DüsseldorfFußball ist kein Klostersport. Diese Thekenweisheit musste ein bayerischer Kicker auf schmerzhafte Weise am eigenen Leibe erleben. Beim Versuch den Ball wegzuschlagen, sprang er rund 1,20 Meter in die Höhe. Als er wieder auf dem Rasen landete, zog er sich einen schweren Bruch am Schienenbein zu, der zu einem Dauerschaden führte.
Dass der Unfall kein Unfall sei, musste der Sportler von seinem Versicherer lernen. Trotz Unfallpolice wollte die Gesellschaft nicht zahlen. Der Unfallversicherer lehnte eine Regulierung des Schadens ab, weil es sich nicht um ein plötzlich von außen auf den Körper wirkendes Ereignis handeln sollte. Der Versicherte musste bis vors Oberlandesgericht München ziehen, um zu seinem Recht zu kommen (Az. 25 U 5554/10).
Die lapidare Begründung der Richter: Der Versicherungsnehmer konnte nicht erwarten, dass er sich beim Aufprall verletzten würde. Daher beherrschte er den Vorgang nicht. „Wenn der Betroffene bemerkt, dass die Versicherung sich auf solche juristischen Formalien wie in diesem Fall zurück zieht, sollten sich die Kunden kompetenten Rat suchen,“ rät der Rechtsanwalt Tobias Strübing von der Berliner Kanzlei Wirth.
Sind Ablehnungen von Leistungen in der Versicherungswirtschaft nur eine notwendige Begleiterscheinung? Oder steckt System dahinter? Der Streit darüber tobt zwischen den Lobbyisten und den Kritikern der Branche. Als der NDR Anfang September seinen aufsehenerregenden Film „Die Neinsager“ gesendet hatte, reagierte der Branchenverband GDV denn auch prompt.
„Es gibt keine Strategie der Versicherer, bei berechtigten Schadenansprüchen Leistungen zu verhindern oder auf die lange Bank zu schieben – im Gegenteil“, lautete die Gegenrede der Versicherer auf einen Film, der viele aufgewühlt hatte und wie eine Pauschalanklage gegen die Branche wirkte.
Auch Versicherer hätten ein Interesse an zügiger Regulierung und spielten nicht auf Zeit, so der GDV. Die Versicherer seien überdies durch das Versicherungsvertragsgesetz nicht zuletzt verpflichtet, Schäden möglichst rasch zu regulieren.
Sorgfältige Prüfung von Schadenfällen sei überdies im Interesse aller Versicherten. Zu unberechtigten Leistungsauszahlungen dürfe es nicht kommen, egal um welche Versicherung es sich handelt. Denn jede Leistung trage das Versichertenkollektiv.
„Die Vorwürfe sind massiv, sie zielen auf die gesamte Versicherungsbranche: „Perfide Tricks“ werfen die Reporter in der ARD-Sendung „Die Nein-Sager“ vom 4. September den Versicherungen vor. Sie würden „verzögern und verschleiern“ und strategisch Ansprüche von Versicherten ablehnen.“
Quelle: GDV
Der GDV stellt klar: „Es gibt keine Strategie der Versicherer, bei berechtigten Schadenansprüchen Leistungen zu verhindern oder auf die lange Bank zu schieben – im Gegenteil."
Auch Versicherer hätten ein Interesse an zügiger Regulierung und spielten nicht auf Zeit. Die Versicherer seien durch das Versicherungsvertragsgesetz nicht zuletzt verpflichtet, Schäden möglichst rasch zu regulieren.
Im Jahr 2011 haben die deutschen Lebensversicherer pro Tag 231 Millionen Euro an ihre Kunden ausgezahlt. Im gesamten Jahr waren es insgesamt 85 Milliarden Euro. Die Schaden- und Unfallversicherer leisteten für ihre Kunden im selben Jahr 43,8 Milliarden Euro, das sind jeden Tag 120 Millionen Euro.
Sorgfältige Prüfung von Schadenfällen sei im Interesse aller Versicherten. Versicherungen seien gegenüber der Versichertengemeinschaft verpflichtet, dass es nicht zu unberechtigten Leistungsauszahlungen kommt – egal um welche Versicherung es sich handelt. Denn jede Leistung trage das Versichertenkollektiv. Aus diesem Grund müsse jeder Versicherer genau prüfen, ob ein Anspruch berechtigt ist.
Die Prüfung geschehe nicht willkürlich, sondern auf der Grundlage gesetzlicher Bestimmungen und des vereinbarten Versicherungsvertrages, erklären die Versicherer. Liege ein Leistungsfall vor, erhalte der Versicherte wie im Vertrag vereinbart die Leistung.
Bei Meinungsverschiedenheiten mit ihrem Versicherer hätten Kunden immer die Möglichkeit, sich auch an den Versicherungsombudsmann zu wenden, rät der Branchenverband. Der Versicherungsombudsmann sei als neutrale Schlichtungsstelle allgemein anerkannt, auch bei Verbraucherschützern. Im Jahr 2011 sind beim Ombudsmann 17.733 Beschwerden eingegangen – bei insgesamt über 457 Millionen Versicherungsverträgen. Demnach beschwerte sich jeder 25.000ste Kunde beim Ombudsmann.
In der FTD erklärte GDV-Präsident Rolf-Peter Hoenen: "Die Fakten sind eindeutig, die Regulierungsgeschwindigkeit in der Branche ist nicht zurückgegangen." Als Beispiel nannte er die Autohaftpflichtversicherung: Fast drei Viertel aller Fälle werden nach seinen Angaben noch im Jahr der Meldung erledigt. "Das sind zugegebenermaßen vor allem die kleinen und mittleren Sachschäden", sagte Hoenen. "Aber auch in der Berufshaftpflichtversicherung im Heilwesen, die oft für schwere Personenschäden leistet, ist im Schnitt die Hälfte der Gesamtleistung nach fünf Jahren ausgezahlt, ein weiteres Drittel des Aufwands schon als Vorschuss gezahlt."
Aus diesem Grund müsse jeder Versicherer genau prüfen, ob ein Anspruch berechtigt ist. Dies geschehe nicht willkürlich, sondern auf der Grundlage gesetzlicher Bestimmungen und des vereinbarten Versicherungsvertrages. Liege ein Leistungsfall vor, erhalte der Versicherte wie im Vertrag vereinbart die Leistung, ist sich der GDV sicher.
Die Kritiker der Branche bezweifeln solche Aussagen. Hans-Peter Schwintowski, Professor für Versicherungsrecht in Berlin, nennt Schätzungen, die in der Branche kursieren. Danach lehnen die Versicherer in manchen Bereichen bis zu 60 Prozent der Leistungsfälle ab.
Ähnliche Zahlen schätzte auch die Fachanwältin Beatrix Hüller in einem Interview mit Handelsblatt Online – aufgrund eigener Erfahrungen. Schwintowski sieht eine Ursache dafür im Verkaufsverhalten. Es sei in der Branche bekannt, dass es eine größere Anzahl Versicherer gebe, die ihre Tarife in der Berufsunfähigkeitsversicherung günstig kalkulieren, um den Einstieg für Kunden zu erleichtern.
Wenn es dann jedoch später zu einer Leistung kommt, würden sie bis zu 60 Prozent der Leistungsfälle ablehnen. Im Branchenschnitt seien es wohl eher 30 Prozent. Dies funktioniere, weil die Betroffenen in der Regel nicht klagten, glaubt Schwintowski.

