
BerlinÜber die heftig umstrittenen Abschläge bei Lebensversicherungen ist noch keine Entscheidung gefallen. Das Bundesfinanzministerium verwies am Montag in Berlin auf die Gespräche einer Arbeitsgruppe, die der Vermittlungsausschuss von Bundestag und Bundesrat in der vergangenen Woche eingesetzt hatte.
Die Erfolgsaussichten dieses Gremiums sieht Unions-Fraktionsvize Michael Meister (CDU) allerdings skeptisch. „Es wird in dieser Legislaturperiode mit hoher Wahrscheinlichkeit keine Einigung geben“, prophezeite er in der „Passauer Neuen Presse“ (Montag).
Die Kapitalanlagen der Lebensversicherer sind im Wesentlichen in festverzinsliche Wertpapiere investiert, weitere Anlageklassen sind Immobilien, Aktien und Beteiligungen. Für den Großteil dieser Wertpapiere wird an jedem Handelstag an der Börse ein Kurs ermittelt.
Quelle: GDV
Bewertungsreserven entstehen, wenn der Zeitwert oberhalb des Buchwertes liegt; liegt der Zeitwert unterhalb des Buchwertes, entstehen wiederum stille Lasten.
Es ist gesetzlich festgelegt, dass die Unternehmen einmal im Jahr die Höhe der gesamten Bewertungsreserven ermitteln und veröffentlichen müssen.
Ausgehend von diesem Gesamtwert wird der Anteil, mit welchem jeder einzelne Vertrag an den Bewertungsreserven beteiligt wird, ermittelt. Versicherungsverträge enden in der Regel zum Monats- oder Quartalsende. Deshalb ist es durchaus gängige Praxis, diese Werte monatlich zu berechnen.
Die Versicherten können der Jahresmitteilung den aktuellen Stand entnehmen, wie sie an den Bewertungsreserven beteiligt sind. Die konkrete Aufschlüsselung der (prognostizierten) Auszahlung hängt vom Unternehmen ab.
Die Höhe der Bewertungsreserven kann sich täglich verändern. Die Reserven werden erst bei einem Verkauf der Wertpapiere realisiert. Erst dann werden aus Buchgewinnen Erträge.
Die schwarz-gelbe Koalition will die Versicherungskonzerne entlasten, indem sie die Beteiligung der Versicherten an den derzeit besonders hohen Bewertungsreserven begrenzt. Bei der Auszahlung ihrer Policen müssten die Betroffenen dadurch auf viel Geld verzichten. Selbst eine nachträgliche eingebaute Härtefallklausel sieht einen Abschlag von fünf Prozent vor. Einzelnen Kunden könnten so mehrere tausend Euro verloren gehen.
Der Bundestag hatte die Maßnahme bereits im November beschlossen, doch der Bundesrat rief Mitte Dezember den Vermittlungsausschuss an, der in der vergangenen Woche keinen Kompromiss fand und deswegen eine Arbeitsgruppe einsetzte.
Bewertungsreserven bestehen auf dem Papier, wenn der aktuelle Marktwert einer Anlage oberhalb des ursprünglichen Kaufpreises liegt. Sie werden weder erwirtschaftet noch angespart und lösen sich im Zeitablauf durch die Auszahlungen der jährlichen Zinsen oder bei einem Zinsanstieg wieder vollständig auf. Entsprechend steht dem Versicherer kein zusätzliches Kapital zur Verfügung – es sei denn, er verkauft die Anlagen vorzeitig und verzichtet damit auf künftige sichere Zinserträge.
Quelle: GDV
Die erst seit 2008 bestehende gesetzliche Regelung zur Beteiligung der Lebensversicherungskunden an den Bewertungsreserven gilt für alle Anlageklassen wie Aktien, Immobilien und Zinspapiere. Motivation für die Gesetzesänderung waren jedoch die seinerzeit bestehenden hohen Bewertungsreserven auf Aktieninvestments; die Bewertungsreserven auf festverzinsliche Papiere standen nicht im Fokus, sie waren zu der Zeit negativ.
Die pauschale Regelung führt heute dazu, dass trotz stark gefallener Zinsen und sinkender Überschüsse hohe ungeplante Sonderausschüttungen an abgehende Verträge ausgezahlt werden müssen. Der Versichertengemeinschaft gehen so für die Zukunft fest eingeplante Zinserträge verloren, die Erfüllbarkeit der vertraglichen Garantiezusagen wird durch diese fehlerhafte Regulierung gefährdet. Wird dieser Missstand nicht korrigiert, entstehen massive Benachteiligungen für das Versichertenkollektiv.
