ap MAINZ. Einige Versicherer bestreiten nach Angaben der Zentrale allerdings, dass die Kündigungsfristen des neuen Gesetzes auch für schon länger bestehende Versicherungsverträge gelten. Andere akzeptierten die Kündigungen alter Verträge nach den Vorschriften des neuen Gesetzes problemlos.
Bei vielen Versicherern habe sich bereits die Einsicht durchgesetzt, dass es sich nicht lohne, kundenunfreundlich auf vermeintlichen Rechten zu beharren. Die Verbraucherschützer sind zuversichtlich, dass sich diese Erkenntnis bald bei allen Versicherern durchsetzen werde.




