
Norbert F. sitzt in seinem heimischen Arbeitszimmer. Er will eigentlich schon jetzt nicht mehr, aber er muss. Einige Wochen zuvor hatte er als Vertriebsassistent im Außendienst der Volksfürsorge angefangen. Noch einmal atmet der Mittdreißiger tief durch und greift zum Hörer. Als an der anderen Seite der Leitung jemand abnimmt, spult er sein Programm runter: „Guten Tag, mein Name ist F. Ich bin Ihr Berater.“ Weiter kommt er nicht. „Wenn Sie noch einmal anrufen“, blafft ihn der Kunde an, „dann kündige ich alle Versicherungen bei der Volksfürsorge.“
Reaktionen wie diese musste Norbert F. an jenem Tag mehrfach über sich ergehen lassen. Die Kunden sind sauer, weil vor ihm schon viele andere Vertreter von der Volksfürsorge bei ihnen angerufen haben. Alle paar Monate melde sich ein anderer Berater. Mit jeder Abfuhr fällt es Norbert F. noch schwerer, sich zu einem weiteren Telefonat zu überwinden. Sechs Monate hielt er das aus, dann schmiss er hin – wie viele seiner Kollegen. Nach internen Unterlagen, die der WirtschaftsWoche vorliegen, sind von 100 Vertriebsassistenten bei der Volksfürsorge nach drei Jahren kaum noch welche hauptberuflich für das Unternehmen tätig.
Das Unternehmen mit dem wärmenden Namen steckt in einer schweren Krise. Eine gigantische Fluktuation macht die verbliebenen Mitarbeiter mürbe und frisst oft mehr Geld, als die Berater einbringen. Seit Jahresbeginn sind die Verkaufszahlen der Organisation in den Keller gerauscht. Nach Informationen der WirtschaftsWoche steuert das Unternehmen aus Hamburg erstmals seit seiner Umstrukturierung in 2009 auf einen Verlust zu. Die Volksfürsorge gab hierzu keine Stellungnahme ab. Schon fürchten Mitarbeiter, der Eigentümer, der italienische Versicherungskonzern Generali, könnte die Volksfürsorge dichtmachen, so wie sie es schon mit anderen Unternehmen der Gruppe gemacht hat.
Die Gerichte müssen sich immer wieder mit dem Thema fehlerhafte Anlageberatung beschäftigen. Die Fälle sind immer individuell. Eine Auswahl von richtungsweisenden Urteilen für verschiedene Lebenslagen zeigt, welche Chancen Opfer von falscher Beratung haben.
Bankberater, die eine Anlageempfehlung aussprechen, müssen alle Provisionen offen legen, die sie erhalten. Dazu gehören sämtliche Rückvergütungen, der Ausgabeaufschlag, einmalige Provisionen oder zum Beispiel Bestandsprovisionen aus der laufenden Managementgebühr. Werden nicht sämtliche Provisionen offengelegt, kann der Anleger Schadensersatz geltend machen. Bundesgerichtshof (Aktenzeichen: XI ZR 56/05)
Nach dem Urteil des Bundesgerichtshofs müssen Banken über Provisionen aufklären, die sie beim Verkauf von Anlageprodukten erhalten. Wenn die Bank nicht ausreichend informiert hat, können Privatanleger auch nach Ablauf der Verjährungsfrist von drei Jahren das Geschäft rückgängig machen. Bundesgerichtshof (Aktenzeichen: XI ZR 586/07)
Will ein Kunde Anleihen kaufen, muss der Berater bei Auslandsanleihen über das Risiko des Zahlungsausfalls informieren. Wenn er dieser Pflicht nicht nachkommt oder Bedenken des Anlegers nicht ernst nimmt, ist die Bank schadensersatzpflichtig. Im behandelten Fall hatte das Geldhaus der Klägerin Argentinien-Anleihen empfohlen, obwohl diese auf eine sichere Geldanlage Wert gelegt hatte. Oberlandesgericht Bamberg (Aktenzeichen: 5 U 246/05)
Berater müssen darüber informieren, wenn in der Presse Kritik an einem bestimmten Finanzprodukt laut wird. Die Bank muss ihre Geldhäuser darüber in Kenntnis setzen, wenn sich in der anerkannten Wirtschaftspresse derartige Berichte häufen. Bundesgerichtshof (Aktenzeichen: XI ZR 89/07)
