
BERLIN. Die Anbieter von Lebensversicherungen mussten 2005 einen schweren Schlag hinnehmen, als größtenteils die Steuerbefreiung wegfiel. Doch die Finanzbranche jammerte nicht lange über die deutlich unattraktiver gewordene Anlageform und brachte eine Flut neuer Produkte auf den Markt. Inzwischen reagieren die Finanzbehörden allerdings kritisch, wenn sie die Steuern festsetzen. Sie vermuten hinter nicht wenigen dieser Konstrukte reine Kapitalanlagen, die vorwiegend aus steuerlichen Gründen mit dem Etikett Lebensversicherung feilgeboten werden.
Wie sieht die konkrete Besteuerung von Lebensversicherungen derzeit aus? Völlige Steuerfreiheit genießen neben Leistungen aus reinen Risikoversicherungen nur noch Kapitalleistungen aus Versicherungsverträgen, die vor dem 1. Januar 2005 abgeschlossen wurden.
Strenge Anforderungen
Bei jüngeren kapitalbildenden Verträgen gilt dies selbst nach Einführung der einheitlichen Abgeltungsteuer immerhin noch für die Hälfte des Unterschiedsbetrags zwischen Versicherungsleistung und der Summe aller entrichteten Beiträge. Weil darüber hinaus alle während der Vertragslaufzeit erzielten Zinserträge, Dividenden oder Veräußerungsgewinne wie ehedem erst bei der späteren Auszahlung des Kapitals versteuert werden brauchen, bleibt die klassische Lebensversicherung für Kapitalanleger zumindest steuerlich attraktiv.
Doch nun stellt das Einkommensteuergesetz (EStG) für nach dem 31. März 2009 abgeschlossene Verträge strengere Anforderungen. Beispiel Mindesttodesfallschutz: Bei Verträgen mit laufender Beitragszahlung muss dieser während der gesamten Vertragslaufzeit nunmehr mindestens 50 Prozent der Beitragssumme betragen.
Als flankierende Maßnahme zur Verhinderung von Missbrauchsgestaltungen sind seit Beginn des Jahres 2009 zudem alle sogenannten vermögensverwaltenden Versicherungsverträge von der hälftigen Ertragsbesteuerung ausgenommen. Die Folge: Kapitalerträge wie Zinsen, Dividenden oder Veräußerungsgewinne werden dem Versicherungsnehmer schon dann zugerechnet und bei ihm besteuert, wenn sie dem vom Versicherungsunternehmen gehaltenen Depot oder Konto zufließen.
Die Lösung ist einfach, ziehen Sie um in Länder die nicht in Europa liegen. in diesen Ländern brauchen Sie keine Kapitalsteuern zu zahlen für das Vermögen was nicht in Deutschland ist oder in ihr Land wo sie leben. So brauchen Sie keine Steuern für ihre Aktien oder Zinsen zu zahlen. Legen sie ihr Geld z. b. in der Schweiz, Singapore, oder der USA an, aber diesmal steuerfrei. Stichwort: Offshore Taxfree
Es sollten lieber mal die Reichen und Superreichen geprüft werden. Aber die sind ja tabu! Oftmals sogar mittels Dienstanweisung in den Ämtern.





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