
DüsseldorfWer einmal in die private Krankenversicherung gewechselt ist, bindet sich eigentlich fürs Leben. Die Politik hat kaum Lücken gelassen, in das System der gesetzlichen Kassen zurückzukehren. Gerade für Versicherte, deren Beiträge stark gestiegen sind, ein Problem. Einfache Lösungen gibt es zwar nicht - ganz versperrt ist der Weg zurück ins Solidarsystem allerdings auch nicht.
Vor allem die Angst vor hohen Beiträgen im Alter treibt die Menschen um. „Wir müssen aber viele enttäuschen, weil sie keine rechtlichen Möglichkeiten haben zu wechseln“, sagte ein Sprecher des AOK-Bundesverbands. „Dies zeigt: Die Zeit der PKV als Vollversicherung geht zu Ende.“
Der Weg zurück in die GKV ist steinig. Der Gesetzgeber hat viele Hindernisse aufgebaut, um Rosinenpickerei zwischen den Systemen zu unterbinden. So ist es nicht gewollt, dass Menschen in jungen Jahren von den niedrigeren PKV-Prämien profitieren und im Alter dann von niedrigeren GKV-Prämien.
Wer wechseln möchte, sollte sich an einen Anwalt oder Rentenberater wenden, empfiehlt der Versicherungsmakler Sven Hennig. Er sieht es nicht als Aufgabe der Krankenkasse an, PKV-Kunden zu beraten. Viele Kassen tun dies dennoch.
Die Paragraphen des Sozialgesetzbuches sind jedoch so unverständlich, dass nur Eingeweihte sie verstehen. Grundsätzlich gilt: Je älter ein Patient, desto schwieriger wird der Weg zurück. Der Wechsel hängt maßgeblich von den Lebensumständen ab, etwa Berufsstatus, Einkommen und Alter. Der Gesetzgeber hat Bedingungen formuliert, um schnelle Wechsel zu verhindern.
Für Angestellte:
Das Einkommen muss für mindestens ein Jahr unter die Versicherungspflichtgrenze sinken. 2012 liegt diese Einkommensgrenze bei einem jährlichen Bruttogehalt von 50.850 Euro. Ein gut verdienender Angestellter könnte sein Einkommen also unter diese Grenze drücken, wenn er Teilzeit arbeitet. Dann könnte er zurück in die Krankenkasse. Solange er arbeitet, zahlt er zwar vermutlich den Höchstbeitrag. Doch wenn er Rentner ist, würde sein Kassenbeitrag sinken.
Anwälte, Rentenberater oder Mitarbeiter von Krankenkassen kennen sich im Sozialrecht am besten aus, wenn Privatpatienten von der privaten Krankenversicherung (PKV) zurück in die gesetzliche Krankenversicherung (GKV) möchten. Auch Verbraucherschützer leisten Hilfestellung.
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Im Deutschen Anwaltsverein gibt es eine Arbeitsgemeinschaft für Sozialrecht. Auch hier wird auf eine Online-Anwaltsuche verwiesen. Einen Anwalt finden Interessenten hier auch über das Telefon 01805-181805. Die Auskunft selbst ist kostenlos, das Telefonat kostet – aus dem Festnetz – 0,15 Euro pro Minute.
Ein weiterer Dienst im Internet, um einen geeigneten Anwalt zu finden, ist der Anwalt-Suchservice
Der Ombudsmann für Versicherungen ist eine unabhängige und für Verbraucher kostenfrei arbeitende Schlichtungsstelle, welche bei Meinungsverschiedenheit mit Versicherungsunternehmen die Entscheidungen der Versicherer neutral überprüft.
Die Verbraucherschutzorganisation Bund der Versicherten setzt sich für die Rechte der Verbraucher im Versicherungswesen ein.
Für die Techniker Krankenkasse, die 7,8 Millionen gesetzlich Versicherte betreut, sind Beratungen für Wechselinteressenten inzwischen Routine. Für PKV-Kunden ist die Kasse in den letzten Jahren ein attraktives Ziel gewesen. Allein 2011 kam 68.000 Personen aus der PKV.
