
DüsseldorfDie Bundesregierung will die Riester-Rente besser machen. Transparent, kostengünstig, renditestark und einfach. Klingt gut. Und Anleger würden sich über Verbesserungen durchaus freuen. Das Ansehen der Riester-Rente hat in den vergangenen Jahren massiv gelitten, obwohl mittlerweile 15,6 Millionen Deutsche eine solche Zusatzrente abgeschlossen haben.
Leider ist das schlechte Image in den meisten Fällen berechtigt. Die realistischen Renditen aus den Riester-Verträgen entsprechen sehr häufig nicht den vollmundigen Versprechen von Anbietern und Politikern („Geschenke vom Staat“, „lohnt sich immer“).
Förderung der privaten Altersvorsorge durch jährliche Zulagen und Steuervorteile
Quelle: LBS
154 Euro pro Person
185 Euro je Kind, geboren vor 2008
300 Euro je Kind, geboren ab 2008
Sparer können ihre Einzahlungen als Sonderausgaben absetzen. Die Auszahlungen der Riester-Rente sind voll steuerpflichtig zum individuellen Steuersatz. Dieser dürfte im Alter jedoch niedriger sein als während des Berufslebens.
Für die volle Förderung müssen Einzahlungen in Höhe von vier Prozent des Bruttoeinkommens des Vorjahres vorgenommen.
Es werden maximal 2.100 Euro Einzahlungen gefördert.
Die geflossenen Zulagen reduzieren die erforderliche eigene Sparleistung.
Die Förderung ist unabhängig von der Höhe des eigenen Einkommens.
Nun hat der Bundestag das Altersvorsorgeverbesserungsgesetz beschlossen. Der sperrige Name sollte nicht täuschen: Im Gesetz stecken tatsächlich einige Verbesserungen, die zum 1. Juli 2013 in Kraft treten sollen. Doch – das muss leider vorweg gesagt werden – ob sie so wirklich Gesetz werden, ist unklar. Der Bundesrat hat ein Wörtchen mitzureden. Und da SPD, Grüne und die Linke die Änderungen bislang kritisch sehen, ist die Zustimmung der Länderkammer alles andere als sicher.
An Nachbesserungen bei der Riester-Rente wird aber keine Regierung vorbeikommen, egal wie die Bundestagswahl im September ausgeht. Der Blick auf die jetzt geplanten Änderungen lohnt also. Was bringen die neuen Regeln im Detail? Von reiner Kosmetik bis zu echter Verbesserung ist alles dabei.
Riester-Sparer sollen mehr von ihrem Geld haben. Die Anbieter sollen ihnen künftig weniger für Verwaltung und Provisionen von ihren Sparbeiträgen abziehen dürfen. Außerdem sollen die Kosten schon vor Vertragsabschluss besser sichtbar und damit vergleichbar werden – damit Kunden sich dann gezielt für kostengünstige Anbieter entscheiden können.
Spezielle Beipackzettel, die „Produktinformationsblätter“, sollen den Kunden hier die nötigen Infos bieten. Die Kosten beim Wechsel von einem Riester-Anbieter zu einem anderen sollen künftig auf 150 Euro gedeckelt werden.
Die Regierung begründet die Änderungen bei der Riester-Rente so:
„Die deutsche Gesellschaft steht, ähnlich wie diejenige anderer Industrieländer, vor starken und nachhaltigen demografischen Veränderungen. Sinkende bzw. dauerhaft niedrige Geburtenraten und eine zunehmende Lebenserwartung werden dazu führen, dass eine wachsende Zahl von Menschen im Rentenalter einer abnehmenden Zahl von Personen im aktiven Erwerbsleben gegenübersteht.“
10 Jahre nach der Einführung der Riester-Rente und sieben Jahre nach Einführung der Basisrente zeige sich Anpassungsbedarf insbesondere in Hinblick auf den Verbraucherschutz.
– Stärkung der kapitalgedeckten Altersvorsorge
– Vereinfachung der Eigenheimrente
– Verbesserung des Erwerbsminderungsschutzes
– Stärkung der Verbraucher im Markt
– Verbesserung des Anlegerschutzes
„Zur Erhöhung der Transparenz und der Vergleichbarkeit von geförderten Altersvorsorgeprodukten wird statt der bisherigen vorvertraglichen Informationspflichten ein verpflichtendes Produktinformationsblatt für alle Produktgruppen zertifizierter Altersvorsorgeverträge eingeführt. Dieses Produktinformationsblatt soll dem Verbraucher in gebündelter, leicht verständlicher und standardisierter Form einen Produktvergleich ermöglichen.“
bei der Basisversorgung im Alter:
– Anhebung der Förderhöchstgrenze von 20 000 Euro auf 24 000 Euro
– Verbesserung der steuerlich begünstigten Absicherung der Berufsunfähigkeit beziehungsweise verminderten Erwerbsfähigkeit
– Verbesserung des Erwerbsminderungsschutzes bei Altersvorsorgeverträgen
– Meldung bei Übertragungen im Rahmen des Versorgungsausgleichs auch bei ausschließlich ungefördertem Altersvorsorgevermögen
– Streichung der Bescheinigungspflicht der Erträge (§ 94 Absatz 1 EStG)
– Verbesserungen bei der Ausgestaltung des genossenschaftlichen Riester-Anlageprodukts
– jederzeitige Kapitalentnahme für selbst genutztes Wohneigentum in der Ansparphase
– jederzeitige Einmal-Besteuerung des Wohnförderkontos während der Auszahlungsphase
– Erleichterungen im Hinblick auf die Absicherung der weiteren Geschäftsanteile einer Genossenschaft
– Flexibilisierung und Verlängerung des Reinvestitionszeitraums
– Zulassung eines Altersvorsorge-Eigenheimbetrags zwischen 75 und 100 Prozent des geförderten Kapitals
– Absenkung der jährlichen Erhöhung der in das Wohnförderkonto eingestellten Beträge von 2 auf 1 Prozent
– rechtzeitiger Antrag auf Entnahme des Altersvorsorge-Eigenheimbetrags vor der Auszahlungsphase
– Einbeziehung eines Umbaus zur Reduzierung von Barrieren in oder an der selbst genutzten Wohnung in die Eigenheimrenten-Förderung
Allgemeine Bewertung: Viele Worthülsen, bislang wenig Inhalt. Informationen und Transparenz schaden nie. Doch genau dort, wo es spannend wird, ducken sich die Politiker erst einmal weg: bei der Kostenbegrenzung. Dass Kunden beim Anbieterwechsel nur noch 150 Euro zahlen sollen, ist ja schön.

