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Markus Faulhaber: „Sparer werden mit weniger Zinsen leben müssen“

Der Chef der Allianz Leben spricht im Interview mit Handelsblatt über den fehlenden Spaßfaktor seiner Produkte, die Kosten eines langen Lebens, Risiken für Versicherte und die Zukunft der Euro-Zone.

Markus Faulhaber, Vorstandsvorsitzender der Allianz Lebensversicherungs-AG. Quelle: Pressefoto Allianz
Markus Faulhaber, Vorstandsvorsitzender der Allianz Lebensversicherungs-AG. Quelle: Pressefoto Allianz

Frage: Früher hieß Ihr Werbeslogan „Eine Allianz fürs Leben“. Den Slogan gibt es nicht mehr. Ist ein lebenslanges Produkt in der heutigen Zeit noch aktuell?

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Markus Faulhaber: Ja, denn wir haben das Produkt mit Optionen ausgestattet, damit unsere Kunden es an ihre Lebensumstände anpassen können. Dadurch ist und bleibt es sehr aktuell.

Aber viele junge Erwachsene wollen sich nicht langfristig binden. Sie beschäftigen sich lieber mit dem Kauf eines Autos als mit ihrer Altersvorsorge ...

Ein Auto kann man anfassen, und ein Sportwagen verspricht kurzfristig sicher mehr Spaß als ein Sparvertrag über 30 Jahre. Vielleicht erscheint die Lebensversicherung sogar langweilig - aber das soll auch so sein. Der Kunde soll seine Altersvorsorge in guten Händen wissen. Dass man sich langfristig binden muss, ist das Wesen eines Altersvorsorgeproduktes.

Die Lebensversicherung ist also kein altertümliches Produkt, das es so in zehn, zwanzig Jahren nicht mehr geben wird?

Ganz im Gegenteil. Der Bedarf für Altersvorsorge wird in den nächsten Jahren eher zunehmen, und wir haben damit auch einen weiter wachsenden Markt vor uns. Wir müssen aber unsere Hausaufgaben machen, indem wir unsere Produkte weiterhin den Kundenbedürfnissen anpassen.

Ranking der Lebensversicherer nach der Beitragsrendite

  • Rang 1

    Bei Europa beträgt die Beitragsrendite 5 Prozent und die Überschussbeteiligung 4,35 Prozent.

    (Quellen: Morgen & Morgen, BVI, Map-Report, Allianz)

  • Rang 2

    Bei Cosmos Direkt beträgt die Beitragsrendite 4,50 Prozent und die Überschussbeteiligung 4,05 Prozent.

  • Rang 3

    Bei Targo beträgt die Beitragsrendite 4,40 Prozent und die Überschussbeteiligung 4,60 Prozent.

  • Rang 4

    Bei Huk beträgt die Beitragsrendite 4,30 Prozent und die Überschussbeteiligung 4 Prozent.

  • Rang 5

    Bei der Öffentlichen Braunschweig beträgt die Beitragsrendite 4,30 Prozent und die Überschussbeteiligung 3,80 Prozent.

  • Rang 17

    Bei der Allianz beträgt die Beitragsrendite 3,80 Prozent und die Überschussbeteiligung 4 Prozent.

  • Rang 59

    Bei Rheinland beträgt die Beitragsrendite 2,70 Prozent und die Überschussbeteiligung 3,60 Prozent.

  • Rang 60

    Bei Universa beträgt die Beitragsrendite 2,70 Prozent und die Überschussbeteiligung 3,50 Prozent.

  • Rang 61

    Bei der Öffentlichen Berlin beträgt die Beitragsrendite 2,70 Prozent und die Überschussbeteiligung 3,30 Prozent.

  • Rang 62

    Bei der VPV Lebensversicherungs AG beträgt die Beitragsrendite 2,70 Prozent und die Überschussbeteiligung 3,25 Prozent.

  • Rang 63

    Beim Münchener Verein beträgt die Beitragsrendite 2,40 Prozent und die Überschussbeteiligung 3 Prozent.

Die Mehrzahl der Kunden bricht ihre Lebensversicherung vorzeitig verlustbringend ab, eben weil sich ihre Lebensumstände geändert haben. Was tun Sie dagegen?

