Rendite: 2,33 Prozent, Zinssatz: variabel
VTB Direktbank,
Angebot: Bundesweit, Rendite: 3 Prozent, Zinssatz: fest
Auf Tagesgeldanleger und damit auf Neugeschäft in Höhe von über einer halben Milliarde Euro habe man „bewusst verzichtet“, sagt Gerhard Schlangen, der Chef der größten Bausparkasse im Sparkassenlager, der LBS Münster. Er sieht es auch nicht als Schwäche, sondern als Stärke, dass er „früher als andere“ die wichtigste Zielgruppe der Bausparkassen wieder ins Visier genommen hat: die Häuslebauer.
Ungewöhnlich ist das allemal in Zeiten niedriger Zinsen, in denen jedes Finanzunternehmen sehen muss, wo es bleibt. Schlangen setzte lieber auf ganz normale Bausparverträge – in Kombination mit der staatlich geförderten Altersvorsorge, der Riester-Rente.
Das Ergebnis: Seit zehn Jahren schließen Kunden nun Bausparverträge über eine Summe von jeweils rund neun Milliarden Euro ab. 2012 waren es 8,8 Milliarden Euro – was im Geschäftsgebiet Nordrhein-Westfalen einem Marktanteil von mehr als 40 Prozent entspricht.
Rund 50.000 Mal verkauften die Bausparvertreter dabei den Wohn-Riester. Bundesweit entspricht das einem Marktanteil von mehr als 13 Prozent für die LBS aus Münster, im Lande sind es 54 Prozent. Sieben von zehn Bürgern entscheiden sich bei der Riester-Vorsorge inzwischen für die Immobilien-Varianten.
Die Regierung hat insgesamt 22 Maßnahmen zusammengestellt, mit denen die Private Altersvorsorge der Bürger angekurbelt werden soll. Die Hälfte davon beziehen sich auf den Wohn-Riester.
Jederzeitige Kapitalentnahme für selbstgenutztes Wohneigentum
Die förderunschädliche Entnahme von gefördertem Altersvorsorgevermögen für die selbstgenutzte Wohnung ist derzeit nur eingeschränkt möglich. So muss die Entnahme entweder im zeitlich unmittelbaren Zusammenhang mit der Anschaffung oder Herstellung der selbstgenutzten Wohnung erfolgen oder zur Entschuldung dieser Wohnung unmittelbar zu Beginn der Auszahlungsphase. Die entsprechende Einschränkung soll aufgehoben werden. Gefördertes Altersvorsorgevermögen könnte somit jederzeit für die Bildung von selbstgenutztem Wohneigentum entnommen werden.
Jederzeitige „Einmal“-Besteuerung des Wohnförderkontos während der Auszahlungsphase
Der Steuerpflichtige kann sich nach geltendem Recht nur einmalig - zu Beginn der Auszahlungsphase - entscheiden, ob er die ratierliche Besteuerung des Wohnförderkontos bis zum 85. Lebensjahr oder die Einmalbesteuerung wählt. Bei der Einmalbesteuerung des Wohnförderkontos zu Beginn der Auszahlungsphase werden 70 Prozent des in der Wohnimmobilie gebundenen, geförderten Kapitals mit dem individuellen Steuersatz besteuert. Die Möglichkeit der Besteuerung des gesamten noch vorhandenen Wohnförderkontos unter Inanspruchnahme des „Rabatts“ wird auf die gesamte Auszahlungsphase ausgedehnt.
Erleichterungen im Hinblick auf die Absicherung der weiteren Geschäftsanteile einer Genossenschaft
Altersvorsorgeverträge können auch den Erwerb von weiteren Genossenschaftsanteilen zum Gegenstand haben. Auch in diesem Fall hat der Anbieter zuzusagen, dass die eingezahlten Beiträge für die Alterssicherung zur Verfügung stehen. Die Möglichkeiten der Arten der Absicherung dieser Zusage soll verbessert werden.
Flexibilisierung und Verlängerung des Reinvestitionszeitraums
Der Zulageberechtigte kann, wenn er die selbst genutzte Wohnimmobilie wechselt, die sofortige Besteuerung des Wohnförderkontos vermeiden, indem er einen Betrag in Höhe des Wohnförderkontos in die neue selbst genutzte Wohnimmobilie investiert. Die bisherige Reinvestitionsfrist soll verlängert werden auf zwei Jahre vor und fünf Jahre nach Ablauf des Veranlagungszeitraums, in dem er die Wohnung letztmals selbst nutzt.
Zulassung Entnahmebetrag zwischen 75 Prozent und 100 Prozent
Das angesparte geförderte Altersvorsorgevermögen darf förderunschädlich in Höhe von bis zu 75 % oder zu 100 % für die unmittelbare Anschaffung oder Herstellung einer selbst genutzten Wohnung oder zu Beginn der Auszahlungsphase zur Entschuldung der selbst genutzten Wohnimmobilie entnommen werden. Diese betragliche Einschränkung der Entnahmemöglichkeit soll entfallen.
Verminderung der jährlichen Erhöhung der in das Wohnförderkonto eingestellten Beträge von 2 Prozent auf 1 Prozent
Das geförderte Kapital („Wohn-Riester“) wird betragsmäßig in einem Wohnförderkonto erfasst. Während der Ansparphase erfolgt die Erfassung der Förderung fortlaufend. Das Wohnförderkonto wird jährlich um 2 Prozent erhöht. Dieser Wert wird auf 1 Prozent gesenkt.
Versicherungslösungen hatten im vergangenen Jahr damit kaum noch eine Chance. Für den LBS-Chef ist das überhaupt keine Überraschung: „Das entspricht der Erkenntnis langjähriger Studien, wonach nahezu 80 Prozent der Bundesbürger für die private Altersvorsorge das Wohneigentum präferieren.“

Falsche Überschrift - es müsste eigentlich heißen "LBS verzichtet darauf Tagesgelder anzubieten und verzichtet damit auf geschätze 0,5MRD Einlagen".
Danach kommen dann nur noch Werbesprüche aus den Presseabteilungen der Bausparkassen.
Alleine an der Relation von Erhöhung der Verträge bei gleichzeitig Sinkenden Verträgen sieht man, dass ohne Rücksicht auf Verluste häufig sinnlose Produkte in den Markt geprügelt werden. Ein Teil der niedrigeren Darlehen ist natürlich aufgrund der Niedrigzinsphase, aber es wäre interessant zu sehen, wieviele Verträge überhaupt regulär zugeteilt werden (und nicht vorher aufgelöst oder nicht mehr bedient) bzw. als reiner Sparplan mit hoffnungslos überhöhter Bausparsumme laufen der im Prinzip nie in die Zuteilung kommen kann...






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