
Düsseldorf„Hallo, aus verschiedenen Gründen würde ich gerne in die Gesetzliche Krankenversicherung (GKV) zurückkehren. Ich bin 37 Jahre alt, zwei Kinder, Jahresbrutto ca. 60.000 Euro, Angestellter und seit 01.12.2002 privat krankenversichert.“ So beginnt eine Anfrage auf der Internetseite Frag-einen-Anwalt.de. Die Idee des Ratsuchenden: den Arbeitsvertrag kündigen und sich arbeitslos melden, um so automatisch in die GKV zurück zu kommen. Wenn ihn dann eine Krankenkasse aufgenommen hat, will er seinen Vertrag mit dem privaten Krankenversicherer kündigen.
Für TV-Anwälte wie Danni Lowinski alias Annette Frier sind solche Fälle nicht unterhaltsam genug. Doch im wahren Leben müssen Rechtsexperten immer öfter über Fragen zur Rückkehr in die GKV grübeln. Denn viele der neun Millionen Privatpatienten ärgern sich über starke Beitragserhöhungen und fürchten, dass sie im Alter davon überfordert sein könnten. Sie wollen lieber zurück in den Schoß der Krankenkassen, die insgesamt 70 Millionen Menschen betreuen.
Anwälte, Rentenberater oder Mitarbeiter von Krankenkassen kennen sich im Sozialrecht am besten aus, wenn Privatpatienten von der privaten Krankenversicherung (PKV) zurück in die gesetzliche Krankenversicherung (GKV) möchten. Auch Verbraucherschützer leisten Hilfestellung.
Die Internetseite anwalt.de bietet eine Suche nach Anwälten für Sozialrecht
Auch die Internetseite Anwaltsuche liefert Spezialisten im Sozialrecht sowie weitere Informationen zum Thema
Im Deutschen Anwaltsverein gibt es eine Arbeitsgemeinschaft für Sozialrecht. Auch hier wird auf eine Online-Anwaltsuche verwiesen. Einen Anwalt finden Interessenten hier auch über das Telefon 01805-181805. Die Auskunft selbst ist kostenlos, das Telefonat kostet – aus dem Festnetz – 0,15 Euro pro Minute.
Ein weiterer Dienst im Internet, um einen geeigneten Anwalt zu finden, ist der Anwalt-Suchservice
Der Ombudsmann für Versicherungen ist eine unabhängige und für Verbraucher kostenfrei arbeitende Schlichtungsstelle, welche bei Meinungsverschiedenheit mit Versicherungsunternehmen die Entscheidungen der Versicherer neutral überprüft.
Die Verbraucherschutzorganisation Bund der Versicherten setzt sich für die Rechte der Verbraucher im Versicherungswesen ein.
Für die Techniker Krankenkasse, die 7,8 Millionen gesetzlich Versicherte betreut, sind Beratungen für Wechselinteressenten inzwischen Routine. Für PKV-Kunden ist die Kasse in den letzten Jahren ein attraktives Ziel gewesen. Allein 2011 kam 68.000 Personen aus der PKV.
In den Verbraucherberatungsstellen tauche die Frage nach einer möglichen Rückkehr in die GKV zwar immer wieder auf, stellte Ilona Köster-Steinebach vom Bundesverband der Verbraucherzentralen jüngst fest. Gerade nach deutlichen Prämienerhöhungen wachse das Interesse an den gesetzlichen Kassen. Zu ihnen gebe es für Privatversicherte aber nur sehr begrenzten Zugang. Der Beratungsschwerpunkt liegt eher auf der Tarifwechselberatung innerhalb der PKV
Die Antworten der Anwälte sind jedoch im ersten Moment meist unbefriedigend: Ob der Wechsel gelingt, hängt stark von den Lebensumständen ab. Völlig verbaut ist der Weg zurück nicht. Die Rückkehrwilligen müssen die gesetzlichen Regeln geschickt für sich nutzen.
Eigentlich soll es aus rein finanziellen Gründen keine Rückkehr von der privaten Krankenversicherung (PKV) in die GKV geben. Die Politik will Rosinenpickerei verhindern - nach dem Motto: In jungen Jahren günstig privat versichert und im Alter wieder von den günstigeren Beiträgen der Krankenkassen profitieren.
Ganz chancenlos sind Wechselwillige deshalb jedoch nicht. Der Familienvater im Beispiel könnte etwa seine Arbeitszeit um ein Sechstel verringern. Dann würde er weniger als 50.850 Euro im Jahr verdienen und läge unter der Versicherungspflichtgrenze für 2012. Nur wer mehr im Jahr verdient, ist freiwillig versichert und darf zwischen GKV und PKV wählen.
Mal eine Frage an GKV Versicherte. Findet ihr es richtig, dass ein PKV Versicherte an einen Arzt für gleiche Leistungen den 3,5 fachen Honorarsatz bezahlt.
Das in der GKV Familienversicherung Mitglieder kostenfrei versichert sind ist in Ordnung.
ist nicht das ganze system gesundheit krank.
gerecht wäre eine versicherung für alle Versicherten mit Beiträgen von allen.
Es sollte mal geprüft werden ob eine Zwangsversicherung PKV überhaupt rechtlich haltbar ist. Man kann ohne Verluste an Rückstellungen nicht wechseln.
Vorschlag: Gibt den Versicherten selbst die Wahl ob GKV oder PKV. Warum kann ein PKV Versicherter seine Rückstellungen nicht in die GKV übertragen.
Das Gerichtsverfassungsgesetz ungültig, Richter können sich nicht legitimieren, ebensowenig wie Staatsanwälte. Es gibt seit 1982 keine Staatshaftung mehr, Beschlüsse und Uteile sind nicht rechtswirksam unterschrieben. usw.
Tja - es gibt fantastische Ärzte und es gibt Quacksalber, deshalb muss man die ganze Ärzteschaft nicht gleich verdammen. In der Versicherungswirtschaft gibt es gute und schlechte Versicherer und vor allem gibt es gute und schlechte Vermittler. Wer sich ohne fundierte Ausbildung als Versicherungsvertreter bequatschen ließ, hat offenbar das Hirn ohnehin nicht mit Löffeln gefressen. Dass genau diese Anbieter dann auch in Beratung und Produkten eher schlecht abschneiden, wundert keinen, der sich da auskennt. Deshalb gleich alle über einen Kamm zu scheren ist nicht richtiig. Ihre Ausführungen zeugen durchweg von viel Frustration und wenig Sachverstand. Wer halbwegs die Zusammenhänge versteht, kommt nicht auf die Idee, dass das System der gesetzlichen Krankenversicherung in Deutschland in dieser Form die nächsten 30 Jahre überleben wird. Und das ist nicht die Schuld der 10% privat Versicherten.





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