Banken, die ihren Kunden nur eine begrenzte Absicherung der Einlagen bieten können, müssen darüber informieren. Der Bundesgerichtshof hat in diesem Fall die Rechte von Bankkunden gestärkt. Die Geldinstitute müssen ihre Kunden unmissverständlich darauf hinweisen, wenn ihre Spareinlagen nur bis zur Höhe der gesetzlichen Einlagensicherung geschützt sind. Bundesgerichtshof, (Aktenzeichen: XI ZR 152/08 und XI ZR 153/08)
Die Deutsche Bank muss 540.000 Euro Schadenersatz an einen mittelständischen Unternehmer bezahlen, dem sie zum Kauf von hochspekulativen Zinswetten geraten hat, ohne vorher im notwendigen Umfang beraten und aufgeklärt zu haben. Der Kunde investierte in ein hochkomplexes Swap-Geschäft und die Zinsen entwickelten sich anders als erwartet. Das Gericht sah zudem einen Interessenkonflikt der Bank. Bundesgerichtshof (Aktenzeichen XI ZR 33/10)
Wenn ein Anleger einen Depotvertrag mit einer Direktbank abschließt, entscheidet er sich bewusst gegen das klassische Angebot einer Filialbank. Gibt eine Direktbank eine Empfehlung, so muss diese transparent und richtig sein. Eine Verpflichtung zu einer umfassenden und vollständigen Anlageberatung ergibt sich daraus nicht. Amtsgericht München (Aktenzeichen 111 C 24503/09)
Anlagevermittler müssen Immobilienfonds auf Wirtschaftlichkeit überprüfen hinweisen. So müssen sie das Anlagekonzept zumindest auf Plausibilität hin prüfen. Bundesgerichtshof, (Aktenzeichen III ZR 144/10)
Das Landgericht Frankfurt bestätigt seine Rechtsprechung, wonach eine Aufklärungspflicht über die Vertriebsvergütung besteht und andernfalls eine Schadensersatzpflicht vorhanden ist.
Landgericht Frankfurt (Aktenzeichen 2-190 116/09)
Wenn bei einer Anlageberatung Twin-Win-Zertifikate empfohlen werden, muss über das Rückzahlungsszenario bei Berühren oder Unterschreiten der Sicherheitsschwelle unterrichtet werden. Zudem muss die Bank auch über ein vorzeitiges Kündigungsrecht des Emittenten aufklären. Die Beratung erfolgte telefonisch. Über das komplexe Produkt muss aber auch mit schriftlichem Material aufgeklärt werden, so das Gericht. Oberlandesgericht Frankfurt (Aktenzeichen 17 U 207/09)
Um das zu verhindern, versucht der Vorstand der Volksfürsorge, die Verkäufertruppe mit Vorgaben auf die Erfolgsspur zu setzen, die für die Kunden oft von Nachteil sein dürften. Neuester Coup: Die Berater sollen ihre Kunden im Rahmen einer „Vertriebsoffensive“ zu Berufs- und Erwerbsunfähigkeitsversicherungen beraten. Weil viele Versicherte in wirtschaftlich unsicheren Zeiten solche langfristigen Verträge mit fixen monatlichen Beiträgen scheuen, haben sich die Volksfürsorger für diese etwas Perfides einfallen lassen: Kunden, die etwa ihre Kapitallebensversicherung beitragsfrei gestellt haben, soll vorgeschlagen werden, diese Verträge zu kündigen. Der Rückkaufwert, den sie dafür erhalten, wird auf ein Depot bei der Generali eingezahlt. Mit dem Geld soll dann ein Teil der Prämien für die neue Berufs- und Erwerbsunfähigkeitspolice bezahlt werden.
Das Problem: Wer Lebensversicherungen kündigt und sich den bis dahin aufgelaufenen Rückkaufwert ausbezahlen lässt, macht meist ein Minusgeschäft. Denn ein solcher Vertrag muss im Durchschnitt zwölf Jahre laufen, damit der Kunde überhaupt sein Kapital zurückerhält. Fein heraus sind bei dem Tauschgeschäft jedoch die Berater, die für die neu abgeschlossenen Verträge eine Provision kassieren.
Die Idee des Policen-Wechsels ist der jüngste Höhepunkt einer fragwürdigen Strategie, die der traditionsreiche Versicherer seit Jahren fährt. Das fast 100 Jahre alte Unternehmen hat schon lange seine gewerkschaftlich-sozialdemokratischen Wurzeln gekappt. Spätestens mit dem Verkauf an die AachenMünchener 1988 und deren Übernahme durch den italienischen Versicherungskonzern Generali wurde die Volksfürsorge eine gewöhnliche Assekuranzfirma. Heute steht ihr Markenzeichen, eine stilisierte Sonne und der Werbespruch „Keine Sorge, Volksfürsorge“, nur noch für eine reine Vertriebsorganisation von Generali.