Das stimmt so nicht: Manche Kunden können aber unerwartet in eine finanzielle Notlage kommen. Sie denken dann über eine vorzeitige Kündigung nach. In einer solchen Situation haben wir einen ganzen Kranz von Möglichkeiten, um ihnen zu helfen, etwa durch die Tolerierung von Beitragslücken mit einer entsprechenden späteren Nachzahlung. Oder wir bieten dem Kunden Policendarlehen an, wenn er schnell mal Geld braucht.

Nutzen die Kunden das? Haben Sie niedrigere Kündigungsquoten als im Branchenschnitt? Jährlich werden rund drei Prozent der Versicherungen gekündigt.

Wir haben eine deutlich niedrigere Quote als der Markt. Sie liegt bei uns bei rund zwei Prozent. Es ist eines unserer Ziele, die Quote niedrig zu halten. Gerade Kündigung in den ersten Jahren bedeutet Verluste für alle - für die Kunden, für die Versicherungsgesellschaft und auch für die Vermittler. Auch bei älteren Verträgen sollte der Kunde, wenn es gar nicht mehr anders geht, lieber seinen Vertrag beitragsfrei stellen, als ihn kündigen.

Versicherungsvertretern wird oft der Vorwurf gemacht, sie hätten nur ihre Provision im Blick und berieten nicht im Interesse der Verbraucher.

Wir wollen neutrale Beratung, und deswegen schließen wir einen Anreiz in Form von unterschiedlichen Provisionen beim gleichen Produkt aus. Ob Sie 100 Euro für die fondsgebundene Lebensversicherung zahlen oder die klassische oder eine andere Lebensversicherung - der Versicherungsvertreter bekommt die gleiche Provision. Langfristige Kundenbindungen wie bei der Allianz funktionieren nur über eine gute neutrale Beratung.

Das heißt, das Produkt Lebensversicherung ist so zeitgemäß wie eh und je?

Ja, die Lebensversicherung ist zeitgemäß. Wir haben den gesellschaftlichen Änderungen dadurch Rechnung getragen, dass wir deutlich flexiblere Produkte als früher haben. Wichtiger ist jedoch: Kein anderes Produkt als die Lebensversicherung verbindet in dieser Weise Sicherheit und Rendite.

Sind Lebensversicherungen dadurch nicht intransparenter geworden?

Eindeutig transparenter. Wir weisen zum Beispiel auch die Einzelbeiträge aus, also neben dem Gesamtbeitrag auch die einzelnen Beiträge für Altersvorsorge, Berufsunfähigkeit und Todesfallschutz. Wir sind in den letzten Jahren den Weg der Transparenz konsequent weitergegangen - dies gilt zum Beispiel für den Ausweis einer Gesamtkostenquote oder unsere klareren Versicherungsbedingungen.

Altersvorsorge Auf welche Argumente Kunden hereinfallen

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Es gibt angesichts der niedrigen Zinsen Diskussionen, ob die Lebensversicherer den Kunden künftig noch langfristige Garantien geben werden. Wie sieht die Lebensversicherung im Jahr 2020 aus?

Der deutsche Markt fordert ganz eindeutig Garantien. Viele Kunden haben das Bedürfnis zu wissen, wie viel Kapital sie mit 65 oder 67 Jahren haben werden. Wenn Garantien weiterhin gefordert werden, wird es solche Angebote auch 2020 geben. Die Deutschen sind sehr sicherheitsorientiert, ich persönlich kann mir nicht vorstellen, dass sich da viel ändern wird.

Fondsgebundene Lebensversicherungen ohne Garantien werden von den Kunden ja auch kaum nachgefragt.

Das Geschäft ist immer etwas zyklisch, leider prozyklisch. In guten Phasen fragen die Kunden mehr nach Produkten, die höhere Chancen und weniger Sicherheit bieten. Jetzt im Zuge der Finanzkrise ist das wieder zurückgegangen. Wenn die Märkte irgendwann wieder besser laufen, dann wird der Hunger nach Chance wohl wieder etwas größer werden.

Garantien müssen aber durch eine entsprechende Rendite an den Kapitalmärkten erst erwirtschaftet werden. Wie schaffen Sie das noch? Setzen Sie stärker auf Aktien?

