
DüsseldorfDie Fronten sind verhärtet, gekämpft wird mit harten Bandagen. Denn es geht um viele Milliarden Euro. Nur wer bekommt die? Freuen würden sich bestimmt die Kunden mit Lebensversicherungen, deren Verträge in den nächsten Jahren auslaufen.
Doch das ist nicht sicher. Im Gegenteil. Denn die Versicherer sind dagegen – und auch die Regierung, die vor Weihnachten schnell ein paar Regeln geändert hat. Die anhaltende Niedrigzinsphase gefährde das Geschäftsmodell der Versicherer, glauben beide. Einige Verbraucherschützer aus Norddeutschland finden das nicht. Sie kämpfen dagegen und wollen den Lebensversicherungen mehr Geld entlocken.
Die Kapitalanlagen der Lebensversicherer sind im Wesentlichen in festverzinsliche Wertpapiere investiert, weitere Anlageklassen sind Immobilien, Aktien und Beteiligungen. Für den Großteil dieser Wertpapiere wird an jedem Handelstag an der Börse ein Kurs ermittelt.
Quelle: GDV
Bewertungsreserven entstehen, wenn der Zeitwert oberhalb des Buchwertes liegt; liegt der Zeitwert unterhalb des Buchwertes, entstehen wiederum stille Lasten.
Es ist gesetzlich festgelegt, dass die Unternehmen einmal im Jahr die Höhe der gesamten Bewertungsreserven ermitteln und veröffentlichen müssen.
Ausgehend von diesem Gesamtwert wird der Anteil, mit welchem jeder einzelne Vertrag an den Bewertungsreserven beteiligt wird, ermittelt. Versicherungsverträge enden in der Regel zum Monats- oder Quartalsende. Deshalb ist es durchaus gängige Praxis, diese Werte monatlich zu berechnen.
Die Versicherten können der Jahresmitteilung den aktuellen Stand entnehmen, wie sie an den Bewertungsreserven beteiligt sind. Die konkrete Aufschlüsselung der (prognostizierten) Auszahlung hängt vom Unternehmen ab.
Die Höhe der Bewertungsreserven kann sich täglich verändern. Die Reserven werden erst bei einem Verkauf der Wertpapiere realisiert. Erst dann werden aus Buchgewinnen Erträge.
Worum geht es? Beide Seite streiten um den Wert von Kapitalanlagen. Das ist das Geld aus den Prämien, das die Lebensversicherungen angelegt haben und das hohe Erträge bringen soll. Es geht dabei oft um Papiere, die heute mehr wert sind als zum Kaufzeitpunkt.
In ihnen stecken also Ersparnisse, die aber noch nicht zu Geld gemacht worden sind – die Bewertungsreserven. Das von der Bundesregierung geplante Gesetz soll die Pflicht begrenzen, Gewinne aus festverzinslichen Wertpapieren zum Ende der Vertragslaufzeit zur Hälfte an die Kunden ausschütten zu müssen.
Am Dienstagabend sollte der Vermittlungsausschuss des Bundesrats über das Thema beraten. Dieser vertagte jedoch nach Angaben von Teilnehmern die Beratungen. Eine Arbeitsgruppe solle in den nächsten Wochen einen Lösungsvorschlag erarbeiten. Durch den Konflikt liegt auch das Gesetz zur Umsetzung der EU-Vorgaben für sogenannte Unisex-Tarife auf Eis. Sowohl die Versicherungswirtschaft als auch die Finanzaufsicht BaFin hatten aber klargestellt, dass ungeachtet dessen seit 21. Dezember 2012 keine Versicherungen mehr verkauft werden, bei denen Männer und Frauen wegen ihres Geschlechts unterschiedliche Preise zahlen.
Schon im Vorfeld der Sitzung hatte der Vorstandsvorsitzende des Bundes der Versicherten (BdV), Axel Kleinlein, wieder einmal eine Spitze gegen die Branche platziert: Er kritisierte das geplante neue Lebensversicherungsgesetz im Deutschlandradio Kulturscharf. Es sei eine "Unverschämtheit", die Gewinne aus den Bewertungsreserven nicht an die Kunden auszuzahlen.
Das Bundesverfassungsgericht habe dem BdV bereits 2005 recht gegeben, dass die Kunden an den Bewertungsreserven beteiligt werden sollten. Die Karlsruher Richter hätten nicht zwischen Bewertungsreserven erster und zweiter Klasse unterschieden. Kleinlein bezeichnete das Gesetz, das nun im Vermittlungsausschuss liegt, als handwerklichen Pfusch.
Bewertungsreserven bestehen auf dem Papier, wenn der aktuelle Marktwert einer Anlage oberhalb des ursprünglichen Kaufpreises liegt. Sie werden weder erwirtschaftet noch angespart und lösen sich im Zeitablauf durch die Auszahlungen der jährlichen Zinsen oder bei einem Zinsanstieg wieder vollständig auf. Entsprechend steht dem Versicherer kein zusätzliches Kapital zur Verfügung – es sei denn, er verkauft die Anlagen vorzeitig und verzichtet damit auf künftige sichere Zinserträge.
Quelle: GDV
Die erst seit 2008 bestehende gesetzliche Regelung zur Beteiligung der Lebensversicherungskunden an den Bewertungsreserven gilt für alle Anlageklassen wie Aktien, Immobilien und Zinspapiere. Motivation für die Gesetzesänderung waren jedoch die seinerzeit bestehenden hohen Bewertungsreserven auf Aktieninvestments; die Bewertungsreserven auf festverzinsliche Papiere standen nicht im Fokus, sie waren zu der Zeit negativ.
Die pauschale Regelung führt heute dazu, dass trotz stark gefallener Zinsen und sinkender Überschüsse hohe ungeplante Sonderausschüttungen an abgehende Verträge ausgezahlt werden müssen. Der Versichertengemeinschaft gehen so für die Zukunft fest eingeplante Zinserträge verloren, die Erfüllbarkeit der vertraglichen Garantiezusagen wird durch diese fehlerhafte Regulierung gefährdet. Wird dieser Missstand nicht korrigiert, entstehen massive Benachteiligungen für das Versichertenkollektiv.
Mit Blick auf die Sicherheit der langfristig garantierten Leistungen ist die bisherige Beteiligungsregelung an den Bewertungsreserven aus festverzinslichen Wertpapieren weder gegenüber den Kunden, die in 2011 oder früher ihren Vertrag beendet haben, noch gegenüber Kunden, deren Vertrag zukünftig bei einem normalen Zinsniveau ausläuft, gerechtfertigt.
Die vom Deutschen Bundestag im November verabschiedete Gesetzesänderung modifiziert die bisherige Regelung dahingehend, dass Bewertungsreserven auf festverzinsliche Wertpapiere nur dann nicht ausgeschüttet werden müssen, soweit sie zur Erfüllbarkeit von Garantiezinsversprechen benötigt werden. Bewertungsreserven auf Aktien, Immobilien und sonstige Anlagen werden weiterhin zu 50 Prozent an abgehende (d.h. ablaufende und gekündigte) Verträge ausgekehrt.
Alle den Kunden vertraglich zugesicherten Leistungen (Garantieverzinsung, reguläre Überschussbeteiligung) blieben unberührt, stellt der GDV fest. Die gesetzliche Neuregelung betrifft ablaufende und gekündigte Verträge nur so lange das Niedrigzinsumfeld anhält. Bei einer Normalisierung des Zinsniveaus tritt die bisherige Regelung wieder in Kraft.
Der Versichertengemeinschaft gehe insgesamt kein Euro verloren, so die Versicherer. Den Versicherungsunternehmen selbst komme aus der Neuregelung kein einziger Euro zugute.
"Die deutsche Lebensversicherungsbranche ist sehr gut durch die Krise gegangen", sagte Kleinlein. "Wer gelitten hat, sind die Kunden. Sie mussten immer neue Überschusssenkungen hinnehmen, obwohl die Unternehmen viel auch in den Reservetöpfen haben, nicht nur bei den Bewertungsreserven, sondern auch in anderen Töpfen." Deshalb könnte eigentlich mehr Geld an die Kunden fließen.

