
DüsseldorfDie Lebensversicherer müssen sich wegen der niedrigen Zinsen umstellen. „Weniger sollten die Renditeversprechen, sondern vielmehr die eigene Sicherheit und Verlässlichkeit im Vordergrund stehen“, stellt die Kölner Ratingagentur Assekurata in ihrer neuen Branchenstudie fest. Das hat eine Umfrage des Institut Allensbach ergeben: „Rendite ist bei der Altersvorsorge zweitrangig. Nur eine Minderheit hat konkrete Renditeerwartungen, die sich im Durchschnitt bei gut drei Prozent bewegen.“
Ohne Zweifel leide die Attraktivität der konventionellen Lebensversicherung durch die erneute Absenkung der Überschussbeteiligung, stellte Assekurata fest. Dennoch sei das Produkt für Bestandskunden aber unverändert sehr attraktiv. Kündigungen von Lebensversicherungen lohnen sich selten. Verbraucherschützer raten meist, bis zum Ende durchzuhalten.
Berechnung der Versicherungssumme für einen Mann, Jahresbeitrag 1.200 € vorschüssig; Eintrittsalter 30 Jahre, 100 % Todesfallleistung ohne Rabatte. Insgesamt ergibt sich also für 12 Jahre ein Zahlbetrag von 14.400 Euro.
Quellen: Map Report, Renditeberechnung mittels FMH-Finanzberatung
Die Lebensversicherer nennen einen Garantiezins, derzeit 1,75 Prozent. Damit wird die angesparte Summe verzinst. Dieser unterscheidet sich von der Rendite auf die gezahlten Beiträge, weil der Lebensversicherer von der Prämie Kosten abzieht. Die Beiträge des Versicherten werden also nicht vollständig verzinst.
Ab 2012: 14.406 Euro
Garantierte Beitrags-Rendite: 0,01 %
Vorjahr: 14.819 Euro
15.744 Euro
Garantierte Beitrags-Rendite: 1,47 %
15.565 Euro
Garantierte Beitrags-Rendite: 1,28 %
15.356 Euro
Garantierte Beitrags-Rendite: 1,06 %
15.096 Euro
Garantierte Beitrags-Rendite: 0,78 %
15.093 Euro
Garantierte Beitrags-Rendite: 0,78 %
13.669 Euro
Garantierte Beitrags-Rendite: -0,87 %
13.667 Euro
Garantierte Beitrags-Rendite: -0,87 %
13.690 Euro
Garantierte Beitrags-Rendite: -0,84 %
13.860 Euro
Garantierte Beitrags-Rendite: -0,64 %
13.868 Euro
Garantierte Beitrags-Rendite: -0,63 %
Anders urteilen Experten über Neuabschlüsse. Assekurata stellt etwa fest: Die Neigung der Kunden, sich langfristig zu binden, gehe zurück. In diese Richtung deutet auch die aktuelle Umfrage, die heute zusammen vom Institut Allensbach und dem Branchenverband GDV vorgelegt worden ist.
Die Gesamtverzinsung bezieht sich auf Verträge, die in diesem Jahr ablaufen. Sie setzt sich zusammen aus der Überschussbeteiligung (Garantiezins und Bonus), einem Schlussgewinn sowie einer Beteiligung an den Bewertungsreserven.