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Garantien langfristig zu erfüllen, das ist die Kernkompetenz eines Lebensversicherers. Daher ist ein großer Teil unseres Portfolios in festverzinslichen Anlagen angelegt. Der Schwerpunkt liegt hier auf deutschen Pfandbriefen, ergänzt um deutsche und europäische Staatsanleihen. Unsere aktuelle Aktienquote beträgt acht Prozent. Wir sehen aber vor allem Chancen in Immobilien, Infrastrukturinvestments sowie erneuerbaren Energien. Unsere Neuanlagerendite betrug im vergangenen Jahr rund vier Prozent.

Wie ist es mit Staatsanleihen?

In Griechenland, Portugal, Irland und Spanien sind wir so gut wie nicht engagiert. Etwa drei Prozent unserer Anlagen haben wir in italienische Staatsanleihen investiert. Italien sehen wir deutlich positiver als die anderen Staaten. Deutsche Staatsanleihen würde ich im Moment nicht empfehlen, da die Preise sehr hoch sind.

Es wird diskutiert, ob die Euro-Zone auseinanderbricht. Wie schätzen Sie die Lage ein?

Wir gehen davon aus, dass die Euro-Zone nicht auseinanderbrechen wird. Die Konsequenzen sind so negativ, dass die Politik und die Europäische Zentralbank alles dagegen tun werden.

Und Sie gehen davon aus, dass die Politik Erfolg haben wird?

Ja, das ist unser eindeutiges Hauptszenario.

Was Lebensversicherte wissen sollten

  • Wie hoch ist der Garantiezins?

    Seit dem dem 1. Januar 2012 liegt der Garantiezins nur noch bei 1,75 Prozent. Das ist ein Rekordtief. Bis Ende des vergangenen Jahres lag der Satz noch bei 2,25 Prozent. Zwischen Juli 1994 und Juni 2000 betrug der Garantiezins noch vier Prozent. Versicherte, die zwischen den Juli 2000 und Ende 2003 abgeschlossen haben, können mit einem Garantiezins von 3,25 Prozent rechnen. Bei Abschluss zwischen 2004 und 2006 lag der Satz bei 2,75 Prozent, ab 2007 bei 2,25 Prozent.

  • Warum wurde der Garantiezins gesenkt?

    Die Höhe des Garantiezinses wird regelmäßig  vom Bundesfinanzministerium überprüft. Der Satz darf nicht mehr als 60 Prozent des Mittelwertes des Anleihezinses der vergangenen zehn Jahre betragen. Wegen des aktuell niedrigen Zinsumfeldes war der bisherige Satz nicht mehr haltbar.

  • Wie wirkt die Absenkung auf die Rendite?

    Der Garantiezins wird nicht für die Beiträge, sondern nur für den Sparanteil gewährt. Real liegt der Garantiezins ab dem nächsten Jahr je nach Kostenquote der Versicherer zwischen 1,2 bis 1,4 Prozent. Damit dürfte die garantierte Summe in Zukunft unterhalb der Inflationsrate liegen. Versicherte müssen daher auf die Gewinnbeteiligung der Gesellschaften hoffen.

  • Was bestimmt neben dem Garantiezins die Rendite einer Police?

    Neben dem Garantiezins bestimmt vor allem die Überschussbeteiligung die Rendite. Auch dieser Satz sinkt. Für 2012 und 2013 senkten die meisten Gesellschaften ihre Überschussbeteiligung, darunter Branchengrößen wie Allianz. Wenn der Vertrag endet, kommen noch ein Schlussbonus und eine Beteiligung an den stillen Reserven hinzu. Aus diesen Werten ergibt sich die Gesamtverzinsung. Die Renditen variieren je nach Laufzeit, unter dem Strich können Kunden in der Regel nicht einmal vier Prozent per Anno rechnen.

  • Welche Rolle spielen die Kosten?

    Die Verzinsung bezieht sich nur auf den Sparanteil der Beiträge. Was letztlich übrig bleibt, hängt daher auch an den Kosten für Abschluss und Verwaltung. Bei Direktversicherern gehen gut sieben bis acht Prozent der Beiträge dafür drauf, bei vertriebstarken Gesellschaften 12 bis 15 Prozent. Die teuersten Gesellschaften verlangen sogar bis zu 18 Prozent. In Zukunft wird die Auswahl kostengünstiger Versicherer noch wichtiger.

     

  • Welche Auswirkungen hat die Garantiezinssenkung für Bestandskunden?

    Keine. Die höheren Garantiezinsen aus alten Verträgen gelten weiter.

