Düsseldorf/BerlinDas Bundesministerium für Finanzen (BMF) senkt den Höchstrechnungszins für Lebensversicherungen zum 1. Januar 2012 von 2,25 Prozent auf 1,75 Prozent. Dies habe das Ministerium in Berlin bekanntgegeben. Ein Sprecher des Bundesfinanzministeriums verteidigte die Verordnung mit der „andauernden Niedrigzinsphase“. Die Senkung sei im Interesse der Verbraucher. Hintergrund sind die Probleme vor allem kleinerer Anbieter, am Kapitalmarkt eine ausreichend hohe Rendite einzufahren. Damit sind die langfristigen Versprechen an die Kunden in Gefahr. Der Bundesrat muss noch zustimmen, eine Ablehnung ist aber unwahrscheinlich. Bis Juni des Jahres 2000 lag der Garantiezins noch bei vier Prozent und wurde danach in mehreren Schritten abgesenkt.
Die Entscheidung habe die Leitung des Finanzministeriums Ende vergangener Woche getroffen, sagte ein Sprecher von Finanzminister Wolfgang Schäuble (CDU) auf Nachfrage dem Handelsblatt. Als Grund führt das Ressort die "andauernde Niedrigzinsphase" an. Ursprünglich hatte das Finanzministerium geplant, den Garantiezins bereits in diesem Sommer zu senken. Um die Versicherungen vor zusätzlichem bürokratischen Aufwand zu verschonen, soll der neue Garantiezinssatz jetzt erst im nächsten Geschäftsjahr greifen.
Die Branche hatte eine andere Lösung präferiert. „Wir hatten uns für eine moderate Anpassung des Höchstrechnungszinses auf 2,0 Prozent ausgesprochen“, sagt Jörg von Fürstenwerth, Vorsitzender der Hauptgeschäftsführung des Gesamtverbandes der Deutschen Versicherungswirtschaft. "Die Entscheidung ist richtig", sagt Axel Kleinlein, unabhängiger Aktuar und Inhaber von Math Concepts. Vor allem schwächere Unternehmen seien darauf angewiesen, die Zinsen zu senken. "Eine weitere Absenkung ist damit sehr unwahrscheinlich, die Garantie kann daher auf absehbare Zeit gewährleistet werden", sagt Kleinlein.
Eine Absenkung des Höchstrechnungszinses betrifft nur Verträge, die ab dem 1. Januar 2012 neu abgeschlossen werden. Für Bestandskunden ändert sich nichts. Für sie gelten weiterhin die garantierten Leistungen ihres bestehenden Vertrages.
Die Änderung betrifft alle Verträge, die ab 2012 geschlossen werden. Für bestehende Verträge seien weiter die garantierten Leistungen ihres bestehenden Vertrages gültig.
Der sogenannte Garantiezins bestimmt nur einen Teil der tatsächlichen Ablaufleistungen und entscheidet nicht darüber, wie rentabel eine Lebensversicherung tatsächlich ist. Die Gesamtverzinsung setzt sich neben dem Garantiezins aus den laufenden Überschüssen und den Schlussüberschüssen zusammen.
Laut gesetzlichen Vorgaben darf der Höchstrechnungszins nicht mehr als 60 Prozent des Mittelwerts betragen, der sich aus dem Anleihezins der letzten zehn Jahre errechnet. Die Entwicklung dieser Kontrollgröße zeigt bedingt durch das anhaltende Niedrigzinsniveau stark nach unten und hatte im August 2010 mit einem Wert von 2,09 Prozent einen historischen Tiefststand erreicht.
Die Ratingagentur Fitch begrüßte die Senkung als vernünftig.„Durch den abgesenkten Zins steht den Versicherern wieder etwas mehr Spielraum zur Verfügung“, sagte Fitch-Versicherungsanalyst Christoph Schmitt. Zehnjährige Bundesanleihen rentierten im Lauf des Jahres 2010 nur unwesentlich über dem bisher geltenden Garantiezins.
Korrektur:
es handelt sich natürlich nur um die Kapitallebensversicherung. Und die ist eigentlich schon lange tot (obwohl sie eigenartigerweise immer noch gezeichnet wird). Die fondsgebunde LV hatte noch nie Garantien auch wenn der Verbraucher das so glaubt.
Gibt es also noch einen einzigen Grund was anderes als e9ine Risikoversicherung zu machen?
Ist es nicht besser seine LV zu verkaufen (oder besser: sich fast alle Beiträge plus Verzinsung auszahlen zu lassen) und das alles in abgesicherte Kapitalanlagen zu investieren? Hier gibt es schließlich wesentlich höhere Renditen als bei jeder LV! Und das bei mindestens gleich hoher Sicherheit.
Aber die Provisionen locken halt die Kollegen immer noch!
Obwohl eine KLV zum Nachteil des Kunden ist.
Die kapitalbildende Lebensversicherung ist bereits seit Längeerem unattraktiv: der Zinssatz wird nur auf den Sparanteil gezahlt, im Regelfall also auf gerade einmal 60 oder 70 Prozent der eingezahlten Beiträge. Damit liegt die effektive Verzinsung weit unter den genannten Sätzen. Daher ist unsere Position: Festgeld (plus Risiko-Lebensversicherung) ist erheblich besser, als eine kapitalbildende oder fondsgebundene Lebensversicherung. Außerdem können viele Verbraucher diese langfristigen Zahlungsverpflichtungen nicht erfüllen, denn es werden mehr als die Hälfte der Verträge vorzeitig gekündigt. Wann werden diese Kapitalanlagen endlich abgeschafft?
Die Leistung aus einer Lebensversicherung kommt nicht nur vom Rechnungszins. Die Überschussbeteiligungen und Barwertreserven sind im Durchschnitt höher als der garantierte Rechnungszins selbst. Auch in Krisenzeiten konnte z.B. die Allianz einen Gesamtzins von 5,1% gewährleisten. Welche anderen Anlageformen sind denn in Krisenzeiten profitabler?
Die Lebensversicherung ist und bleibt eine gute Anlageform mit sicherer Rendite; neue Tarife ermöglichen Anlagen in Fonds und garantieren auf der einen Seite eine Mindestverzinsung (Rechnungszins) und auf der anderen die Chancen des Kapitalmarktes.





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