Damit ähnelt das Unternehmen Wettbewerbern wie MLP oder AWD. Nur dass die Volksfürsorge nicht wie MLP und AWD mit selbstständigen Handelsvertretern und einem breiten Angebot unterschiedlicher Anbieter arbeitet, sondern mit fest angestellten Beratern, die ausschließlich Policen der Generali-Gruppe verkaufen. Die Erträge der Volksfürsorge speisen sich somit nur aus Provisionen, die es für jede vermittelte Police gibt.
Obwohl Insidern zufolge Generali nicht von den Provisionen, sondern nur von den Verträgen profitieren will und von der Volksfürsorge keinen großartigen Gewinn erwartet, klagen Volksfürsorge-Mitarbeiter über extrem hohen Druck. „Der Vertrieb wird seit der Umstellung als Profitcenter gesehen“, sagt eine Führungskraft. „Es müssen ganz konkrete Ziele erfüllt werden.“ Inzwischen werden die Mitarbeiter von Existenzsorgen geplagt. „Wir haben Angst“, sagt eine Führungskraft, „dass die Volksfürsorge plattgemacht wird, wenn wir nicht genügend leisten.“
Die Sorge ist nachvollziehbar. Immerhin hatte der Mutterkonzern Generali im vergangenen Jahr schon den Außendienst der Tochter Central-Krankenversicherung aufgelöst, die seit 1998 zur Gruppe gehört. Und auch den Vertrieb der einst stolzen Aachen-Münchener-Versicherung haben die Italiener an die Deutsche Vermögensberatung (DVAG) ausgelagert, an der Generali mit 40 Prozent beteiligt ist. Träfe es nun auch die Volksfürsorge, wäre das ein harter Schnitt für die Mitarbeiter. Die meisten müssten sich dann möglicherweise als freischaffende Vertreter durchschlagen, da die DVAG nur mit selbstständigen Beratern arbeitet.
Die Volksfürsorge hatte für Generali von Anfang an einen besonderen Reiz. Denn die fast 100 Jahre alte Marke ist in Deutschland sehr bekannt. Die wichtigsten Produkte sind Renten- und Lebensversicherungen. Diese werden meist für eine Laufzeit von mindestens 20 Jahre abgeschlossen und bescheren den Versicherern langfristig stabile Einnahmen. Die Vermittler erhalten daher für solche Verträge üppige Provisionen, die laut Branchenkennern bei einer Versicherungssumme von 100.000 Euro zwischen 3500 und 4500 Euro liegen. Die Volksfürsorge soll nach WirtschaftsWoche-Informationen für denselben Vertrag 6000 Euro bekommen – ein Betrag, den am Ende die Kunden bezahlen müssen. Die Volksfürsorge gab hierzu keine konkrete Stellungnahme ab.
Um die Einnahmen schnell und mit geringem Aufwand zu steigern, empfahl es sich für die Volksfürsorge, den Hebel an diesen Verträgen anzusetzen. Also beschloss der Vorstand kurz nach der Umstrukturierung 2009 eine sogenannte Bestandsmaßnahme durchzuführen, die bis Ende vergangenen Jahres lief. Dabei wurden, wie aus internen Dokumenten hervorgeht, zunächst 230.000 bestehende Renten- oder Lebensversicherungsverträge herausgefiltert, die vor 2002 abgeschlossen wurden.
Sodann wurden die Volksfürsorge-Mitarbeiter angehalten, Kontakt mit diesen Versicherten aufzunehmen und sie zu motivieren, zum Beispiel eine staatlich geförderte Riester- oder Rürup-Rente abzuschließen. Später wurde die Aktion auch auf Kunden mit neueren und fondsgebundenen Policen ausgeweitet. Dahinter steckte das raffinierte Kalkül, dass viele Kunden dafür kein Geld mehr hatten oder ausgeben wollten. In einem solchen Fall, heißt es in einem Brief des Vorstandssprechers vom 23. Februar 2009 an die Mitarbeiter, „kann der bestehende Vertrag beitragsfrei gestellt und ein geförderter Neuvertrag abgeschlossen werden“. Im Klartext: Der Kunde solle seine bisherige Versicherung ruhen lassen und die ersparten Beiträge in einen neuen, staatlich geförderten Rürup- oder Riester-Vertrag stecken. Die Volksfürsorge sagt hierzu: Ziel der Bestandsmaßnahme sei „die Beratung der Bestandskunden hinsichtlich der Schließung von Versorgungslücken“ sowie „ des Abschlusses von Neuverträgen über staatlich geförderte Produkte“ gewesen.
