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Altersvorsorge: Was sich für Versicherte alles ändert

Auf Leben- und Rentenversicherte kommen zahlreiche Änderungen zu. Die Konsequenzen für Steuern und Förderungen sind enorm. Was sich alles ändert und wie Versicherte jetzt schon reagieren können.

Riester-Rente

Staatlich geförderte Riester-Rentenverträge dürfen ab dem 1. Januar des kommenden Jahres als möglichen Auszahlungsbeginn der Riester-Rente frühestens das 62. Lebensjahr vorsehen, darüber informiert der Branchenverband GDV in einer Mitteilung. Nur dann ist sichergestellt, dass der Riester-Kunde die volle staatliche Förderung erhält und keine Zulagen zurückzahlen muss. Wird der Vertrag noch im Jahre 2011 abgeschlossen, ist weiterhin das 60. Lebensjahr als frühester Auszahlungsbeginn der Rente möglich.

Quelle: dpa-tmn