  • Was hält die Branche von der Senkung?

    Der Gesamtverband der Versicherungswirtschaft (GDV) wollte die Absenkung unter die psychologisch wichtige Marke von zwei Prozent verhindern. Lebenpolicen werden unter Renditegesichtspunkten in Zukunft noch weniger attraktiv. Die Branche fürchtet vor allem Probleme beim Vertrieb. Kurzfristig dürfte die Zahl der  die Abschlüsse aber steigen. Die Vermittler dürften die baldige Absenkung als Verkaufsargument nutzen und hoffen auf eine Sonderkonjunktur für vor allem in den letzten Monaten des Jahres.

  • Droht in Zukunft eine weitere Senkung?

    Eher nicht. Ratingagenturen wie Assekurata oder Morgen & Morgen rechnen nicht mit einer weiteren Absenkung.  In den nächsten Jahren könnte der Garantiezins bei steigenden Zinsen sogar tendenziell wieder steigen - aber nur, wenn auch die Zinsen am Kapitalmarkt wieder steigen.

  • Ist der Abschluss einer Lebenpolice noch attraktiv?

    Das lässt sich pauschal nicht beantworten. Für risikoscheue Sparer kann der Abschluss trotz niedriger Renditen weiterhin attraktiv bleiben. Die Kosten müssen allerdings niedrig sein, die Verzinsung hoch und die bilanzielle Situation der Gesellschaft stabil sein.  Die grundsätzlichen Nachteile bleiben aber. Bei einer vorzeitigen Kündigung verschenken Kunden in der Regel viel Geld. Die Produkte bleiben im Vertrieb häufig intransparent, das gilt auch für die Kosten.

    Auch für Anlagepolitik der Gesellschaften können wegen der Finanzkrise ungeahnte Risiken entstehen, etwa bei einer Ausfallwelle am Anleihemarkt. Eine steigende Inflation ist wegen der niedrigen Verzinsung und der mangelnden Flexibilität ebenfalls Gift für die Versicherten. 

    Ebenfalls Problematisch: Bei einer Verrentung ist die von den Versicherern angenommene Lebenserwartung  enorm hoch – und die monatliche Rente deshalb niedrig. Eine zwanzig Jahre alte Frau soll laut Sterbetafel aktuell im Schnitt hundert Jahre alt werden.

Welche Folgen hätte ein Auseinanderbrechen der Euro-Zone für den Sparer und für die Lebensversicherung?

Wie gesagt, wir gehen nicht davon aus, dass die Euro-Zone auseinanderbrechen wird, denn die Folgen wären für die Weltwirtschaft und Europa sehr negativ. Die Zinsen würden beispielsweise für eine längere Zeit unter Druck bleiben, was alle Sparer belasten würde. Durch eine Rezession würden allerdings auch riskantere Anlageformen wie Aktien unter Druck geraten.

Und was würde das für die Lebensversicherer bedeuten?

Alle Sparer würden über eine längere Zeit mit niedrigeren Zinsen leben müssen. Auch das Sparbuch oder Festgeld wären hiervon betroffen.

Wie lange werden die niedrigen Zinsen anhalten?

Eine Glaskugel habe ich nicht, aber es wird ein längerer Zeitraum sein.

Die Allianz Leben hat ihre Gelder - wie auch andere Versicherer - sehr langfristig angelegt. Kommen Sie in Schwierigkeiten, wenn plötzlich sehr, sehr viele Kunden auf einmal kündigen?

Wir gehen nicht davon aus, dass ein solcher Fall eintritt. Zudem sind wir schon aufgrund der laufenden Zahlungseingänge so liquide, dass wir diesen fiktiven Fall ohne Probleme bewältigen können.

Könnte der eine oder andere Mitbewerber umfallen?

Ich gehe nicht davon aus. Wenn sie ihre Hausaufgaben gemacht haben, werden sie keine Probleme bekommen.

Statistisch gesehen hat bereits jeder Deutsche eine Lebensversicherung. Stagniert der Markt nun?

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Wegen der demografischen Veränderungen und der immer größer werdenden Deckungslücke zu den Sozialleistungen erwarte ich im Bereich Lebensversicherung eher weiter Wachstum. Im internationalen Vergleich ist der deutsche Markt eher moderat durchdrungen. Lebensversicherung beziehungsweise Altersvorsorge ist eine Wachstumsbranche.