Quelle: Map-Report
Überschussbeteiligung: 3,93%
Schlussgewinn: 0,55%
Bewertungsreserven: 0,33%
Gesamtverzinsung: 4,6%
Überschussbeteiligung: 4,20%
Schlussgewinn: 0,70%
Bewertungsreserven: 0,70%
Gesamtverzinsung: 5,97%
Überschussbeteiligung: 4,60%
Schlussgewinn: 0,50%
Bewertungsreserven: 0,50%
Gesamtverzinsung: 5,60%
Überschussbeteiligung: 4,00%
Schlussgewinn: 0,78%
Bewertungsreserven: 0,50%
Gesamtverzinsung: 5,28%
Überschussbeteiligung: 4,55%
Schlussgewinn: 0,63%
Bewertungsreserven: 0,10%
Gesamtverzinsung: 5,28%
Überschussbeteiligung: 4,35%
Schlussgewinn: 0,55%
Bewertungsreserven: 0,32%
Gesamtverzinsung: 5,22%
Überschussbeteiligung: 3,5%
Schlussgewinn: 0,16%
Bewertungsreserven: 0,13%
Gesamtverzinsung: 3,79%
Überschussbeteiligung: 3,5%
Schlussgewinn: 0,0%
Bewertungsreserven: 0,3%
Gesamtverzinsung: 3,8%
Überschussbeteiligung: 3,5%
Schlussgewinn: 0,02%
Bewertungsreserven: 0,33%
Gesamtverzinsung: 3,85%
Überschussbeteiligung: 3,9%
Schlussgewinn: 0%
Bewertungsreserven: 0%
Gesamtverzinsung: 3,9%
Überschussbeteiligung: 3,5%
Schlussgewinn: 0,5%
Bewertungsreserven: 0%
Gesamtverzinsung: 4%
Die Analysten von Assekurata haben aufgrund einer umfangreichen Anbieterumfrage die Entwicklung der Zinsdeklarationen und die Beitragsrenditen verglichen. Ihr Fazit: In den letzten zehn Jahren war die Überschussbeteiligung noch nie so niedrig wie heute.
wer noch altverträge mit 4% garantiezins hat, sollte diese ruhig behalten. ein neuabschluss schließt sich komplett aus. die kosten für den vertrieb und die verwaltung sind einfach zu hoch. als alternative dürften schlichte banksparpläne nicht uninteressant sein, da in der regel keine kosten anfallen und man bei einem vorzeitigen ausstieg zumindest immer sein kapital wiedersieht.
Viele wissen es nicht oder haben es bisher ignoriert. In den Vergleichen wird auf nachfolgende gesetzlich bereits vorgesehene Regelung nicht hingewiesen.
Versicherungsaufsichtsgesetz (VAG) § 89 Zahlungsverbot; Herabsetzung von Leistungen
(1) … Alle Arten Zahlungen, besonders Versicherungsleistungen, Gewinnverteilungen und bei Lebensversicherungen der Rückkauf oder die Beleihung des Versicherungsscheins sowie Vorauszahlungen darauf, können zeitweilig verboten werden. …
(2) Unter der Voraussetzung in Absatz 1 Satz 1 kann die Aufsichtsbehörde, wenn nötig, die Verpflichtungen eines Lebensversicherungsunternehmens aus seinen Versicherungen dem Vermögensstand entsprechend herabsetzen. Dabei kann die Aufsichtsbehörde ungleichmäßig verfahren, wenn es besondere Umstände rechtfertigen, namentlich wenn bei mehreren Gruppen von Versicherungen die Notlage des Unternehmens mehr in einer als in einer anderen begründet ist. Bei der Herabsetzung werden, soweit Deckungsrückstellungen der einzelnen Versicherungsverträge bestehen, zunächst die Deckungsrückstellungen herabgesetzt und danach die Versicherungssummen neu festgestellt, sonst diese unmittelbar herabgesetzt. Die Pflicht der Versicherungsnehmer, die Versicherungsentgelte in der bisherigen Höhe weiterzuzahlen, wird durch die Herabsetzung nicht berührt.
Noch Fragen?
Sparen für das Alter, mit der Lebensversicherung.
Das ist nicht sinnvoll. Werde Beamter. Hier ein Beispiel:
Eine Beamtin der Besoldungs-Stufe A16 geht nach 40 Jahren im Dienst mit einem Lebens-Alter von 65 Anfang 2012 in Rente. Sie ist Verheiratet.
Eine lebenslange Pension nicht unter netto 3.200 pro Monat ist ihr sicher.
Die statistische (Rest-)Lebenserwartung der Beamtin liegt bei Rentenbeginn noch über 20 Jahre.
Der Barwert der Rente beträgt, je nach Zinssatz 1.200.000 Euro. Die Rentenauszahlung beträgt ca. 800.000 Euro.
Hier noch ein paar Fakten:
Pensionssteigerungen sind nicht berücksichtigt. Den Großteil der Krankversicherungskosten übernimmt der Dienstherr. Sollte ein Witwer zu versorgen sein, ist ihm ein Anspruch auf eine Witwenrente sicher. Lebenslang….
Noch Fragen?





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