Zunehmend machen die Versicherer auch den Banken Konkurrenz, indem sie eine Alternative zu Tagesgeld und Festgeld anbieten. Diese Kapitalisierungsgeschäfte würden den Kunden mehrheitlich für die Wiederanlage ablaufender Verträge angeboten. Neun Gesellschaften offerierten diese Produkte auch fremden Kunden und sammelten damit Gelder aus anderen Quellen. „Die Verzinsungen sind durchaus kapitalmarktnah und gegenüber vergleichbaren Bankenprodukten wettbewerbsfähig“, urteilt Assekurata.
Einige Versicherer wollen verhindern, dass Kundengelder in Tages- und Festgeld der Banken abwandern. Sie bieten daher vergleichsweise attraktive Konstruktionen für große Summe, die einmalig eingezahlt werden. Dabei werden die Zinsen in der Regel für drei Monate festgeschrieben.
Quelle: Assekurata
Beitragsrendite nach einem Jahr: 2,25%
Zinsfestschreibung: 3 Monate
Höchstbeträge: keine Angabe
Tarif: Kapitalisierungstarif – Zmax
Beitragsrendite nach einem Jahr: 2,05 %
Zinsfestschreibung: 3 Monate
Höchstbeträge: 1.000.000 Euro
Tarif: Tagesgeld Plus (Tarif KAT)
Beitragsrendite nach einem Jahr: 2 %
Zinsfestschreibung: 12 Monate
Höchstbeträge: 100.000 Euro
Beitragsrendite nach einem Jahr: 1,81 %
Zinsfestschreibung: 3 Monate
Höchstbeträge: 250.000 Euro
Tarif: Monatsgeldanlage nach Tarif H42
Beitragsrendite nach einem Jahr: 1,80 %
Zinsfestschreibung: 3 Monate
Tarif: Kapitaldepot (KD10)
Beitragsrendite nach einem Jahr: 1,75 %
Zinsfestschreibung: 3 Monate
Höchstbeträge: 500.000 Euro
Beitragsrendite nach einem Jahr: 1,60 %
Zinsfestschreibung: 12 Monate
Höchstbeträge: 30.000 Euro
Tarif: Parkdepot, Tarif PDP
Beitragsrendite nach einem Jahr: 1,43 %
Zinsfestschreibung: 3 Monate
Höchstbeträge: 200.000 Euro
Tarif: Kapitalisierungstarif – K2605
Beitragsrendite nach einem Jahr: 1 %
Zinsfestschreibung: 3 Monate
39 Unternehmen böten aufgeschobene Rentenversicherungen gegen Einmalbeitrag an, die als kurzfristige Kapitalanlage zu charakterisieren seien. Die von der überwiegenden Anzahl der Unternehmen angegebene illustrierte Beitragsrendite sei im ersten Jahr negativ. Nach dem dritten Jahr wiesen bis auf drei Gesellschaften alle Unternehmen positive Beitragsrenditen auf.
Dieses Geschäft mit großen Summen hat in den vergangenen Jahren einen Boom erlebt, die Versicherer sammelten Jahr für Jahr zweistellige Milliardenbeträge ein. 2011 war es nicht mehr ganz so gut, weil die Aufseher einige Hürden einbauten, damit Bestandskunden nicht benachteiligt werden. Zudem sind manche Anbieter vorsichtiger geworden.
Die Gefahr für die Versicherer: Wenn die Zinsen schnell steigen, könnte dieses Geld auch schnell wieder abgezogen werden. Deshalb machen es manche Versicherer nun unattraktiv, große Summen in einer Lebensversicherung für ein paar Jahre zu parken.
Da die Zinsen in absehbarer Zeit tief bleiben könnten, beurteilen die befragten Versicherer ihre Wachstumschancen derzeit nur verhalten. Das mit Abstand beste Stimmungsbild bestehe im Bereich der Berufsunfähigkeitsversicherung, stellte Assekurata fest. Vergleichsweise pessimistisch sei die Einschätzung für konventionelle Lebens- und Rentenversicherungen.
Es werden mit Blick auf Lebensversicherer verschiedene Zinsbegriffe verwendet. Wenn Verbraucherschützer von "Gesamtverzinsung" sprechen, meinen sie zum Beispiel die Kombination aus Garantieverzinsung und den so genannten Überschüssen aus dem Versicherungsgeschäft, an denen Versicherungsnehmer beteiligt sind. Die Versicherer reden hier auch von „Überschussbeteiligung“, dafür weisen sie jährlich einen Zinssatz aus. Als Gesamtverzinsung wird in der Branche auch die bei Vertragsablauf gezahlte Verzinsung bezeichnet. Darin enthalten sind neben Garantiezins und dem Überschuss zusätzlich eine Beteiligung an den Bewertungsreserven und ein Schlussüberschuss.
Das Problem der Versicherer-Kennzahlen: Sowohl der Garantiezins als auch die Überschussbeteiligung oder Gesamtverzinsung werden nicht auf die gesamte Prämie berechnet, sondern nur auf den Sparanteil in der Prämie. Die Hamburger bezeichnen die Zinsgutschriften der Branche daher auch als „Das Märchen von der Gesamtverzinsung“.
Die Verbraucherschützer aus Hamburg haben für einen sehr lange laufenden Vertrag mit einer Überschussbeteiligung von vier Prozent die Rendite und die Ablaufdaten gerechnet. Solche Verträge werden gerne von der Branche als Altersvorsorge verkauft.
Legt man 100 Euro im Monat an mit 4 Prozent Verzinsung, ergibt das nach 30 Jahren einen Betrag von 68.760 Euro.