Auf den ersten Blick schien der Tausch attraktiv, schlimmstenfalls gefahrenlos. Immerhin erhielt der Kunde dadurch ein weiteres Standbein für seine Alterssicherung. Beim genauen Hinsehen erweist sich ein solcher Tausch jedoch als ziemliche Zitrone für viele Versicherte.
Grund: Alte Verträge sind oft vorteilhafter als neue. Seit 2000 wurde der Garantiezins für Kapitallebensversicherungen kontinuierlich von 4,0 auf aktuell 1,75 Prozent gesenkt. Während Beiträge in die Altverträge also weiterhin vergleichsweise attraktiv verzinst werden, ist dies bei neueren Policen nicht der Fall. Zudem müssen die Erträge aus Verträgen, die von 2005 an abgeschlossen wurden, im Gegensatz zu den Vorgängern versteuert werden. Vor diesem Hintergrund ist es höchst zweifelhaft, ob es sich aufgrund der staatlichen Förderung von Riester und Rürup für den Kunden lohnt, einen neuen Vertrag abzuschließen, statt den alten weiter zu bedienen.
„In der Regel ist das nicht sinnvoll, weil der neue Vertrag wieder Kosten produziert, die der Kunde über die Beiträge erst einmal abzahlen muss“, sagt Davor Horvat, Honorarberater in Karlsruhe, der nicht von Provisionen lebt, sondern sich von seinen Kunden direkt bezahlen lässt. Bei einer Lebens- oder Rentenversicherung sei die Gewinnschwelle oft erst nach zwölf Jahren erreicht, erst dann würden sämtliche Beitragszahlungen zum Großteil verzinst. Diesen Punkt hätten Kunden mit alten Verträgen ja oft schon erreicht.
Versicherer zahlen ihrem Vertrieb für die Vermittlung von Lebensversicherungen aus den Kundebeiträgen Provisionen. Je nach Vertriebskanal werden jedoch unterschiedlich hohe Provisionen gezahlt. Das zeigt das Beispiel einer Lebensversicherung mit 30-jähriger Laufzeit und einem Jahresbeitrag von 600 Euro (Quelle: Gesamtverband der Deutschen Versicherungswirtschaft (GDV): Positionspapier zu der Offenlegung von Abschluss- und Vertriebskosten ; 2007.)
Im Durchschnitt erhalten Angestellte etwa 2,5 Prozent der Beitragssumme (hier 18.000 Euro) als Provision. Im konkreten Fall also im mittel 450 Euro.
Im Durchschnitt erhalten Vertreter einer Versicherung, für die sie ausschließlich Policen vermitteln, zwischen 1,7 und 3,6 Prozent der Beitragssumme (hier 18.000 Euro) als Provision. Im konkreten Fall also im mittel 477 Euro.
Im Durchschnitt erhalten Versicherungsmakler, die nicht an einen bestimmten Versicherer gebunden sind und daher sämtliche Policen vermitteln können, zwischen 3,6 und vier Prozent der Beitragssumme (hier 18.000 Euro) als Provision. Im konkreten Fall also im mittel 684 Euro.
Generali kann die Beitragsfreistellung von Altverträgen und die Umleitung der Prämien in neue Verträge nur recht sein. Denn die Italiener leiden wie ihre Wettbewerber unter den Altverträgen, für die sie den Kunden eine hohe Verzinsung versprochen haben. Seit der Niedrigzinspolitik im Zuge der Finanzkrise fällt es den Versicherern immer schwerer, die alten Zusagen zu erwirtschaften. Je weniger sie davon einhalten müssen, desto besser.
Wie sehr die Volksfürsorge die fragwürdige Aktion zulasten vieler Kunden forcierte, zeigt die Art und Weise, mit der sie dabei zu Werke ging. Stellt beispielsweise ein Kunde eine Lebens- oder Rentenversicherung beitragsfrei und schließt dafür einen neuen Vertrag ab, ist dies normalerweise „kein echtes Neugeschäft“, kurz: KEN, wie dies intern heißt. Dafür erhält der Berater üblicherweise keine Provision, hat also eigentlich kein Interesse an einem solchen Kettengeschäft. Deshalb wurde die Regelung bei der Volksfürsorge für diese Kampagne jedoch ausdrücklich ausgesetzt.
„Die Aktion hat auf den Vertrieb in etwa dieselbe Wirkung, wie wenn man einer Gruppe hungriger Wölfe ein Stück Fleisch hinwirft“, sagt eine Führungskraft. „Es stand für die Mitarbeiter gar nicht zur Debatte, ob sie da mitmachen“, sagt ein Kollege. Denn auch bei der Volksfürsorge wird die Vertriebsleistung jedes einzelnen Mitarbeiters gemessen, das heißt, er muss auch bestimmte Ziele erfüllen. Ergebnisse und Zielerreichung werden für jede regionale Vertriebsdirektion zusammengefasst und in einem bundesweiten Ranking, das sich „Vertriebs-Cockpit“ nennt, veröffentlicht.