In den Verbraucherberatungsstellen tauche die Frage nach einer möglichen Rückkehr in die GKV zwar immer wieder auf, stellte Ilona Köster-Steinebach vom Bundesverband der Verbraucherzentralen jüngst fest. Gerade nach deutlichen Prämienerhöhungen wachse das Interesse an den gesetzlichen Kassen. Zu ihnen gebe es für Privatversicherte aber nur sehr begrenzten Zugang. Der Beratungsschwerpunkt liegt eher auf der Tarifwechselberatung innerhalb der PKV
Doch nicht jeder kann zurück. Manche haben sich auf Antrag von der Versicherungspflicht befreien lassen, um in der PKV zu bleiben. Das kann man tun, wenn das eigene Einkommen unter die jeweils geltende Einkommensgrenze fällt. Eigentlich müsste man dann in die GKV. Viele unterschätzen jedoch die Folge einer solchen Ausnahmegenehmigung.
Für Selbstständige:
Wer freiberuflich oder selbstständig arbeitet und privat versichert ist, kann sich fest anstellen lassen und dann in die GKV wechseln. Sein Gehalt müsste aber unter der Versicherungspflichtgrenze liegen. Eine weitere Möglichkeit: die Selbstständigkeit aufgeben und der Familienversicherung des Partners beitreten.
Für Berufsanfänger:
Studenten, die während ihrer Hochschulausbildung privat versichert waren, können beim Eintritt ins Berufsleben in die GKV wechseln. Der Weg zurück ist grundsätzlich möglich - auch, wenn das Gehalt im ersten Berufsjahr über der Versicherungspflichtgrenze liegt.
Für über 55-Jährige:
Eine wichtige Grenze in den Regeln ist das Alter. Eine Rückkehr in die GKV ist für Angestellte und Selbstständige nur möglich, wenn sie das 55. Lebensjahr noch nicht überschritten haben. Wer älter ist, hat nur noch unter speziellen Voraussetzungen eine Chance. Berater halten es etwa für möglich, den Umweg über die Niederlande zu wählen. Dafür müsste der Versicherte jedoch eine Weile in dem Nachbarland angemeldet sein, was nicht für jeden praktikabel ist. Um sicherzugehen, dass dies funktioniert, empfiehlt sich die fachkundige Beratung durch einen unabhängigen Versicherungsberater. Diese Berufsgruppe arbeitet auf Honorarbasis. Wichtig ist, dass der Berater die Regeln des Sozialgesetzbuchs gut kennt.
Ob es älteren Semestern gelingt, zurück in das gesetzliche System zu kommen, hängt von den persönlichen Lebensumständen ab, unter anderem Berufsstatus, Einkommen und Alter. Der Gesetzgeber hat etliche Bedingungen formuliert, um generelle und schnelle Wechsel zu verhindern.
Das Einkommen muss für mindestens ein Jahr unter die Versicherungspflichtgrenze sinken. 2012 liegt diese Einkommensgrenze bei einem jährlichen Bruttogehalt von 50.850 Euro. Ein gutverdienender Angestellter könnte sein Einkommen zum Beispiel dadurch unter diese Grenze drücken, wenn er nicht mehr voll arbeitet, sondern nur noch einen Teilzeitvertrag hat.
Arbeitnehmer, die sich auf Antrag in der Vergangenheit von der Versicherungspflicht befreien ließen, können den Weg über einen Teilzeitvertrag nicht gehen. Die Befreiung von der Versicherungspflicht wird auf Antrag ausgesprochen, wenn das Einkommen unter die Versicherungspflichtgrenze gesunken ist und der Arbeitnehmer aber privat versichert bleiben möchte.
Wer bisher frei arbeitet, kann in ein Angestellten-Verhältnis wechseln. Sein Gehalt müsste dann aber unter der Versicherungspflichtgrenze liegen. Er könnte seine Selbstständigkeit auch vollkommen aufgeben und in die Familienversicherung seines Partners wechseln.