Immer sind die Versicherungen an allem Schuld !!! Wer fragt denn mal, wie häufig Versicherungsbetrug in unserem Ländle vorkommt ? Wahrscheinlich genauso selten wie Steuerhinterziehung, gell ? Es ist doch zum Kotzen, dass jeder meint....wenn er Vers.-Prämie zahlt auch ein Recht hat, diese mit 500 % wieder zu erlangen. Wie auch immer! Ich selbst bin seit 30 Jahren in diesem Geschäft tätig und habe hunderte Fälle zur vollen Zufriedenheit der Kunden entschädigt. Manche aber auch eben nicht! Welchedas wohl sein mögen ?! Aber dieser Fall und auch andere ( Schienbeinbruch ), welche unbegründet abgelehnt werden, müssen natürlich auch Konsequenzen in diesen Häusern haben. Hier dürfte und muss auch von jeweiliger Konzernseite intensiv nachgefragt werden. Denn ein solches Verhalten schadet der gesamten Assekuranz. Mfg J. Groth

@Luegendetektor,
das stimmt so nicht. Weil gute Berater wissen, welche Tarife zu knapp kalkuliert wurden, welche Formulierung im Schadenfall gewählt werden muss oder welche Versicherer so knapp kalkulieren, dass sie sehr schnell versuchen Zahlungen zu verweigern.
Das sit übrigens keine neue Entwicklung, das war schon immer so. Neu ist der extreme Preisdruck der die Anzahl solcher Tarife und Versicherer die so agieren, weil der Wettbewerb allein über den Preis Ihnen als Wirtschaftrsunternehmen keine Wahl lässt.
Zusätzlich haben die Betrügereien zugenommen oder die Einstellung, was ich reinzahle, muss auch wieder raus kommen. Beides ist Schmarotzerei auf Kosten der Versichertengmeinschaft, die ebenfalls den wirtschaftlichen Druck erheblich erhöht haben.
Zusätzlich kommen gesetzgeberische Normsetzungen die in der Realität ohne deutliche Kostensteigerungen oder solche Praktiken am ende nicht wirtschaftlich umsetzbar sind.
Unternehmen sind immer so, wie die Rahmenbedingungen sie prägen. Wenn Gewinn seriös nicht möglich oder immer schwerer wird, nehmen auch solche Praktiken immer mehr zu.
Anders ausgedrückt, wenn die Hygienbestimmungen immer schlechter werden macht es keinen Sinn sich über den zu beschweren, der einen ansteckt.
H.

Ich nehme an das ihre Wut daher resultiert, das sie glaubten sie wären gegen das Ereignis versichert, das nun nicht reguliert wurde.
ich wette, das sie nicht von einem ordentlichen Makler oder Versicherungsvertreter beraten wurden.
H.






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