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PKV gegen GKV: Große Krankenkassen locken Privatversicherte

exklusiv Hunderttausende wechseln jährlich zwischen gesetzlichem und privatem System hin und her. Ungewöhnlich ist jedoch, dass große Krankenkassen wie die TK viel mehr Privatversicherte anlocken als sie verlieren.

Entspannung durch eine 3D-Brille: So fällt auch die schwierige Entscheidung für die richtige Krankenversicherung leichter. Quelle: AP
Entspannung durch eine 3D-Brille: So fällt auch die schwierige Entscheidung für die richtige Krankenversicherung leichter. Quelle: AP

DüsseldorfDie privaten Krankenversicherer sind nervös. „Bericht über angebliche Abwanderung ist nachweislich falsch“, titelte der Verband der privaten Krankenversicherung (PKV) umgehend, als einige Krankenkassen jüngst von immer mehr Rückkehrern berichteten. Ungewöhnlich war auch die Reaktion des Branchenführers unter den gut 40 privaten Krankenversicherern. Debeka-Chef Uwe Laue schimpfte: „Behauptungen sind falsch und stellen reine Werbebotschaften dar.“

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Nachfragen des Handelsblatts bei den größten deutschen Krankenkassen, Barmer GEK und Techniker (TK), ergaben dagegen: Auch netto kamen zu den beiden Branchenführern in den vergangenen beiden Jahren mehr Versicherte aus der PKV zurück als diese an die private Konkurrenz wieder abgaben. Zusammen versichern Barmer und TK mehr als 16 Millionen Menschen. Die PKV kommt dagegen auf knapp neun Millionen Vollversicherte.

Zurück in die gesetzliche Krankenversicherung

  • Bedingungen des Gesetzgebers

    Ob es älteren Semestern gelingt, zurück in das gesetzliche System zu kommen, hängt von den persönlichen Lebensumständen ab, unter anderem Berufsstatus, Einkommen und Alter. Der Gesetzgeber hat etliche Bedingungen formuliert, um generelle und schnelle Wechsel zu verhindern.

  • Angestellte

    Das Einkommen muss für mindestens ein Jahr unter die Versicherungspflichtgrenze sinken. 2012 liegt diese Einkommensgrenze bei einem jährlichen Bruttogehalt von 50.850 Euro. Ein gutverdienender Angestellter könnte sein Einkommen zum Beispiel dadurch unter diese Grenze drücken, wenn er nicht mehr voll arbeitet, sondern nur noch einen Teilzeitvertrag hat.

  • Falle für Angestellte

    Arbeitnehmer, die sich auf Antrag in der Vergangenheit von der Versicherungspflicht befreien ließen, können den Weg über einen Teilzeitvertrag nicht gehen. Die Befreiung von der Versicherungspflicht wird auf Antrag ausgesprochen, wenn das Einkommen unter die Versicherungspflichtgrenze gesunken ist und der Arbeitnehmer aber privat versichert bleiben möchte. 

  • Selbstständige

    Wer bisher frei arbeitet, kann in ein Angestellten-Verhältnis wechseln. Sein Gehalt müsste dann aber unter der Versicherungspflichtgrenze liegen. Er könnte seine Selbstständigkeit auch vollkommen aufgeben und in die Familienversicherung seines Partners wechseln. 

  • Berufsanfänger

    Auch wenn ihr Gehalt von Anfang über der Versicherungspflichtgrenze liegt, können sie sofort in die GKV. Studenten, die während des Studiums privat versichert waren, kommen so zurück in die GKV.    

  • Arbeitslose

    Wer arbeitslos wird, den versichern die Arbeitsämter meist automatisch in der GKV. 

