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Neues Gesetz: Konzerne können Pensionsvermögen bündeln

Die Koalition will den Fondsstandort Deutschland stärken. Weltweit tätige Konzerne können Pensionsvermögen von Deutschland aus zentral verwalten. Mit dem Gesetz wird auch der Kampf gegen Steuerbetrug vorangetrieben.

Senioren sitzen auf einer Parkbank: Mit dem neuen Gesetz können international agierende Konzerne Pensionsvermögen aus Deutschland zentral verwalten. Quelle: dpa
Senioren sitzen auf einer Parkbank: Mit dem neuen Gesetz können international agierende Konzerne Pensionsvermögen aus Deutschland zentral verwalten. Quelle: dpa

BerlinWeltweit tätige deutsche Konzerne können künftig auch das im Ausland verstreute Milliarden-Vermögen für die betriebliche Altersversorgung bündeln. Einen entsprechenden Gesetzentwurf billigte am Donnerstag der Bundestag in Berlin. Von einer zentralen Verwaltung ihres internationales Pensionsvermögens über spezielle Gesellschaften verspricht sich die Wirtschaft Einsparungen, ein besseres Management sowie höhere Renditen durch die Anlage großer Kapitalbeträge.

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Mit dem „AIFM-Steueranpassungsgesetz“ will die schwarz-gelbe Koalition nach eigenen Angaben den Fondsstandort Deutschland stärken. Für international tätige Unternehmen soll es attraktiver sein, das Altersvorsorgevermögen zentral in Deutschland zu verwalten und nicht in ausländische Standorte auszuweichen. Dem Gesetz muss laut Koalition auch der Bundesrat noch zustimmen.

Bisher ist eine Bündelung des Pensionsvermögens („Pension Asset Pooling“) auf in Deutschland ansässige Tochterfirmen beschränkt. International tätige Unternehmen unterhalten aber in verschiedenen Staaten Pensionssysteme. Für eine zentrale Verwaltung in Deutschland gab es steuerrechtliche Hindernisse. Dadurch geht Deutschland nach Angaben aus der Wirtschaft ein Milliarden-Anlagevermögen verloren. Als neues Anlagevehikel wird die Investment-Kommanditgesellschaft eingeführt.

Der richtige Schutz gegen die Versorgungslücke im Ruhestand

  • Die Zahlen

    Im Ruhestand müssen viele Frauen ihre Ansprüche deutlich zurückschrauben. Lag die Durchschnittsrente für Männer 2011 im Westen bei 987 Euro und im Osten bei 1.058 Euro, betrug sie für Frauen aus Westdeutschland im Schnitt nur 495 Euro und für ostdeutsche Frauen 711 Euro. Auf die Versorgung durch den Partner im Alter sollten Frauen sich – auch wegen der hohen Scheidungsraten – nicht verlassen. Neben der gesetzlichen Rentenversicherung gibt es weitere Möglichkeiten, für das Alter vorzusorgen.

  • Warum bekommen Frauen so viel weniger Rente?

    Je länger und je mehr ein Versicherter Beiträge in die gesetzliche Rentenversicherung eingezahlt hat, desto höher fällt die Rente aus. Da Frauen immer noch rund 22 Prozent weniger Geld als ihre männlichen Kollegen verdienen, zahlen Frauen auch deutlich weniger in die Rentenkasse. Außerdem erreichen Frauen im Schnitt 15 Versicherungsjahre weniger als Männer.

    Hauptgrund dafür sind Jobpausen wegen Kindererziehung oder Pflege von Angehörigen. Auch längere Teilzeittätigkeit mindert den Rentenanspruch. Hinzu kommt, dass das Rentenniveau wegen der Bevölkerungsentwicklung weiter sinken wird.

  • Wie werden Kindererziehungszeiten berücksichtigt?