Wie viele Lebensversicherungen haben Sie selbst?

Für die genaue Zahl müsste ich nachschauen, aber es sind sieben oder acht Lebensversicherungen, die ich hier bei Allianz Leben abgeschlossen habe.

In den vergangenen Jahren hat die Branche auch von der Riester- und Rürup-Rente profitiert. Doch es hagelt Kritik, etwa wegen hoher Kosten. Hat die Branche eine historische Chance verpasst?

Zu dem Vorwurf der zu hohen Kosten kann ich nur für Allianz Leben antworten. Wir bieten das Riester-Produkt, das Rürup-Produkt und unsere private Rentenversicherung an. Alle haben wir mit gleichen Kosten kalkuliert. Das heißt: Ein Riester-Vertrag ist nicht teurer als ein Rürup-Vertrag oder die nicht staatlich geförderte Rentenversicherung.

Tops & Flops Bei welchen Lebensversicherern die Rendite stimmt

Das Analysehaus Morgen & Morgen hat errechnet, bei welchen Lebensversicherern noch hohe Renditen zu erwarten sind. Die drei stärksten und schwächsten Anbieter im Vergleich.

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Wie stark wirken sich die Kosten auf die Rendite aus?

Bei uns liegen die Kosten für einen klassischen Vertrag mit 30 Jahren Laufzeit in Zinsen ausgedrückt bei rund einem Prozent. Das gilt für die Riester-, Rürup- oder die private Rentenversicherung. Darin ist alles enthalten: Abschluss- und Vertriebskosten sowie die laufenden Kosten eines Vertrags.

Wie erklären Sie sich das schlechte Image, das den Versicherern anhaftet?

Nehmen wir einen der Hauptvorwürfe, die den Versicherern gemacht werden: niedrige Renditen. In meinen Augen ist das ein Vorurteil. Auf Sicht der letzten zwölf Jahre erzielten deutsche Lebensversicherungen im Schnitt eine Rendite von 3,6 Prozent. Über die letzten 30 Jahre gar 5,6 Prozent. So mancher Aktien- oder Rentenfonds schneidet schlechter ab.

Wann Kunden den Vertrag kündigen dürfen

  • Checkliste

    Versicherte sollten sich gut überlegen, wie lange sie sich an eine Gesellschaft binden. Wer trotzdem vorher aus dem Vertrag raus möchte, muss sich an das Versicherungsvertragsgesetz halten. Dort gibt es klare gesetzliche Regelungen, die aber je nach Versicherungssparte unterschiedlich ausfallen.

  • Kündigungsfristen

    Sind keine Vertragslaufzeiten vereinbart, können Policen grundsätzlich von beiden Vertragsparteien – Versicherer und Versicherungsnehmer – nur für den Schluss der laufenden Versicherungsperiode (in der Regel das Kalenderjahr) gekündigt werden. Werden Policen nicht rechtzeitig in der Versicherungsperiode gekündigt, beträgt die folgende Vertragsperiode maximal ein Jahr. Ein Versicherungsvertrag, der für die Dauer von mehr als drei Jahren geschlossen worden ist, kann vom Versicherungsnehmer zum Schluss des dritten oder jedes darauf folgenden Jahres unter Einhaltung einer Frist von drei Monaten gekündigt werden.

  • Lebensversicherung

    „Sind laufende Prämien zu zahlen, kann der Versicherungsnehmer das Versicherungsverhältnis jederzeit für den Schluss der laufenden Versicherungsperiode kündigen.“ (§ 168 VVG). Zu den Lebensversicherungen zählen Kapitallebensversicherungen, Rentenversicherungen und Risikolebensversicherungen, die nur im Todesfall des Versicherten zahlen.

    Im Falle der Kündigung durch den Versicherungsnehmer, ist ihm vom Lebensversicherer – dies trifft in der Regel für Kapitallebensversicherungen und die meisten Rentenversicherungen zu – dann ein Rückkaufswert zu zahlen. Die Regelung dazu ist im § 169 VVG festgelegt.

  • Gesetzliche Krankenkasse

    Es gibt nach der Einführung der aktuellen Gesundheitsreform, dem GKV WSG nur noch zwei Kündigungsrechte der Mitgliedschaft in der GKV. Einmal wegen des Wechsels von einer GKV zu einer anderen GKV zum anderen wegen des Wechsels von der GKV zur privaten Krankenversicherung (PKV). Die Kündigung ohne den Nachweiß einer neuen Krankenversicherung ist nicht mehr möglich.