  • Über 55-Jährige

    Eine wichtige Grenze in den Regeln ist das Alter. Eine Rückkehr in die GKV geht für Angestellte und Selbstständige nur, wenn sie das 55. Lebensjahr noch nicht überschritten haben. Wer älter ist, hat nur unter speziellen Voraussetzungen noch eine Chance zum Systemwechsel. „Diese Informationen sind im Gesetzestext gut versteckt, da bei diesen Personen die Rückkehr in die GKV verhindert bzw. möglichst schwer gemacht werden soll“, heißt es auf der Internetseite PKV-Selbstvergleich.de. „Außerdem ist die Rückkehr nicht bei jedem möglich, sondern an bestimmte Bedingungen geknüpft.“ In diesem Fall empfiehlt sich also die Beratung durch einen Spezialisten, etwa einen Anwalt, der die Regeln des Sozialgesetzbuches sehr gut kennt. 

  • Ähnliche PKV-Angebote

    PKV-Experten weisen darauf hin, dass eine Rückkehr in die GKV gar nicht mehr nötig sei, weil auch die privaten Krankenversicherer inzwischen Tarife anbieten müssen, die denen der GKV ähneln. Dies ist der sogenannte Basistarif. Daneben gibt es noch einen Standardtarif.

  • Nachteile für Wechsler

    Die Altersrückstellungen in der privaten Krankenversicherung gehen verloren, wenn man zurück in die GKV wechselt. Diese Vorsorge dient dazu, die PKV-Beiträge im Alter zu dämpfen.

Das Problem der PKV: Erfolgsmeldungen über Systemwechsler gehören seit mehr als einem Jahrzehnt zum jährlichen Standardritual. Dass nun offenbar immer mehr Privatpatienten in den Schoß der gesetzlichen Krankenversicherung zurück möchten, passt nicht in das Weltbild, das sie öffentlich verbreiten. Dabei wissen die PKV-Manager genau: Systemwechsel in die eine wie die andere Richtung sind völlig normal. Das zeigt die PKV jedes Jahr aufs Neue in ihrem eigenen Zahlenbericht. 

Rund 150.000 Menschen gehen seit dem Jahr 2000 jährlich von der PKV zurück zu den Krankenkassen. Die Gründe dafür sind vielfältig. Ein Wechsel ist zum Beispiel fällig, wenn das Einkommen der Privatpatienten unter die Versicherungspflichtgrenze fällt. In diesem Jahr beträgt diese 50.850 Euro. Auch wenn PKV-Kunden arbeitslos werden oder von der Selbstständigkeit in einen festen Job wechseln, kann dies ebenfalls mit einem Systemwechsel verbunden sein. 

So viele Versicherte wechseln zwischen den Systemen

  • 2010

    Übertritte zur PKV: 227.700
    Abgänge zur GKV: 153.200
    Saldo: + 74.500

  • 2009

    Übertritte zur PKV: 288.200
    Abgänge zur GKV: 146.500
    Saldo: + 141.700

  • 2008

    Übertritte zur PKV: 244.900
    Abgänge zur GKV: 151.000
    Saldo: + 93.900

  • 2007

    Übertritte zur PKV: 233.700
    Abgänge zur GKV: 154.700
    Saldo: + 79.000

  • 2006

    Übertritte zur PKV: 284.700

    Abgänge zur GKV: 143.900

    Saldo: + 140.800

  • 2005

    Übertritte zur PKV: 247.500
    Abgänge zur GKV: 154.200
    Saldo: + 93.300

  • 2004

    Übertritte zur PKV: 297.700
    Abgänge zur GKV: 130.600
    Saldo: + 167.100

  • 2003

    Übertritte zur PKV: 338.400
    Abgänge zur GKV: 130.400
    Saldo: + 208.000

  • 2002

    Übertritte zur PKV: 362.000
    Abgänge zur GKV: 129.800
    Saldo: + 232.200

  • 2001

    Übertritte zur PKV: 360.700
    Abgänge zur GKV: 147.500
    Saldo: + 213.200

  • 2000

    Übertritte zur PKV: 325.000
    Abgänge zur GKV: 148.600
    Saldo: + 176.400

Inwiefern solche Wechsel gezielt herbeigeführt oder erzwungen sind, ist umstritten. Die PKV nimmt für sich in Anspruch: „Die weitaus meisten Wechsel zur GKV erfolgen zwangsweise auf Grund gesetzlicher Vorgaben – vielfach sogar gegen den erklärten Willen der Versicherten.“ So seien 2010 allein 25 Prozent aller Betroffenen junge Erwachsene gewesen, die mit Annahme der ersten Arbeitsstelle in der GKV versicherungspflichtig geworden seien. 