Versicherungsvermittler und -berater benötigen in Deutschland in der Regel eine Erlaubnis. Dazu müssen sie vor der IHK ihre persönliche Zuverlässigkeit, geordnete Vermögensverhältnisse, eine Berufshaftpflichtversicherung und die entsprechende Sachkunde nachweisen. Unter dem Oberbegriff „Versicherungsvermittler“ werden laut §59 VVG (Gesetz über den Versicherungsvertrag) drei Berufsgruppen zusammengefasst. Laut dem Deutschen Industrie- und Handelskammertag (DIHT) sind in Deutschland 211.856 Versicherungsvertreter tätig, 44.864 Makler und 203 Versicherungsberater.
Versicherungsvermittler (Mehrfachversicherungsvertreter, Generalagent oder Mehrfachagent) sind Handelsvertreter, die von einem oder mehreren Versicherungsunternehmen beauftragt sind, deren Versicherungen zu vermitteln. Sie erhalten Provision, wenn der Kunde einen Vertrag abschließt.
Versicherungsmakler sind Kaufleute nach dem Handelsrecht und vertraglich nicht an ein Unternehmen gebunden. Insofern sind sie im Vergleich zu Vertretern unabhängiger und können zwischen Produkten mehrerer Anbieter wählen – doch auch sie bekommen bei Vertragsabschluss eine Courtage der jeweiligen Versicherung. Zudem kann der Versicherungsmakler die Versicherungsverträge eines Kunden dauerhaft betreuen, um sie immer dem aktuellen Bedarf anzupassen.
Versicherungsberater – im Vergleich eine verschwindend kleine Anzahl – sind verpflichtet, ihre Kunden individuell und in deren Interesse zu beraten. Um ihre Unabhängigkeit zu gewährleisten, beziehen sie keine Provisionen von Versicherungen, sondern beraten Kunden auf Honorarbasis. Sie rechnen entsprechend der Rechtsanwalts-Vergütungsverordnung (RVG) ab. Das Honorar wird vorab mit den Mandanten vereinbart. Üblich ist ein Stundenhonorar.
Zudem wurde dokumentiert, wer die Kunden, die von der Zentrale für die Vertriebsaktion herausgesucht wurden, zu einem Vertragsabschluss bewegen konnte. Dadurch konnte sich kein Mitarbeiter leisten, die Aktion zu ignorieren oder daraus kein Geschäft zu generieren, sagen mehrere Berater. Die Volksfürsorge sagt hierzu, dass ihr keine Beschwerden über „Führungsdruck“ bekannt seien.
Viele Berater bezweifeln, dass nur solche Kunden den Vertrag wechselten, für die es auch wirklich sinnvoll gewesen sei, etwa weil die staatliche Förderung den Steuernachteil nicht kompensiert. Die Nettorenten hätten die Berater ihren Kunden gar nicht vorrechnen können, weil die Software das nicht hergegeben habe. Doch das wäre für einen fairen Vergleich nötig. Die Volksfürsorge sagt hierzu, sie hätte sichergestellt, dass keine Vertragsumstellungen zum Nachteil der Kunden vorgenommen werden konnten.
Die dubiose Aktion war für die Volksfürsorge eine „Erfolgsstory“, wie Vorstandssprecher Felske im Intranet berichtete. Sodass das einstige Gewerkschaftsunternehmen die ersten beiden Geschäftsjahre als Vertriebsorganisation von Generali mit Gewinn abschloss. Auch im vergangenen Geschäftsjahr hat die Volksfürsorge ihre selbst gesteckten Ziele zu mehr als 100 Prozent erfüllt. Allerdings wurde das Geschäft Ende 2011 durch eine Art Schlussverkauf beflügelt, weil der Garantiezins zum Jahreswechsel von 2,25 auf 1,75 Prozent fiel.
Entsprechend mau läuft das Geschäft in diesem Jahr an. Laut interner Zahlen, die der WirtschaftsWoche vorliegen, hat die Volksfürsorge bis zum 18. Mai ihr Verkaufsziel lediglich zu 74 Prozent erreicht. In der für sie so wichtigen Produktkategorie Lebens- und Rentenversicherungen schaffte das Unternehmen die Vorgaben sogar nur zu 70 Prozent. Von knapp 3000 hauptberuflichen Mitarbeitern, die länger als fünf Monate dabei sind, gelten laut Vertriebs-Cockpit gerade einmal 772 als „produktiv“. Das heißt, sie haben ihre gesteckten Ziele im Vertrieb erreicht. 1778 Volksfürsorge-Mitarbeiter dagegen gelten bezogen auf die ersten fünf Monate dieses Jahres als nicht produktiv.
