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Finanzdienstleistungen: Revolution auf dem Versicherungsmarkt

Die Bundesregierung regelt die Honorarberatung bei Finanzdienstleistungen neu. Das könnte die Vergütung der Versicherungsmakler und gebundenen Vermittler auf den Kopf stellen, sagt ein Experte.

Die Regierung will die Provisionsreglung auf dem Versicherungsmarkt ändern. Quelle: dpa
Die Regierung will die Provisionsreglung auf dem Versicherungsmarkt ändern. Quelle: dpa

BerlinDie von der Bundesregierung initiierte Regelung für die Honorarberatung bei Finanzdienstleistungen könnte das provisionsgetriebene Geschäftsmodell der deutschen Versicherer aus den Angeln heben – mit entsprechenden negativen Folgen für die Vergütung der rund 42.000 Versicherungsmakler und rund 150.000 gebundenen Vermittler in Deutschland. Davon ist zumindest der renommierte Berliner Versicherungsprofessor Hans-Peter Schwintowski überzeugt.

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Nach Vorstellungen von Bundesverbraucherministerin Ilse Aigner (CSU) sollen Honorarberater nicht nur beraten können - das entspricht dem Status quo - sondern sie sollen künftig auch Produkte vermitteln können. Mögliche Provisionen müssen sie dann an die Kunden weiterleiten. Wenn diese Vorstellung Schule mache, stehe das provisionsgetriebene Geschäftsmodell der Versicherer am Scheideweg, sagte Schwintowski am Montag auf einer Pressekonferenz in Berlin.

Nach den Eckpunkten für eine gesetzliche Regelung des Berufsbildes für Honorarberater müssen Produktanbieter wie beispielsweise Allianz oder Axa auf Anfrage der Honorarberater ihre Produkte zu Nettotarifen anbieten oder im Produkt enthaltene Abschluss-/Vermittlungsprovisionen offenlegen. Das würde sich im Markt herumsprechen – und Makler und Vertreter würden diesen Trittbrettfahrerwettbewerb nicht lang durchhalten, vermutet Schwintowski. Am Ende würden alle Vertriebspartner das Produkt zum Nettopreis bekommen und ihre Provision frei mit dem Kunden aushandeln, glaubt Schwintowski. Das wiederum werde auch zu einem schärferen Wettbewerb unter den Produktanbietern führen.

Ob die Verbraucherministerin mit all diesen Konsequenzen ihrer Initiative gerechnet hat, ist nicht klar. Mittlerweile haben das Bundesfinanz- und das Bundesjustizministerium signalisiert, dass sie im Bereich Honorarberatung auch einen Regelungsbedarf sehen. Ob es dazu ein spezielles Gesetz geben wird oder Einzelheiten in bereits bestehenden Gesetzen geregelt werden, ist nicht klar. Für die Bundesverbraucherministerin ist wichtig, dass der Kunde weiß, wen er vor sich hat, einen Berater oder einen Verkäufer. Wenn ein Berater auf Provisionsbasis arbeite, ist das für Aigner „völlig legitim“, der Kunde müsse es nur wissen. Es könnte nur sein, dass diese Provisionsbasis bald erodiert.

  • 25.01.2012, 18:24 UhrAnonymer Benutzer: Finanzdienstleister

    Warum müssen wir Finanzdienstleister uns ständig dafür rechtfertigen, dass wir mit unserer Arbeit auch Geld verdienen.Ein Herrenhaarschnitt bei meinem Frisör kostet 13Euro.Wieviel kommt davon bei meinem Frisör an? Muss ein Küchen -, Möbel - , oder Autoverkäufer seinen Verdienst offenlegen ? NEIN !!
    Muss er Ihn zurückzahlen, wenn mir die Küche, das Sofa, oder das Auto ein Jahr später nicht mehr gefällt und ich alles verkaufen möchte? NEIN !!
    Hier mal etwas interessantes:http://www.nebeneinkuenfte-bundestag.de/auswertungen/
    Die Menschen ( auch Politiker )sollten endlich begreifen, dass Dienstleistung Geld kostet.
    Ich lade jeden gerne ein, mit mir eine Woche zu arbeiten. Viele wären erstaunt was es heißt Dienstleister zu sein !! So,und jetzt gehe ich GELD verdienen, viel GELD. Habe noch ein Kundentermin:-)!!Es ist übrigens 18:21. Die meisten sitzen mit Ihrer Familie bereits beim Abendessen.

  • 04.11.2011, 05:52 UhrAnonymer Benutzer: Perspektivenwechsel

    Die Provisonsvertuscherei ist doch nur deshalb, weil kein Vertreter den Mut hat, selbstbewußt seine Beratungsleistung in Rechnung zu stellen. Würde dies geschehen, so wäre der Abschlußdruck weg und jedes Gespräch (auch ohne Abschluß) müßte vom Kunden bezahlt werden. Wo ist das Problem? Ein Anwalt stellt auch eine Rechnung - auch wenn er verliert.... .

  • 19.10.2011, 23:56 UhrAnonymer Benutzer: Vertreter

    Das 1x1 der Volkswirtsdchaft. Geld muß fließen! Der Kunde zahlt die erforderlichen Honorare nicht aus eigenem Portemonnaie. Eine Versicherung gibt es nicht. Wer Rechtsschutz hat geht zum Anwalt und dieser Berufsstand ist auch nicht mehr der, der er einmal war. Genau so geht es dann den Vermittler an den Kragen. Nur die alt eingesessenen verdienen und die regen unsere Volkswirtschaft nicht mehr an. Gute Regelung. Weiter so Deutscheelande.

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