Im Jahr 2010 war das erwerbsfähige Bevölkerungssegment in Japan gegenüber 1990 um über fünf Prozent geschrumpft, während die Anzahl der (über) 65-Jährigen sich mehr als verdoppelt hatte - von 17 Millionen auf 37 Millionen. Dies ist ein substanzieller Umbruch in der Bevölkerungsstruktur.
Die steigende Lebenserwartung und die aktuellen demografischen Trends lassen ähnliche, wenn nicht gar weiterreichende Umbrüche in Europa erwarten. Diese These lässt sich mit den Altenquotienten in Deutschland verdeutlichen (siehe Grafik).

Diese Kennzahl vergleicht die Bevölkerung im Alter von mindestens 65 Jahren mit der Bevölkerung im Alter von 15 bis 64, das heißt den potenziell Erwerbstätigen. Nach 2020 dürfte sich dieses Verhältnis massiv ausweiten, da die Anzahl neuer Rentner wesentlich rascher wächst als die Anzahl neu in das Erwerbsleben eintretender Personen.
Kommen zu der demografischen Entwicklung und ihren Auswirkungen noch regulatorische Anforderungen hinzu, besteht die Gefahr, dass Europa in eine wirtschaftliche Malaise hineinschlittert, wie wir sie aus Japan kennen.
Ein Szenario in Kürze:
lang anhaltende, äußerst tiefe Leitzinsen
Überschuldete Banken, die ein Zombie-Dasein führe, indem sie sich auf den Ankauf von Staatsanleihen beschränken und auf eine bessere Zukunft hoffen, anstatt ihre eigentlichen Aufgaben zu erfüllen
keine staatlichen Wachstumsimpulse
ein Privatsektor im Bann der Kreditklemme
eingetrübte Wachstumsaussichten mit dem Risiko eines anhaltenden disinflationären/deflationären Konjunkturumfelds
Nein, wer als Deutscher in ein EU-Land, nach Island, Liechtenstein, Norwegen oder in die Schweiz auswandert, bekommt seine volle Rente weitergezahlt - auf ein Konto in Deutschland oder im Ausland. Allerdings sollten die Rentner die Rentenversicherung etwa zwei Monate im Voraus über ihre Pläne informieren, damit die Zahlung dann eventuell umgestellt werden kann. Selbst wenn die Rente weiter auf das deutsche Konto fließen soll, ist ein rechtzeitiger Hinweis wichtig. So muss die Rentenversicherung die Bezieher im Ausland für einen "jährlichen Lebensnachweis" erreichen können.
In aller Regel bekommen Rentner auch dann ihre volle Rente gezahlt. 30 Prozent Renteneinbuße drohen nur, wenn die Auswanderer ihre Staatsangehörigkeit wechseln. Kein Problem ist es, wenn sie eine EU-Nationalität annehmen oder Staatsbürger in Island, Liechtenstein, Norwegen oder der Schweiz werden. Über spezielle Abkommen bekommen auch die neuen Staatsbürger folgender Länder weiter ihre volle Rente ausgezahlt: Australien, Bosnien-Herzegowina, Chile, Israel, Japan, Kanada und Quebec, Korea, Kosovo, Kroatien, Marokko, Mazedonien, Montenegro, Serbien, Türkei, Tunesien und USA. Gleiches wird in Zukunft auch für Indien und Brasilien gelten, mit denen Gleichstellungsabkommen bereits existieren, die aber noch nicht in Kraft getreten sind. Wer aber die Nationalität eines hier nicht genannten Landes annimmt, muss mit Einbußen rechnen.
Indirekt kann das Folgen haben. So versuchen die EU-Länder, aber auch Island, Liechtenstein, Norwegen und die Schweiz die Rentenversicherungssysteme aufeinander abzustimmen. Wenn deutsche Rentenversicherte dann auch in diesen Ländern rentenversichert beschäftigt waren, können Sie davon profitieren. So werden diese Versicherungszeiten im Ausland dann zum Beispiel berücksichtigt, wenn bestimmte Mindestversicherungszeiten berechnet werden. Etwa die Mindestversicherungszeit von 35 Jahren für eine vorgezogene Altersrente.
Die speziellen Auslandsvorschriften spielen dann keine Rolle. Solange der "gewöhnliche Aufenthalt" in Deutschland bleibt, etwa weil Rentner zeitlich befristet ins Ausland ziehen und ihren Lebensmittelpunkt in Deutschland beibehalten, hat dies in keinem Fall Auswirkungen auf ihre Rente.
Insgesamt hat die Deutsche Rentenversicherung 2011 rund 1,7 Millionen Renten ins Ausland gezahlt, das sind rund sieben Prozent aller Rentenzahlungen. Rund 90 Prozent der Auslandsrentner sind keine deutschen Staatsbürger.
Das sind düstere Aussichten. Die Frage ist: Lässt sich dieses Szenario vermeiden?

Nun, die demografische Katastrophe fällt leider aus, wenn man denn endlich mal die richtigen Zahlen auf dne Tisch legt: Wie verhält sich die Relation von Erwerbstätigen zu nicht Erwerbstätigen bis 2050? Wie hoch ist der Anteil der Ausgaben für nicht Erwerbstätige am BIP bis 2050? Und wie hoch ist das BIP pro Kopf im Jahr 2050, wenn die Bevölkerung schrumpft, die Wirtschaft aber weiterhin wächst?
Die Lösungen sind schlicht: Lohnerhöhungen in Höhe des Produktivitätsfortschritts, mehr gute Arbeitsplätze und Kinderbetreuungsmöglichkeiten für Frauen und Einbezug weiterer Einkunftsarten in die Sozialsysteme.

Soviel wirtschaftliches Unvermoegen wie in diesen Lesekommentaren ist auch nicht aller Tage zu finden! Unglaublich!

Vergessen wird oft, dass weniger Kinder auch bedeuten, das weniger Personen durchhgefüttert werden müssen. Man könnte die Proportion von Durchgefütterten zu Durchfütternden günstig gestalten (bzw. auf heutigem Niveau halten): Bei Heraufsetzung des Rentenalters müsste man dazu nur entsprechend mehr Leute zu vernünftigen Konditionen beschäftigen. Es könnten schon wenige Arbeits-Jahre mehr pro Person ausreichen, wie sich aus Prognosen für die demografische Entwicklung in den nächsten Jahrzehnten ausrechnen lässt. Wenn das gelingt gibt es kein demografisches Problem bei der Finanzierung der Renten oder des Sozialstaates.






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