Auch wenn ihr Gehalt von Anfang über der Versicherungspflichtgrenze liegt, können sie sofort in die GKV. Studenten, die während des Studiums privat versichert waren, kommen so zurück in die GKV.
Wer arbeitslos wird, den versichern die Arbeitsämter meist automatisch in der GKV.
Eine wichtige Grenze in den Regeln ist das Alter. Eine Rückkehr in die GKV geht für Angestellte und Selbstständige nur, wenn sie das 55. Lebensjahr noch nicht überschritten haben. Wer älter ist, hat nur unter speziellen Voraussetzungen noch eine Chance zum Systemwechsel. „Diese Informationen sind im Gesetzestext gut versteckt, da bei diesen Personen die Rückkehr in die GKV verhindert bzw. möglichst schwer gemacht werden soll“, heißt es auf der Internetseite PKV-Selbstvergleich.de. „Außerdem ist die Rückkehr nicht bei jedem möglich, sondern an bestimmte Bedingungen geknüpft.“ In diesem Fall empfiehlt sich also die Beratung durch einen Spezialisten, etwa einen Anwalt, der die Regeln des Sozialgesetzbuches sehr gut kennt.
PKV-Experten weisen darauf hin, dass eine Rückkehr in die GKV gar nicht mehr nötig sei, weil auch die privaten Krankenversicherer inzwischen Tarife anbieten müssen, die denen der GKV ähneln. Dies ist der sogenannte Basistarif. Daneben gibt es noch einen Standardtarif.
Die Altersrückstellungen in der privaten Krankenversicherung gehen verloren, wenn man zurück in die GKV wechselt. Diese Vorsorge dient dazu, die PKV-Beiträge im Alter zu dämpfen.
PKV-Experten weisen darauf hin, dass eine Rückkehr in die GKV gar nicht mehr nötig sei, weil auch die privaten Krankenversicherer inzwischen Tarife anbieten müssen, die denen der GKV ähneln. Dies ist der sogenannte Basistarif. Daneben gibt es noch einen Standardtarif. Beide sind Alternativen zur Rückkehr in die gesetzliche Versicherung.
Wer als PKV-Kunde unbedingt in die GKV wechseln will, sollte sich das gut überlegen. Denn jeder PKV-Versicherte sammelt Altersrückstellungen, die im Rentenalter den Beitrag dämpfen. Diese Vorsorge, die die private Versicherung anlegt, geht bei einem Wechsel verloren. Dennoch denken Privatpatienten immer häufiger über die Rückkehr ins gesetzliche System nach, wie die Krankenkassen feststellen. 166?000 waren es zuletzt.

hi doggy,
wie haben Sie es geschafft, noch mit 58 in die GKV zu kommen?

Unsicherheit über die zukünftige Beitragsentwicklung der PKV kann bekanntlich auch krank machen. Habe Erfahrung als ex PKV'ler, der mit 58 noch in die GKV kam !! Alle 3 Jahre Beitragserhöhungen von 30-40%, in den Zwischenjahren 3-4% und das alles bei 2000 SB ambulant. Nein Danke !! Da reicht im Alter die Rente gerade für den PKV-Beitrag. Und wer sich auf den Basistarif einlässt, wird beim Arzt zu Bittsteller, weil die PKV ihn schlechter bezahlt wie die GKV -- und der Arzt nach wie vor direkt mit dem PKV-Patienten abrechnet, nur zu halbierten Normaltarifen -- wenn der Arzt überhaupt Lust dazu hat !!

Kann mich nur anschließen: einseitige Berichterstattung! Nach wie vor lohnt sich die Private Krankenversicherung auch laut Stiftung Warentest http://www.test-private-krankenversicherungen.de/stiftung-warentest-pkv im Vergleich zu den gesetzlichen Kassen sowohl für Gutverdiener als auch für Beamte






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