Der Kunde zahlt zwar eine Prämie von 100 Euro. Doch tatsächlich wird weniger angelegt, weil die Versicherung Kosten für Abschluss, Verwaltung und Risiko zu Grunde legt, zum Beispiel 80 Euro.
Aus 80 Euro werden in 30 Jahren bei einer Verzinsung von jährlich 4 Prozent 55.008 Euro. Das ist also wegen des Zinseszinseffektes fast 14.000 Euro weniger als wenn die vollen 100 Euro Prämie verzinst würden.
„Die vermeintlich ordentliche Gesamtverzinsung von 4 Prozent sind in Wahrheit nur 2,68 Prozent pro Jahr“, stellen die Verbraucherschützer aus Hamburg aufgrund ihrer Rechnung über 30 Jahre fest.
"Wer sein Geld in den vergangenen 30 Jahren beispielsweise in Bundeswertpapieren angelegt hätte, stünde heute deutlich besser da als ein Verbraucher mit einer Lebensversicherung“, stellen die Verbraucherschützer fest. Nach einer Stichprobe von regulär abgelaufenen Verträgen ergäben sich Renditen von durchschnittlich etwas über drei Prozent pro Jahr - gegenüber Bundeswertpapieren mit durchschnittlich etwas über 6 Prozent in den letzten 30 Jahren.
Demgegenüber sähen gut 40 Prozent der Gesellschaften positive Wachstumschancen in der fondsgebundenen Lebensversicherung. Tendenziell positiv sehen die Unternehmen besonders auch die Chancen in der Pflegeversicherung und der Risikolebensversicherung.
Mit Blick auf das nächste Jahr beurteilt die Ratingagentur die weitere Entwicklung der Gewinnbeteiligung in der Lebensversicherung „kritisch“. Aufgrund des schwierigen Kapitalmarktumfelds und der Einführung neuer EU-Regeln (Solvency II) erwartet Assekurata, dass sich der Trend der fallenden Überschussbeteiligungen kurzfristig nicht umkehrt.
"Das Kapitalmarktumfeld, in dem die Lebensversicherer Garantieverzinsungen und eine darüber hinausgehende Gewinnbeteiligung erwirtschaften müssen, hat sich merklich verschärft“, stellte Assekurata-Geschäftsführer Reiner Will in Köln fest. Kritisch sei, dass die Talsohle noch nicht erkennbar sei und die Investoren noch kein ausreichendes Vertrauen in die Sicherung des Euros hätten. Will: „Für die Lebensversicherer wiegt zudem schwer, dass ein Wechsel bei der Politik der Niedrigzinsen bzw. des billigen Geldes nicht erkennbar ist.“
wer noch altverträge mit 4% garantiezins hat, sollte diese ruhig behalten. ein neuabschluss schließt sich komplett aus. die kosten für den vertrieb und die verwaltung sind einfach zu hoch. als alternative dürften schlichte banksparpläne nicht uninteressant sein, da in der regel keine kosten anfallen und man bei einem vorzeitigen ausstieg zumindest immer sein kapital wiedersieht.
Viele wissen es nicht oder haben es bisher ignoriert. In den Vergleichen wird auf nachfolgende gesetzlich bereits vorgesehene Regelung nicht hingewiesen.
Versicherungsaufsichtsgesetz (VAG) § 89 Zahlungsverbot; Herabsetzung von Leistungen
(1) … Alle Arten Zahlungen, besonders Versicherungsleistungen, Gewinnverteilungen und bei Lebensversicherungen der Rückkauf oder die Beleihung des Versicherungsscheins sowie Vorauszahlungen darauf, können zeitweilig verboten werden. …
(2) Unter der Voraussetzung in Absatz 1 Satz 1 kann die Aufsichtsbehörde, wenn nötig, die Verpflichtungen eines Lebensversicherungsunternehmens aus seinen Versicherungen dem Vermögensstand entsprechend herabsetzen. Dabei kann die Aufsichtsbehörde ungleichmäßig verfahren, wenn es besondere Umstände rechtfertigen, namentlich wenn bei mehreren Gruppen von Versicherungen die Notlage des Unternehmens mehr in einer als in einer anderen begründet ist. Bei der Herabsetzung werden, soweit Deckungsrückstellungen der einzelnen Versicherungsverträge bestehen, zunächst die Deckungsrückstellungen herabgesetzt und danach die Versicherungssummen neu festgestellt, sonst diese unmittelbar herabgesetzt. Die Pflicht der Versicherungsnehmer, die Versicherungsentgelte in der bisherigen Höhe weiterzuzahlen, wird durch die Herabsetzung nicht berührt.
Noch Fragen?
Sparen für das Alter, mit der Lebensversicherung.
Das ist nicht sinnvoll. Werde Beamter. Hier ein Beispiel:
Eine Beamtin der Besoldungs-Stufe A16 geht nach 40 Jahren im Dienst mit einem Lebens-Alter von 65 Anfang 2012 in Rente. Sie ist Verheiratet.
Eine lebenslange Pension nicht unter netto 3.200 pro Monat ist ihr sicher.
Die statistische (Rest-)Lebenserwartung der Beamtin liegt bei Rentenbeginn noch über 20 Jahre.
Der Barwert der Rente beträgt, je nach Zinssatz 1.200.000 Euro. Die Rentenauszahlung beträgt ca. 800.000 Euro.
Hier noch ein paar Fakten:
Pensionssteigerungen sind nicht berücksichtigt. Den Großteil der Krankversicherungskosten übernimmt der Dienstherr. Sollte ein Witwer zu versorgen sein, ist ihm ein Anspruch auf eine Witwenrente sicher. Lebenslang….
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