Mit Blick auf die Sicherheit der langfristig garantierten Leistungen ist die bisherige Beteiligungsregelung an den Bewertungsreserven aus festverzinslichen Wertpapieren weder gegenüber den Kunden, die in 2011 oder früher ihren Vertrag beendet haben, noch gegenüber Kunden, deren Vertrag zukünftig bei einem normalen Zinsniveau ausläuft, gerechtfertigt.
Die vom Deutschen Bundestag im November verabschiedete Gesetzesänderung modifiziert die bisherige Regelung dahingehend, dass Bewertungsreserven auf festverzinsliche Wertpapiere nur dann nicht ausgeschüttet werden müssen, soweit sie zur Erfüllbarkeit von Garantiezinsversprechen benötigt werden. Bewertungsreserven auf Aktien, Immobilien und sonstige Anlagen werden weiterhin zu 50 Prozent an abgehende (d.h. ablaufende und gekündigte) Verträge ausgekehrt.
Alle den Kunden vertraglich zugesicherten Leistungen (Garantieverzinsung, reguläre Überschussbeteiligung) blieben unberührt, stellt der GDV fest. Die gesetzliche Neuregelung betrifft ablaufende und gekündigte Verträge nur so lange das Niedrigzinsumfeld anhält. Bei einer Normalisierung des Zinsniveaus tritt die bisherige Regelung wieder in Kraft.
Der Versichertengemeinschaft gehe insgesamt kein Euro verloren, so die Versicherer. Den Versicherungsunternehmen selbst komme aus der Neuregelung kein einziger Euro zugute.
Mit dem Gesetz sind noch zwei andere Vorhaben verknüpft, auf deren zügige Umsetzung die EU pocht. Auf Eis liegen nämlich gleichzeitig die gesetzlichen Regelungen für europaweit einheitliche Banküberweisungen sowie die angepeilten Unisex-Tarife bei Versicherungen.
Deshalb gibt es Überlegungen, diese unterschiedlichen Gesetzesvorhaben voneinander zu trennen. Dies soll jedoch in der Vorwoche am Widerstand von SPD und Grünen gescheitert sein. Das Finanzministerium wollte sich am Montag zu derartigen Überlegungen nicht direkt äußern. „Ich möchte da den Ergebnissen der AG nichts vorwegnehmen“, sagte der Ministeriumssprecher. „Wenn die Lösung als Ganzes erfolgreich ist, ist das sehr positiv, aber wir dürfen nicht vergessen: Wir haben zum Teil einen sehr hohen Zeitdruck.“
Der Bund der Versicherten glaubt: Für massive Eingriffe in verfassungsrechtlich geschützte Kundenansprüche besteht überhaupt keine Notwendigkeit. Bereits zugewiesene Überschüsse könnten als Eigenmittel missbraucht werden und ständen dann nicht für Zusatzleistungen an Kunden zur Verfügung. Altersvorsorge mit Versicherungen werde dann noch unrentabler.
Quelle: Bund der Versicherten
Weil hypothetische Hochrechnungen der Aufsicht ergaben, dass Teile der Versicherungsbranche bei anhaltender Niedrigzinsphase in den nächsten 7 bis 12 Jahren möglicherweise in eine schwierige Finanzlage kommen könnten, will die Regierung der Branche erlauben, einen Teil der mit Kundenbeiträgen erwirtschafteten Gewinne für sich zu behalten.
Eine Antwort des Bundesfinanzministeriums (BMF) auf eine Anfrage der Grünen von Mitte Dezember verrät, dass die Versicherer bis zum Jahr 2020 unter Umständen zusätzliche 61 Milliarden Euro benötigen, um ihre Garantieleistungen zu finanzieren. Ob die Unternehmen diesen Sicherheitspuffer, im Fachjargon Zinszusatzreserve genannt, wirklich brauchen, steht aber noch gar nicht fest.
Das BMF räumt selbst ein, dass mit den Modellrechnungen „keine Aussage darüber verbunden ist, wie wahrscheinlich oder unwahrscheinlich es ist, dass sich die Annahmen tatsächlich verwirklichen.“ Trotzdem will die Regierung der Branche vorsorglich erlauben, 37 Milliarden Euro für sich zu behalten, die eigentlich bis 2025 aus den Bewertungsreserven an Kunden auszuschütten sind.
„Das Geld für diese Reserve wird schon jetzt aus den laufenden Überschüssen der Kunden finanziert. Das heißt, die Kunden zahlen bereits mit einer niedrigeren Überschussbeteiligung dafür“, urteilt Axel Kleinlein, Vorstandsvorsitzender des Bundes der Versicherten.
