
Berlin/FrankfurtKunden deutscher Lebensversicherer müssen vor der Bundestagswahl nicht mehr mit einer Kürzung ihrer Ausschüttungen rechnen. Eine Einigung im Vermittlungsausschuss von Bundestag und Bundesrat am nächsten Dienstag werde nicht mehr zustande kommen, hieß es am Donnerstagabend in Koalitionskreisen. Die Lebensversicherer und ihre Aufseher hatten erreichen wollen, dass die Unternehmen stille Reserven auf festverzinsliche Wertpapiere wie Anleihen nicht mehr ganz an die Kunden weiterreichen müssen, weil diese die Versicherer zum vorzeitigen Verkauf renditeträchtiger Papiere zwängen. Die vorübergehend höheren Marktwerte von Renten und Anleihen lösen sich bis zum Ende ihrer Laufzeit wieder in Luft auf.
Der Bundesrat, in dem SPD und Grüne die Mehrheit haben, hatte die Gesetzespläne von Union und FDP gestoppt, die eine Erleichterung für die Versicherer bedeutet hätten. Nun ist auch der Versuch, in einer Arbeitsgruppe des Vermittlungsausschusses einen Kompromiss zu finden, gescheitert. „Das ist abschließend“, sagte ein Teilnehmer zu Reuters. In der Koalition hieß es, das Thema werde voraussichtlich in dieser Wahlperiode nicht mehr angepackt.
Verbraucherschützer waren gegen das Vorhaben Sturm gelaufen. Sie argumentierten, den Versicherten, deren Verträge jetzt zur Auszahlung anstehen, entgingen beträchtliche Gewinne, wenn die seit 2007 geltende Regelung ausgehebelt würde. Die Koalition und die Finanzaufsicht BaFin hatten sich dagegen auf den Standpunkt gestellt, dass das geltende Recht Kunden mit jüngeren Verträgen gegenüber Altkunden benachteilige. Denn neue Anleihen werfen deutlich weniger ab als Papiere aus den Hochzins-Phasen der Vergangenheit.
Es werden mit Blick auf Lebensversicherer verschiedene Zinsbegriffe verwendet. Wenn Verbraucherschützer von "Gesamtverzinsung" sprechen, meinen sie zum Beispiel die Kombination aus Garantieverzinsung und den so genannten Überschüssen aus dem Versicherungsgeschäft, an denen Versicherungsnehmer beteiligt sind. Die Versicherer reden hier auch von „Überschussbeteiligung“, dafür weisen sie jährlich einen Zinssatz aus. Als Gesamtverzinsung wird in der Branche auch die bei Vertragsablauf gezahlte Verzinsung bezeichnet. Darin enthalten sind neben Garantiezins und dem Überschuss zusätzlich eine Beteiligung an den Bewertungsreserven und ein Schlussüberschuss.
Das Problem der Versicherer-Kennzahlen: Sowohl der Garantiezins als auch die Überschussbeteiligung oder Gesamtverzinsung werden nicht auf die gesamte Prämie berechnet, sondern nur auf den Sparanteil in der Prämie. Die Hamburger bezeichnen die Zinsgutschriften der Branche daher auch als „Das Märchen von der Gesamtverzinsung“.
Die Verbraucherschützer aus Hamburg haben für einen sehr lange laufenden Vertrag mit einer Überschussbeteiligung von vier Prozent die Rendite und die Ablaufdaten gerechnet. Solche Verträge werden gerne von der Branche als Altersvorsorge verkauft.
Legt man 100 Euro im Monat an mit 4 Prozent Verzinsung, ergibt das nach 30 Jahren einen Betrag von 68.760 Euro.
Der Kunde zahlt zwar eine Prämie von 100 Euro. Doch tatsächlich wird weniger angelegt, weil die Versicherung Kosten für Abschluss, Verwaltung und Risiko zu Grunde legt, zum Beispiel 80 Euro.
Aus 80 Euro werden in 30 Jahren bei einer Verzinsung von jährlich 4 Prozent 55.008 Euro. Das ist also wegen des Zinseszinseffektes fast 14.000 Euro weniger als wenn die vollen 100 Euro Prämie verzinst würden.
„Die vermeintlich ordentliche Gesamtverzinsung von 4 Prozent sind in Wahrheit nur 2,68 Prozent pro Jahr“, stellen die Verbraucherschützer aus Hamburg aufgrund ihrer Rechnung über 30 Jahre fest.
"Wer sein Geld in den vergangenen 30 Jahren beispielsweise in Bundeswertpapieren angelegt hätte, stünde heute deutlich besser da als ein Verbraucher mit einer Lebensversicherung“, stellen die Verbraucherschützer fest. Nach einer Stichprobe von regulär abgelaufenen Verträgen ergäben sich Renditen von durchschnittlich etwas über drei Prozent pro Jahr - gegenüber Bundeswertpapieren mit durchschnittlich etwas über 6 Prozent in den letzten 30 Jahren.
In Kreisen der Versicherungswirtschaft hieß es, die Politik habe das unpopuläre Thema vor der Bundestagswahl gescheut. „Das Thema ist gegessen – das wird vor der Wahl nicht kommen“, hieß es schon vor der Sitzung. Die Präsidentin der Finanz- und Versicherungsaufsicht BaFin, Elke König, hatte bis zuletzt gehofft, dass der Vermittlungsausschuss von Bundestag und Bundesrat noch eine Einigung finden werde.

Wir haben uns ja schon einmal hier öffentlich gestritten und Sie sollten es nicht noch einmal riskieren.
Wenn Sie möchten, können wir das erneut unter dem von Ihnen hier angedachten Streitthema "Versicherungen und deren Transparenz" aufnehmen. Das hat zwar äußerst wenig mit dem Thema "Kürzung von Lebensversicherungen vorerst vom Tisch" zu tun, aber interessant ist es trotzdem.

Der Vergleich mit den Bundesanleihen hinkt, da der Versicherungskunde für den Beitrag zusätzlich auch noch einen Todesfallschutz bekommen hat.
Wäre er z.B. nach einem Monat gestorben, hätte er vom Versicherer rd. 50.000,- EUR Leistung bekommen ==> Rendite liegt grob bei 500%
Vom Bund hätte es seine 100 EUR zurück gegeben.
Zudem kommt dann auch i.d.R. eine Ankauf- und eine lfd. Depotverwaltungsgebühr der Banken, also kostenfrei ist das dann ebenfalls nicht. Wenn schon Vergleiche dann bitte aber auch alle Leistungen. Versicherung ist vor allem Absicherung eines Lebensrisikos und kein reiner Sparvorgang.

Vorsicht! Diese Mitteilung sagt nichts darüber aus, dass die Versicherungen den Versicherungsnehmer nicht schon vorher enteignet haben.
Hierzu sollte jeder einmal in stetigen Kürzungen schauen, die die Versicherungen kontinuierlich vorgenommen haben.






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