
FRANKFURT. Nach dem Urteil des Bundesverwaltungsgerichts schafft der Branchendritte den pauschalen Zuschlag für den Wechsel in einen günstigeren Tarif ab und erstattet bisherige Zahlungen. Der Zuschlag soll aber auf alle Versicherte des neuen Tarifs umgelegt werden.
"Wir werden den bisher gezahlten Tarifstrukturzuschlag unaufgefordert an unsere Kunden zurückzahlen. Unsere Kunden müssen dazu nichts unternehmen", erklärte die Allianz Krankenversicherung. Zur Zeit brüten Vorstände und Versicherungsmathematiker des Unternehmens noch über die Folgen des nach eigenen Angaben unerwarteten Urteils und warten auf die schriftliche Begründung. Aber so viel steht bereits fest: Die Beiträge für die neuen Tarife, die seit drei Jahren unter dem Namen Aktimed verkauft werden, steigen.
"Das Urteil wird Auswirkungen auf die Beiträge der Vollversicherten in der Aktmed-Tarifserie haben. Eine Neukalkulation der Tarife ist erforderlich. Die Prämien werden sich für das Neugeschäft, künftige Tarifwechsler in die Aktimed-Serie und auch für bestehende Verträge zum Teil erhöhen", erklärte der Münchener Krankenversicherer.
Der drittgrößte deutsche Krankenversicherer verliert seit Jahren Kunden, allein 2009 gut 15 000. Die Allianz Kranken zählt rund 709 000 Vollversicherte. Die Zahl der Aktimed-Kunden oder den fälligen Rückerstattungsbeitrag nannte das Unternehmen nicht.
ist ihre Krankenversicherung das Gelbe vom Ei?
Würden Sie Eier auf dem Markt das Stück für einen Euro kaufen, wenn Sie genau wüssten, dass Sie die gleichen Eier auf dem Stand nebenan das Stück für 20 Cents bekommen könnten?
Würden Sie nicht. Sagen Sie.
Aber vielleicht können Sie mir verraten, warum viele Millionen angeblich so mündiger Verbraucher immer noch so viel Geld für ihre
Krankenversicherungen bezahlen?
Die sind schwachsinnig. Sagen Sie.
Gute Antwort! Aber das haben Sie jetzt gesagt.
Volker Spiegel: Schwarze Schafe – Arme Schweine.
Denkanstöße für intelligente Verbraucher,
VMV Verband marktorientierter Verbraucher e. V.
Dieser Handelsblatt-Artikel muss unbedingt in interessierte Allianz-Kundenhände, damit diese rechtzeitig informiert sind, was auf sie zukommen wird.
Durch die Erhebung des gesetzlich unzulässigen Tarifstrukturzuschlags (einen solchen begriff kannte man bisher nur aus der GKV) hatte der Tarifwechsel für die Versicherten aus den Alttarifen der Vereinten in die neuen Tarife der Allianz regelmäßig keine beitragsersparnis zur Folge. Den bestandskunden wurde damit der Anreiz zum Wechsel genommen und in den neuen Tarifen profitierten Neukunden von extrem günstigen Prämien. Sogar Versicherte, die bei Vertragsbeginn eindeutig „das beste Risiko“ darstellten, sind nach einem Tarifwechsel nicht in den Genuss einer günstigen Prämie gekommen. Das bVerwG hat mit seiner jetzigen Entscheidung einer solchen benachteiligung von Altkunden einen deutlichen Riegel vorgeschoben – zu Recht!
Übrigens: 2009 hat alleine die Allianz 15.000 Kunden verloren, die DKV und andere unbedeutende Marktverlierer teilweise genauso viele … und wohin sind diese Kunden gegangen? Na klar doch, zum beispiel in den „Vario“ der central, die 2010 über 40.000 Neukunden dazugewonnen hat (… das bedeutet Nr. 1 im Neugeschäft).
Was passiert denn, wenn jetzt 709.000 Kunden ihr Wechselrecht zum Großteil aus den alten Vereinte-Tarifen tatsächlich wahrnehmen. Da kommen gut 10 Altkunden auf einen Neukunden und dass das nicht gut gehen kann, das wird sich jeder ohne Taschenrechner ausrechnen können. Dann sind beitragserhöhungen nicht mehr zweistellig, sondern durchaus auch mal dreistellig!
Das Urteil des bundesverwaltungsgerichts: „Allianz verstößt gegen zwingendes Versicherungsvertragsrecht“ ist ein großer Sieg für alle PKV-Versicherten … und alle PKV-Gesellschaften, die das Geschäft unter Einhaltung von Verbraucherschutzrechten und lauteren Wettbewerbsmethoden betreiben.
Wie hat „Otto“ einmal gesagt: „Hoffentlich Arroganz versichert …“





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