  • 29.03.2012, 16:09 UhrAnonymer Benutzer: anonymerPKVVersicherter

    Die jährlichen Beitragserhöhungen im zweistelligen Prozentbereich, denen man als PKV-Versicherter ausgeliefert sind, machen die PKV schlichtweg zum Finanzrisiko für das Alter.
    Die PKV in Ihrer heutigen Form ist so nicht akzeptabel und gehört abgeschafft, das sollten auch CDU und FDP( egal, die spielen sowieso keine Rolle mehr) endlich begreifen.

  • 19.01.2012, 13:25 UhrAnonymer Benutzer: amexio.de

    Die Aufklärung von Versicherten, die sich von der Versicherungspflicht befreien lassen wollen wird generell in der Kundenberatung der Krankenkassen durchaus versucht, allerdings werden den Personen meistens bereits von einem Versicherungsmakler der PKV zuvor Schreiben vorbereitet, dass der Krankenkasse eine Kontaktaufnahme verbietet und eine Beratung nicht gewünscht wird. Zu einem persönlichen Gespräch kommt es daher meistens nicht. Sollte doch eine mündliche oder persönliche Kontaktaufnahme erfolgen, wird auch hier häufig eine Beratung nicht gewünscht, weil der Versicherungsmakler sie bereits aufgeklärt hätte und die Entscheidung bereits getroffen sei.

    Unseriös ist vor allem die Werbung junger Versicherte mit dem Versprechen der PKV, dass der Beitrag auf Lebenszeit stabil bleiben würde. Auch wird in der Regel verschwiegen, dass bei Gründung einer Familie die Beiträge schnell teurer werden als in der gesetzlichen Versicherung, da es in der PKV keine kostenfreie Familienversicherung wie in der GKV gibt. Leider sind solche Irreführungen nicht die Ausnahme.

  • 19.01.2012, 12:22 UhrAnonymer Benutzer: ursularenner

    Kaum ändert die Regierung die Spielregeln für die PKV (u.a. Billigtarife für arme Ex-Selbständige; Kündi-gungsverbot, wenn einer seinen Beitrag nicht mehr zahlen kann), schon steigen die Tarife. Elemente einer Umvertei-lungsmaschinerie (GKV) in das Getriebe eines auf indivi-duelle Risiken achtenden Systems einzubringen, war der Hammer. Tatsächlich kann der PKVler innerhalb einer Kasse beliebig den Tarif wechseln, wenn sich seine Versiche-rungsbedürfnisse ändern (nach oben nur incl neuer Gesund-heitsprüfung), und seit der gesetzlichen Änderung auch das Unternehmen. Die GKV ist wegen der kostenfreien Mitver-sicherung von Kindern und nicht arbeitender Ehefrau natür-lich für Familien, die die Wahl haben, günstiger. In Höhe dieser kostenfreien Mitversicherung ist m.E. auch ein Steuerzuschuss gerechtfertigt. Warum alles "ungerecht" schreit, verstehe ich nicht. Natürlich müssen schlaue Wechsel hin und her unterbunden werden. Wenn wir eine Einheitsversicherung hätten (eine Bürgerversicherung ist nichts anderes als ein Steuerzuschlag!), würden alle "ungerecht" schreien, wenn ein Armer dem Direktor die Gallenoperation mitbezahlt... Ich finde an der GKV grotesk, daß eine potentiell absolute Wachstumsbranche (Ausgabendynamik angesichts einer alternden Bevölkerung) systembedingt durch ihre mageren Einnahmenzuwächse begrenzt ist. Eine Bürgerversicherung steht finanziell nicht besser da, weil der Anteil der über 50jährige, zumindest konstant bleibt, und bei über 50jährigen liegen die Ausgaben im Schnitt immer über den Einnahmen - egal, ob GKV oder PKV.

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