@Mazi: Das ist es ja gerade: Im Moment werden die Versicherten enteignet, deren Verträge in 20 Jahren ablaufen. Die Bewertungsreserven auf die Festverzinslichen sind nämlich die zukünftigen Zinsen, die eigentlich diesen Kunden gehören! Genau deshalb muss die Gesetzesänderung endlich beschlossen werden!

Kleinleins Unterscheidung in Versicherer und deren Kunden ist Unsinn. Von der Neuregelung Benachteiligte sind allenfalls Stornokunden, also diejenigen, die vorzeitig aus dem Versicherungsvertrag ausscheiden. Profitieren werden hingegen die Bestandskunden, also alle Versicherten, die bis zur Endfälligkeit Ihren Vertrag weiterführen. Aus Sicht der Nachhaltigkeit betrachtet, wäre es also auf jeden Fall besser, wenn die Neuregelung beschlossen werden würde.

Sind nicht grundsätzlich zu Zeiten aufgehender Generationenverträge getroffene Vereinbarungen auf den Prüfstand zu stellen ? Nicht nur Bewertungsreserven der Lebensversicherer sondern auch Pensionszusagen ? Sind die Situationen nicht zu volatil als dass man nur durch Transparenz gerecht handeln würde ? Die Gelder der Versicherten, mit denen z.B. während der Laufzeit Staatsanleihen gekauft wurden, müssen auf den Auszahlungsstichtag der Police, entsprechend der situativen Veräußerbarkeit ebendieser Anleihen zum Stichtag, bewertet werden. Gleiches gilt für demographische Entwicklungen und Pensionszusagen !






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