Damit droht dem Unternehmen eine gefährliche Abwärtsspirale. Denn geht ein Mitarbeiter mit einem dicken Minus ins zweite Halbjahr, wird er seinen Rückstand bis Ende Dezember kaum noch aufholen können. Aber nur dann bekommt er zu seinem festen Gehalt noch einen Bonus für jeden Vertragsabschluss. Die schlechten Aussichten sind geeignet, den Vertrieb für den Rest des Jahres zu lähmen.
Verschärft wird dieses Problem durch die hohe Fluktuation bei der Volksfürsorge. Von 100 Vertriebsassistenten sind laut einer internen Präsentation mit dem Titel „Unser Weg zur Vision 2015“ nach 36 Monaten nur noch 20 als hauptberufliche Verkäufer tätig und gerade mal sechs davon sind „produktiv“. In den ersten vier Monaten dieses Jahres kommen auf 91 neu eingestellte Vertriebsassistenten 106 Abgänge. Für das Unternehmen ist das ein Drama.
Erstens kostet die Ausbildung eines Mitarbeiters die Volksfürsorge laut Insidern im ersten Jahr rund 60.000 Euro. Die Volksfürsorge gab hierzu keine Stellungnahme ab. Das Geld ist futsch, wenn der neue Kollege gleich wieder geht. Zudem müssen sich die Kunden immer wieder an neue Ansprechpartner gewöhnen.
Offenbar sind die Probleme bei der Volksfürsorge zumeist hausgemacht. So kommen viele der neuen Mitarbeiter aus anderen Branchen. Statt den Einsteigern von der Pike auf die Kundenakquise beizubringen, kümmerten sich viele Mitarbeiter kaum um die frischgebackenen Kollegen, weil sie ohnehin nicht bleiben, heißt es aus dem Unternehmen. „Ich sollte Verwandte und Bekannte abgrasen“, erzählt ein Ehemaliger. „Als ich die durch hatte, war Schluss“, sagt er. „Wo hätte ich auf die Schnelle neue Kunden herholen sollen? Ich habe das ja nicht gelernt.“ Die Volksfürsorge gab hierzu keine konkrete Stellungnahme ab und verwies darauf, dass sie die Mitarbeiter fachlich und verkäuferisch qualifiziere.
Norbert F. etwa kann sich noch gut an das Gespräch mit einem Bezirksdirektor der Volksfürsorge in Norddeutschland erinnern. Mit den Kunden, die er erhielt, könne er bei 30 bis 40 Stunden Arbeit pro Woche, „locker 3000 bis 4000 Euro brutto pro Monat verdienen“, habe sein Vorgesetzter behauptet. Doch rief Norbert F. bei den Kunden an, war er, wie sich schnell zeigte, nicht der Erste. „Die wurden vor mir schon von mehreren Vorgängern beackert“, sagt er. Von ähnlichen Erfahrungen berichten auch andere Vertriebsassistenten. Die Volksfürsorge sagte hierzu, dass dieses bei einem Beraterwechsel passieren könne.
Selbst bei erfahrenen Mitarbeitern verliert die Volksfürsorge in großem Umfang Personal. So kamen in den ersten vier Monaten dieses Jahres auf 268 neu angestellte hauptberufliche Mitarbeiter 317 Abgänge. Damit droht auch ein Schwund an Kunden. Geht ein langjähriger Berater zu einer neuen Organisation, wechseln viele Kunden mit ihm.
Die Gründe für die Abgänge sind unterschiedlich. Neue Vertriebsassistenten verlassen oft freiwillig das Unternehmen, wenn sie mit der Arbeit des Versicherungsverkäufers nicht zurecht kommen. Andere werden gefeuert. Weil das aber nicht nur Erfolglose trifft, macht sich in manchen Direktionen der Volksfürsorge Verunsicherung breit. Eine Handelsvertreterin, die im vergangenen Jahr mit einer Beitragssumme von 2,8 Millionen Euro zu den erfolgreichsten Mitarbeitern der Volksfürsorge zählte, wurde einen Tag vor einer Belohnungsreise nach Dubrovnik gefeuert. Ihr sei nicht einmal ein Grund genannt worden, sagt sie. Die Volksfürsorge behauptet, die Vertreterin sei „2012 nicht vermittelnd tätig gewesen“, keine Verträge eingereicht und keine Kunden betreut. Die betroffene Person bestreitet dies.