    Mit den sogenannten Kindererziehungszeiten soll der Verdienstausfall in den ersten Lebensjahren eines Kindes bei der Rente ausgeglichen werden. Für alle Kinder, die ab 1992 geboren wurden, werden der Mutter – auf Antrag auch dem Vater – drei Jahre Beitragszeiten auf Grundlage des Durchschnittseinkommens gutgeschrieben. Zwei Kinder ergeben dann eine Rente von etwa 660 Euro im Jahr. Für vor 1992 geborene Kinder gibt es nur ein Jahr Beitragszeit. Auch wer sich um pflegebedürftige Angehörige kümmert, kann sich dies auf dem Rentenkonto gutschreiben lassen.

  • Können Frauen mit Minijobs ausreichend fürs Alter vorsorgen?

    "Auf Dauer Minijob und Rente – das verträgt sich nicht gut. Dafür ist das Rentensystem nicht gemacht", warnt ein Sprecher der Deutschen Rentenversicherung. Bei einem Monatsverdienst von 450 Euro steigt die monatliche Rente mit jedem Jahr in einem Minijob um lächerliche 4,45 Euro. Allerdings können Frauen, die kein oder nur ein Kind bekommen haben, mit einem Minijob die Mindestversicherungszeit von fünf Jahren erreichen.

  • Was hat sich bei Minijobs geändert?

    Zwar sind Minijobber seit diesem Jahr in der gesetzlichen Rentenversicherung versicherungspflichtig, sie können sich aber von der Versicherungspflicht und dem damit verbundenen Eigenbeitrag befreien lassen. Dann zahlt der Arbeitgeber nur noch seinen Pauschalbeitrag zur Rentenversicherung. Die Rentenversicherung rät aber, sich über die Folgen zu informieren. So könne eine Befreiung von der Versicherungspflicht dazu führen, dass eine schon erworbene Absicherung im Invaliditätsfall oder die Förderung der Riester-Rente wieder wegfällt.

  • Sollten Minijobber riestern?

    Die Deutsche Rentenversicherung rät Minijobberinnen, auf jeden Fall die Riesterförderung in Anspruch zu nehmen. Mit einem Eigenbeitrag von 60 Euro im Jahr könnten sie sich die recht umfangreichen staatlichen Zulagen sichern. Die volle Grundzulage beträgt 154 Euro und für Kinder 185 Euro pro Jahr. Für Kinder, die ab 2008 geboren wurden, fließen sogar 300 Euro pro Jahr.

  • Wie können Frauen zusätzlich vorsorgen?

    Mit einer zusätzlichen Altersvorsorge sollten Frauen grundsätzlich so früh wie möglich anfangen. Ein Vertrag über vermögenswirksame Leistungen kann schon mit dem Ausbildungsvertrag abgeschlossen werden. Entscheidend für die persönliche Vorsorgestrategie ist, wieviel Zeit noch für das Ansparen bis zum Rentenalter bleibt. Der Verbraucherzentrale Bundesverband verweist auf die Faustformel: Je kürzer der Anlagezeitraum, desto sicherer sollten die gewählten Produkte sein. Wer noch 30 Jahre bis zum voraussichtlichen Rentenbeginn vor sich habe, könne auch auf risikoreichere Angebote mit höheren Ertragschancen wie Aktienfonds zurückgreifen.

  • Was tun, wenn die Rente jetzt schon nicht reicht?

    Für Menschen über 65 Jahren gibt es die Grundsicherung vom Staat. Sie muss persönlich beim Grundsicherungsamt beantragt werden und wird nach dem persönlichen Bedarf berechnet.

Mit dem Gesetz werden zudem verschiedene „ungewollte Gestaltungsmöglichkeiten“ im Rahmen des Investmentsteuerrechts beschränkt. Schließlich müssen die Finanzbehörden der Länder dem Bundeszentralamt für Steuern bestimmte Daten für Bundes-Betriebsprüfungen zur Verfügung stellen.

Die Koalition stellt zudem die Weichen für eine rasche Umsetzung des sogenannten FATCA-Abkommens zur Bekämpfung von Steuerbetrug über ausländische Kapitalanlagen. Ein entsprechendes Abkommen Deutschlands mit den USA zu einem automatischen Informationsaustausch stehe kurz vor der Unterzeichnung. Dieses Abkommen sei auch Vorbild für einen generellen automatischen Informationsaustausch auf europäischer und internationaler Ebene.

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