Von einer Notlage kann in der Branche keine Rede sein. Das belegt eine aktuelle Untersuchung von Öko-Test. Danach erfüllt die Branche bislang nicht nur die Eigenmittelanforderungen der BaFin ohne Probleme. Auch die Reservepolster der Versicherer sind gut gefüllt. Die Unternehmen haben danach nicht nur 40,85 Milliarden Euro an Bewertungsreserven in den Büchern – Tendenz steigend. Auch der Topf mit bereits erwirtschafteten, aber noch nicht an Kunden ausgeschütteten Gewinnen ist mit über 43,5 Milliarden Euro prall gefüllt.
Einen Großteil dieser Kundengelder möchte die Branche künftig jedoch als Eigenkapitalersatz missbrauchen. Das bedeutet: Die Bestandskunden sollen auf einen Teil des ihnen zustehenden Gewinns verzichten, um die dauerhafte Zahlungsfähigkeit der Versicherer zu stärken. „Das ist so, als müssten Sparer die Einlagensicherung der Banken durch Zinsverzicht finanzieren“, erläutert Kleinlein und schimpft: „Das wird dem Kunden aber nicht bei Vertragsabschluss gesagt, sonst erst hinterher kurz vor Fälligkeit der Police.“
Der Bund der Versicherten fordert schon seit Längerem eine Beteiligung der Kunden an diesen geparkten Überschüssen. Das verweigert die Versicherungsbranche. Das Finanzministerium möchte auch, dass diese Kundengelder lieber als Eigenmittel verstanden werden sollen und verweist dafür auf Solvency II, eine europäische Richtlinie, von der unklar ist, wann und wie sie kommt. „Es ist dreist den Kunden Gelder vorzuenthalten, und dies mit einer irgendwann einmal kommenden Richtlinie zu begründen.“ so Kleinlein. „Dabei ist diese Richtlinie genauso konkret wie der neue Berliner Flughafen.“
Die sogenannten Bewertungsreserven, die bei der Auszahlung einer Lebensversicherung fällig werden, sind derzeit besonders hoch. Zur Absicherung ihrer Garantien setzen die Versicherungskonzerne nämlich vor allem auf festverzinsliche Wertpapiere. Für die gab es vor einigen Jahren jedoch deutlich höhere Zinsen als heute, weshalb viele Versicherer Mühe haben, die garantierten Summen auch tatsächlich auszuzahlen. Darum sollten die Versicherer per Gesetz entlastet werden, was jedoch einen Sturm der Entrüstung hervorrief.

Hier bringt es endlich mal jemand fachkundig und sachlich auf den Punkt:
http://www.finblog.de/2013/02/13/bewertungsreserven-lebensversicherung-poweleit/

Nur wer die Hintergründe auch wirklich versteht, sollte hier mitreden: Der Gesetzgeber hat mit der Überarbeitung des VVG und auf Druck der Verbraucherschützer eine Beteiligung der Versicherungskunden an stillen Reserven erzwungen. Dabei wurde jedoch ein gravierender Fehler begangen, nämlich die Beteiligung auch auf die theoretischen Reserven von festverzinslichen Anlagen auszudehnen, die der langfristigen Sicherung der Kundengelder und deren garantierter Verzinsung dienen. Von der Versicherungsaufsicht werden die Versicherer gerade in solche Kapitalanlagen gezwungen. Nun kommt aber die Dreistigkeit des Gesetzgebers: Die Korrektur dieses Gesetzes von 2008 wird nicht als Eingeständnis eines Fehlers, sondern als Rettung für die Lebensversicherer verkauft. Dabei sind es dieselben Verantwortlichen, die seit Jahren uns Sparer mit staatlich verordneten Niedrigzinsen bestrafen, um wenigstens die Zinsen auf die enorm gewachsene Schuldenlast der öffentlichen Hand finanzieren zu können - von einer Tilgung ganz zu schweigen. Und nun sollen die Kapitalanleger der Versicherer ihre zu Gunsten der Kunden gut verzinsten, sicheren Anlagen auflösen, die Buchgewinne ausschütten und den Rest wieder schlecht verzinst anlegen. Jeder weiß, dass festverzinsliche Papiere zum Ausgabezeitpunkt zum Nominalwert gekauft und bei Fälligkeit zum gleichen Kurs zurückgegeben werden. Wenn während der Laufzeit Zinsen sinken, steigt der Kurs vorübergehend auf über 100 %, jedoch nur auf dem Papier. Es ist fahrlässig, sich in den Chor der Kritiker mit Aussagen wie "Überfall vorerst abgewehrt", "Anlagenotstand" oder "zum Schaden der Versicherten manipuliert" einzureihen. Von den angesparten Leistungen inkl. der bereits erwirtschafteten Überschussbeteiligung der Kunden wird nichts weggenommen. Jede ungerechtfertigte Ausschüttung nur theoretisch entstandener Gewinne schädigt diejenigen Versicherten, die eine langfristige, verlässliche Altersvorsorge aufbauen wollen.






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