Mit einem anderen hochrangigen Mitarbeiter, einer Vertriebsdirektorin, liefert sich der Vorstand einen nervenaufreibenden Arbeitskampf. Erst erhielt die Frau zwei Änderungskündigungen, durch die sie degradiert und versetzt werden sollte. Dann gab es von einem auf den anderen Tag eine Versetzung von Saarbrücken nach Hamburg. Es folgten ein Hausverbot, die dritte Änderungskündigung und zwei fristlose Kündigungen. Die Volksfürsorge behauptet, sie habe der Mitarbeiterin einen Posten als Bezirksdirektorin angeboten, was diese abgelehnt habe. Der WirtschaftsWoche liegen Dokumente vor, die die Behauptung der Volksfürsorge widerlegen.
Einzelfälle? Aufgebauscht? Alles halb so wild?
Für Bernd Felske, der seit mehr als drei Jahren die Volksfürsorge als Vorstandssprecher leitet, ist die schlechte Stimmung im Haus alles andere als förderlich. Denn das Unternehmen soll noch einmal kräftig durchstarten – und zwar mit einer neuen „Bestandsmaßnahme“, die die erste aus dem Jahr 2009 offenbar toppen soll. Diesen Eindruck erweckt jedenfalls ein neuer Telefonleitfaden für die Berater, der der WirtschaftsWoche vorliegt. Danach sollen Volksfürsorge-Mitarbeiter die Kunden nach folgendem Drehbuch bearbeiten:
„Berater zum Kunden: Wissen Sie, wie hoch die Wahrscheinlichkeit ist, dass Sie im Lotto gewinnen? Kunde: Ich glaube 1:10 Millionen oder so. Berater: Das war schon sehr gut. Bei einem Sechser ohne Superzahl sind es 1:14 Millionen. Ist Ihnen auch bekannt, wie hoch die Wahrscheinlichkeit ist, dass Sie in Ihrem Arbeitsleben berufsunfähig oder sogar ein Pflegefall werden? Kunde: Nein, keine Ahnung. Berater: Die Wahrscheinlichkeit, dass Sie berufsunfähig werden, liegt bei circa 1:4, und dass Sie ein Pflegefall werden bei circa 1:5.“
Sodann soll der Kunde, so der Leitfaden, bereit sein für einen Gesprächstermin. Bei dem Treffen bekommt er dann als Begrüßungsgeschenk einen bereits bezahlten Lottoschein.
Was dabei herauskommen soll, erinnert an die Aktion vor rund drei Jahren. Diesmal werden vor allem Kunden mit einer beitragsfrei gestellten Police angesprochen, allerdings jetzt, um ihnen eine Berufs- oder Erwerbsunfähigkeitsversicherung zu verkaufen. Der Trick auch hier: Wer nur wenig Geld übrig hat für eine neue Versicherung, soll seine stillgelegte Versicherung kündigen. Die Volksfürsorge sagt hierzu nur, dass die Aktion nicht gezielt auf beitragsfreie Verträge ausgerichtet sei.
Der Rückkaufwert wird diesmal auf einem Depot bei der Generali geparkt, um daraus einen Teil der monatlichen Raten für die neue Police zu bedienen. Die Summe solle so gestreckt werden, dass sie mindestens fünf Jahre reiche, „damit wir auf der sicheren Seite sind“, berichtet ein Berater. Denn will der Kunde nach diesem Zeitraum die Versicherung dann nicht mehr, kann der Berater, sprich: die Volksfürsorge, die Provision behalten. Das Unternehmen gab hierzu keine Stellungnahme ab.
In den Bezirksdirektionen gibt es bereits Listen, welcher Berater wie viele „Besuchsaufträge“ bekommen hat. Zudem sollen die Vorgesetzten nachhalten, wie erfolgreich jeder Mitarbeiter war. „Wenn einer nicht mitmachen will, dann bekommt die Kundendaten ein anderer“, sagt ein Vertriebler. Die Volksfürsorge gab hierzu keine Stellungnahme ab. Und auch hier wurde die interne „KEN“-Regel ausgesetzt. Das heißt, der Berater bekommt dieselbe Provision wie für einen völlig neuen Vertrag. Zudem sollen die besten Verkäufer eines von 90 iPads 3 erhalten. „Legen Sie am besten gleich los, denn bei dieser Aktion zählt nicht Glück, sondern Fleiß!“, heißt es in den Wettbewerbsbedingungen.
Und der Kunde?