Es gibt und gab nur einen Grund für die teilweise steuerliche Anrechnung. Sie hätte steuerliche Mehreinnahmen verhindert, die man ja gerade durch Kürzung der Leistung der gesetzlichen Rentenversicherung und Besteuerung der klassischen Lebensversicherung erzielen wollte.
Dem deutschen Michel muss man nur ein paar Beispiele von Profit Wohlhabender unter die Nase halten und schon lässt er sich ausnehmen wie eine Weihnachtsganz.
Und praktischerweise kann man denen auch noch dafür die Schuld geben.
Wir verlieren unseren Wohlstand langsam aber sicher aus purer Dummheit. Es reicht ein Sozialneid zu schüren um als sozial zu gelten.
H.

Die Stiftung Warentest hat keine Ahnung von Finanzprodukten. Sie kann gerade mal Preise vergleichen. das reicht bei so komplexen Produkten aber eben nicht.
anders als bei physischen Produkten ist hier mit Hochschulwissen nichts zu erreichen.
Das begreifen die aber nicht.
H.

In diesem Falle muss ich Ihnen widersprechen. die Komplexität des Themas geht allein auf das Konto der Politik. die Finanzwirtschaft ist hier genauso Opfer Schröder´scher Geldeintreibepolitik wie die Verbraucher.
Freilich können und müssen die Unternehmen die Nachteile an ihre Kunden weitergeben. Das können sie, weil sie am längeren Hebel sitzen und das müssen sie, weil sie sich nicht leisten können Verlust zu machen.
Der Staat kann das Rad allerdings nicht mehr zurückdrehen. die Schröder´sche Politik hat uns mehr Anspruchsteller beschert, die ohne Abschöpfungen bei der Altervorsorge nicht mehr finanzierbar wären.
Wer streicht, macht sich unbeliebt und verliert Wahlen.
Aber gerade Rürup und Riester sind politische Produkte die von Anfang an zu teuer und zu bürokratisch waren. Deshalb wurden sie auch von der Finanzwirtschaft abgelehnt und blieben zunächst Ladenhüter.
Als aber das Neugeschäft der Versicherer einbrach weil die höhere Besteuerung der Lebensversicherung diese unattraktiv machte und der Staat Provisionsanreize schuf, blieb der Finanzwirtschaft kaum eine andere Wahl als das politische Gewollte an den mann zu bringen.
Ich selbst habe seit den Schröderschen Reformen kaum noch Lebensversicvherungen verkauft. Mittlerweile bin ich ganz aus dem markt ausgestiegen, weil die Wahl nur lautet: entweder diesen Dreck anzubieten und dazu gut Wetter beim Kunden zu machen oder gar kein Geschäft.
Letzteres können sich weder Vertrieb noch Unternehmen leisten.
Beschweren sie sich also bei den Richtigen, den moralisierenden Abzockern von Links, die uns den mist eingebrockt haben.
H.






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