    Kündigung wegen eines Wechsels zu einer anderen Gesetzlichen Krankenkasse: Es besteht die reguläre Kündigungsfrist von zwei Monaten zum Monatsende, weitere Voraussetzung für eine Kündigung der GKV ist, dass die bisherige Mitgliedschaft bereits 18 Monate bei der bisherigen GKV bestanden hat. Wer also zum 01.04. seine Kasse wechseln möchte, muss spätestens im Januar zum 31.01. kündigen. Die alte GKV ist verpflichtet, diese Kündigung innerhalb von 14 Tagen zu bestätigen. Nach dem Wechsel der GKV, ist der Versicherte nach SGB V § 175 (4) 18 Monate an diese neue Kasse gebunden.

  • Wechsel zu einer privaten Krankenversicherung

    Wechseln dürfen nur Angestellte mit einem Verdienst oberhalb der Versicherungspflichtgrenze, Beamte, Freiberufler und Selbständige sowie Studenten. Für Angestellte hat sich seit 2011 die Wechselmöglichkeit in die PKV erleichtern. Zum einen können Angestellte bereits bei einmaligem Überschreiten der Pflichtgrenze (bisher drei Jahre in Folge) in die private Krankenversicherung wechseln.

    Für die anderen Personengruppen existiert keine Einkommensgrenze. Damit können auch Berufsanfänger mit einem Gehalt oberhalb der Jahresarbeitsentgeltgrenze (kurz: JAEG. Für 2011: 49.500 Euro, für 2012 wird nun ein Anstieg auf 50.850 Euro erwartet) sofort in die PKV wechseln. Zudem können Selbständige, die in ein Angestelltenverhätlnis wechseln, mit einem Gehalt oberhalb der JAEG ihren PKV-Vertrag aufrecht erhalten.

  • 6Private Krankenversicherung

    Der Versicherungsnehmer kann den Vertrag, den er für die Dauer von mehr als einem Jahr eingegangen ist, zum Ende des ersten Jahres oder jedes darauf folgenden Jahres unter Einhaltung einer Frist von drei Monaten kündigen. Die Kündigung kann auf einzelne Tarife beschränkt werden.

    Wird eine versicherte Person kraft Gesetzes kranken- oder pflegeversicherungspflichtig in der Gesetzlichen Krankenversicherung, kann der Versicherungsnehmer binnen drei Monaten nach Eintritt der Versicherungspflicht eine Krankheitskosten-, eine Krankentagegeld- oder eine Pflegekrankenversicherung sowie eine für diese Versicherungen bestehende Anwartschaftsversicherung rückwirkend zum Eintritt der Versicherungspflicht kündigen (näheres im § 205 VVG).

  • Sonderkündigungsrecht

    Der Versicherungsnehmer kann bei fast allen Sachversicherungen grundsätzlich nach jedem Versicherungsschaden sofort kündigen. Hier empfiehlt es sich aber, die Kündigung zwar sofort aber erst mit Wirkung zum Jahresende auszusprechen, um zuviel gezahlte Beiträge zurückerstattet zu bekommen.

    Ebenfalls außerordentlich gekündigt werden kann beim Verkauf des versicherten Objektes. So muss kein Versicherungsnehmer beim Verkauf seines Autos erst bis zum Jahresende warten, ehe er seine Kfz-Versicherung kündigen kann. Hier gilt ein außerordentliches Kündigungsrecht zum Datum des Verkaufes.

    Zudem besteht ein Sonderkündigungsrecht bei jeder Form von Erhöhungen der Versicherungsprämie (sofern die Erhöhung nicht über eine Progression vereinbart wurde).

  • Kündigung durch den Versicherer

    „Bei Verletzung einer vertraglichen Obliegenheit, die vom Versicherungsnehmer vor Eintritt des Versicherungsfalles gegenüber dem Versicherer zu erfüllen ist, kann der Versicherer den Vertrag innerhalb eines Monats, nachdem er von der Verletzung Kenntnis erlangt hat, ohne Einhaltung einer Frist kündigen, es sei denn, die Verletzung beruht nicht auf Vorsatz oder auf grober Fahrlässigkeit.“ (§ 28 VVG).

