Riester-Rente
Staatlich geförderte Riester-Rentenverträge dürfen ab dem 1. Januar des kommenden Jahres als möglichen Auszahlungsbeginn der Riester-Rente frühestens das 62. Lebensjahr vorsehen, darüber informiert der Branchenverband GDV in einer Mitteilung. Nur dann ist sichergestellt, dass der Riester-Kunde die volle staatliche Förderung erhält und keine Zulagen zurückzahlen muss. Wird der Vertrag noch im Jahre 2011 abgeschlossen, ist weiterhin das 60. Lebensjahr als frühester Auszahlungsbeginn der Rente möglich.