Jeder fünfte Arbeitnehmer wird laut Bund der Versicherten arbeits- oder berufsunfähig. Eine Absicherung kann deshalb sinnvoll sein. Verbraucherschützer verurteilen solche Vertriebsaktionen, wie sie die Volksfürsorge betreibt, dennoch. So etwas „habe mit bedarfsgerechter Beratung nichts zu tun“, sagt Axel Kleinlein, Vorstandsvorsitzender beim Bund der Versicherten. Mit den Produkten würden jeweils ganz andere Ziele verfolgt. „Eine Lebensversicherung zu kündigen ist fast immer schlecht für den Kunden“, warnt zudem Honorarberater Horvat. Das liegt unter anderem an den niedrigen Rückkaufwerten. Das Analysehaus Franke und Bornberg hat diese unter die Lupe genommen: Zahlt beispielsweise ein 30-jähriger Kunde monatlich 100 Euro in eine private Rentenversicherung der Generali ein, die 35 Jahre lang laufen soll, erhält er im Kündigungsfall erst nach 16 Jahren Laufzeit sein eingezahltes Kapital zurück.
Ob die neue fragwürdige Offensive der Volksfürsorge aus dem Tief hilft, ist offen. Deshalb plant der Vorstand vorsorglich eine neue Sparrunde. Um Details zu besprechen, hatten es sich die Chefs vom 21. bis zum 24. Mai mit den wichtigsten Führungskräften auf Mallorca gemütlich gemacht. Heraus kam dabei nach Informationen der WirtschaftsWoche, dass die Hierarchieebenen weiter ausgedünnt werden sollen. Mit einigen Führungskräften laufen bereits Trennungsgespräche. In dieser Woche, am 12. Juli, sollen die konkreten Maßnahmen bei einer Führungskräftetagung in Hamburg bekannt gegeben werden. Die Volksfürsorge gab hierzu keine Stellungnahme ab. 2010 hatte der Vorstand noch die Parole ausgegeben: „Wir sind der starke und dynamisch wachsende Vertrieb mit den zufriedensten Kunden und den erfolgreichsten Mitarbeitern.“
Erst recht muss es für die Kunden wie Hohn klingen, was Vorstandssprecher Bernd Felske vor wenigen Monaten in einem Interview sagte: nämlich dass die Volksfürsorge „den Menschen in den Mittelpunkt jedes Beratungsgesprächs“ und „und seine Ziele und Wünsche in den Vordergrund“ stelle.

Hallo Pol,
warum so zurückhaltend? Im Internet gibt es interessante Erfahrungsberichte zum Thema "Riester-Umdeckung" oder "Berufsunfähigkeitsversicherung-Umdeckung". Der Imageschaden, der der DVAG dadurch entsteht, wird dadurch noch größer und bestehende und zukünftige Kunden können sich im Vorfeld schon eine eigene neutrale Meinung darüber bilden. Der Bericht beim ZDF vor kurzer Zeit, wird einigen jedenfalls die Augen geöffnet haben.

Haha, "Bedarfsgerechte Beratung" machen die! Die haben Bedarf an Umsatz und werden dem durch "Beratung" gerecht. Solche Gestalten kommen mir schon seit Jahren nicht mehr ins Haus. LV´s zu kündigen ist zwar in den meisten Fällen völlig richtig, aber nur wenn das Kapital dann nicht in noch größeren Schwachsinn wie Riester, Rürup etc. fliest.
Das gilt für alle Gesellschaften. (besonders auch für die Vermögensverräter, die derzeit mit Ihrem Neubaupalast das schöne Marburg verschandeln und mit Millionenspenden das Stadtparlament incl. OB gekauft haben)
Da investiere ich lieber in phys. Edelmetalle. Kostet nur einmal Provision, war noch nie wertlos, ist weltweit tauschbar, nirgends registriert, verwaltungskostenfrei, steuerfrei........ und obendrein spare ich mir noch die lästigen Anrufe von wegen ..."ich bin Ihr neuer Berater"..."neuer moderner Tarif derzeit im Angebot"..."der alte Tarif kann nur noch diese Woche kostenfrei umgestellt werden"..."wir senken Ihre mtl. Kosten" usw.

Vor Jahren hatte meine Frau eine Volksführsorge Lebensversicherung via Commerzbank abgeschlossen.
Heute ist das Generali.
Die Versicherung ist - aus heutiger Sicht - sehr günstig.
Bei der Commerzbank (die diese Versicherun weiterhin "betreut) wechselt "der Berater" im Jahr ca. 2-4 mal. Um die "Generali-Lebensversicherung" möchte man sich nicht dort (Co-Bank) mehr kümmern. Neuabschlüsse ja, am besten geschlossene Fonds...
Aber die Commerzbank hat ja schließliche eine Vertriebs-Allianz mit der Allianz....






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