    Sonst können auch die Versicherer unter Einhaltung der Vertragslaufzeiten und Kündigungsfristen die Verträge grundsätzlich kündigen. Eine Ausnahme stellt die Krankenvollversicherung dar. Kündigungen vom Versicherer sind im Wesentlichen nur für Versicherungen möglich, die über dem Umfang des gesetzlich definierten Pflichtversicherungsschutz (Krankenvollversicherung, Pflegeversicherung) hinausgehen. „Eine Krankentagegeldversicherung, für die kein gesetzlicher Anspruch auf einen Beitragszuschuss des Arbeitgebers besteht, kann der Versicherer ... in den ersten drei Jahren unter Einhaltung einer Frist von drei Monaten zum Ende eines jeden Versicherungsjahres kündigen.“ (§ 206 VVG)
    Eine private Krankenversicherung (PKV darf aber trotz der allgemeinen Versicherungspflicht in Sonderfällen einem Versicherten kündigen. Dies gilt bei arglistiger Täuschung, Betrug sowie anderen strafrechtlich relevanten Handlungen, so der Bundesgerichtshof (BGH). Der BGH gab damit der Klage der Continentale und der Hallesche Krankenversicherung Recht (Az.: IV ZR 50/11 und IV ZR 105/11).

Also sind Lebensversicherungen ein besseres Sparprodukt, als viele denken?

Ja. Aber eine Lebensversicherung ist nicht einfach ein Sparprodukt, sondern auch ein Risikoprodukt. Will man aus den gezahlten Beiträgen und der Rente die Rendite ermitteln, greift dies zu kurz. Denn wir garantieren Ihnen eine lebenslange Rente, egal wie alt Sie werden. Damit übernehmen wir auch das Risiko der Langlebigkeit. Da liegt es in der Natur der Sache, dass diejenigen, die lange leben, eine höhere Rendite haben als diejenigen, die früher sterben.

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Herr Faulhaber, wir danken Ihnen für das Interview.

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  • 30.08.2012, 09:48 UhrPictonkiwi

    Die Frage nach dem vorzeitigen Abbruch beantwortet Faulhaber ausweichend. Von dem nebulösen "Kranz von Möglichkeiten" erfährt man nur etwas von einem Policendarlehen und der Tolerierung von Beitragslücken. Warum verschweigt Faulhaber die naheliegendste Möglichkeit der Handelbarkeit von Lebensversicherungen auf dem Zweitmarkt? Schließlich verhilft ihm der Zweitmarkt durch Weiterführung der Policen auch zu einer Senkung der Stornorate. Außerdem ist das Produkt Lebensversicherung aufgrund der Handelbarkeit viel weniger langweilig, als Faulhaber denkt!

  • 23.08.2012, 06:52 UhrD-Mark

    Mein Kapital habe ich von der Bank total abgezogen . Bei den Banken ist nichts mehr berechenbar .Sparzinsen max.1%
    u. die Banken verleihen es mit über 10% .
    Da schaffe ich mein Kapital lieber ins Ausland u. es ist vor dem Euro-Crash sicher ,auch wenn Wechselkurs u. Kurs schwankungen eintreten. Aber immer noch besser als nach
    dem Euro -Crash mit Null anzufangen.
    Wenn die Sparer all ihr Geld abheben , werden die Banken
    gezwungenermaßen auch ihre Sparzinsen erhöhen , liebe Sparer . Das ist Realität !

  • 22.08.2012, 12:56 UhrFabs

    Wo und wie Sie Sparanlagen oder Vermögensaufbau betreiben, bleibt Ihnen selbst überlassen. Das muß jeder selbst entscheiden. Wenn ich wüsste, was die lukrativste Form ist, würde ich heut sicher nicht vor´m Rechner sitzen. Die Regelung mit den KV-Beiträgen, die Sie oben anführen, treffen nur auf freiwillig Krankenversicherte zu, nicht jedoch für Versicherungspflichtige (da hat Ihnen aber jemand einen Floh ins Ohr gesetzt). P.S. die 62/12 oder besser 12/62 gilt erst für Verträge ab 2012.
    Dass von Ihrem Gewinn der Staat erwas abhaben will, ist nicht sache der Versicherer, sondern der des Staates. Und der will von jedem Gewinn was haben. Egal ob in der Versicherung, Aktien oder meinetwegen Tagesgeld.

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