
FRANKFURT. Das Bundesverwaltungsgericht hat ein wichtiges Urteil für Privatpatienten gefällt. Denn die Richter in Leipzig kippten den pauschalen Risikozuschlag, den die Allianz Private Krankenversicherung langjährigen Kunden für den Wechsel in einen günstigeren Tarif abverlangte (Az. BVerwG 8 C 42.09). Worauf müssen Privatversicherte nun achten?
Grundsätzlich gilt das Urteil für den Tarifwechsel beim selben Versicherer. Ein Wechsel zu einem anderen Anbieter ist zwar auch möglich, lohnt sich aber fast nie, meint Thorsten Rudnik vom Bund der Versicherten, zumindest nicht, wenn man über 40 ist. Der Grund: Ein Teil der Rückstellungen, mit denen Beitragserhöhungen im Alter vermieden werden sollen, geht verloren. Zudem sind oft Gesundheitsprüfungen fällig oder die Versicherer verlangen Wartezeiten.
All dies entfällt beim Wechsel in einen anderen Tarif des bisherigen Anbieters. Und nach dem Urteil der Leipziger Richter wird nach Expertenansicht das Beispiel der Allianz auch nicht Schule machen, Privatpatienten durch pauschale Zuschläge vom Wechsel in günstigere Tarife abzuhalten, die meist für junge Neukunden kalkuliert sind.
Auf das Kleingedruckte kommt es an
Die Preisunterschiede sind enorm. Sparen lassen sich bis zu 200 Euro monatlich. Aber der Preis ist nicht alles. Stefan Albers, der seine Kunden gegen Honorar berät, empfiehlt, den alten und den neuen Tarif im Detail miteinander zu vergleichen.
Denn in neuen Produkten gibt es oft Leistungseinschränkungen, die auf den ersten Blick nicht auffallen. Zum Beispiel bei Hilfs- und Heilmitteln. Im Gegensatz zu den alten Tarifen zählen die Versicherer in den neuen Angeboten meist genau auf, was bezahlt wird und in welcher Höhe. Ob das angesichts des medizinischen Fortschritts und steigender Preise reicht, ist ungewiss.
Ähnliches gilt für zahntechnisches Material wie Brücken und Kronen. Versicherungsberater Albers sagt: "In neueren Tarifen wird zum Beispiel auch Psychotherapie nicht mehr oder nur eingeschränkt versichert." Das hält er für höchst problematisch.
Der Berater warnt zudem vor sogenannten Tarifoptimierungen, bei denen schlicht der Selbstbehalt erhöht wird. Einerseits erreichen die Beiträge nach einigen Jahren meist wieder das alte Niveau - und Erhöhungen schlagen später stärker durch, weil weniger für die Altersrückstellungen angespart wird.
Regelmäßig nach günstigeren Tarifen fragen
Versicherungsexperte Rudnik rät, Privatpatienten sollten sich bei ihrem Anbieter regelmäßig nach günstigeren Tarifen erkundigen. Seien die Leistungen nicht wesentlich eingeschränkt, lohne sich ein Wechsel oft. Und noch eine gute Seite hat das Leipziger Urteil, meint Albers: "Viele Versicherte wissen überhaupt nicht , dass sie in andere Tarife wechseln können oder sie werden von Anbietern oder Vertretern abgeblockt und finden sich damit ab."
Fazit: Der Tarifwechsel ist nun leichter, die Klauseln bleiben kompliziert und können weitreichende Folgen haben. Daher sollten Versicherte in unabhängige Beratung investieren.
Lieber Jonals,
es ist leider schade, dass Du keine Ahnung von dem privaten Krankenversicherungsgeschäft hast und hier Unsinn erzählst.
Zunächst ist der Wechsel in die Gesetzliche für den größten Teil der privat versicherten Personen nicht möglich oder wenn dann nur mit betrug. Nur, jeder der in die private Krankenversicherung geht, sollte wissen was er tut.
Die von Dir erwähnten "Großkonzerne" verdienen an ihrer Krankenversicherungssparte so gut wie nichts; ich kann Dir sagen, dass die meisten Unternehmen eher auf diesen Versicherungszweig verzichten, da allein aus den Finanzgeschäften aber nicht aus den beiträgen Erträge generiert werden können!
Ein großer Teil der beitragsanpassungen der letzten Jahre wurde ausschließlich durch Gesetzänderungen der Politik hervor gerufen und nur zu einem geringen Teil durch höhere Kosten im Leistungs-bereich.Die Prämienerhöhungen waren prozentual in den letzten zehn Jahren in der PKV geringer als in der gesetzlichen Krankenversicherung.
bitte immer erst informieren und dann kommentieren!





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