Die Abgeltungsteuer ändert die Spielregeln für Vorsorgesparer. Produktanbieter locken mit Steuervorteilen.
Die Abgeltungsssteuer beeinflusst auch das Vorsorgesparen. Foto: Archiv
Von 2009 an greift die einheitliche Abgeltungsteuer auf Zinsen, Dividenden und Veräußerungsgewinne von 25 Prozent plus Solidaritätszuschlag. Aktionäre sind gegenüber der bis Ende 2008 geltenden Regelung benachteiligt, weil sie nicht mehr nach Ablauf der Spekulationsfrist von zwölf Monaten Kursgewinne steuerfrei kassieren können. Gut verdienende Zinssparer kommen zukünftig besser weg, weil ihr persönlicher Steuersatz meist höher liegt als bei der Abgeltungsteuer. Viele Anleger überlegen daher, ob sie bis Ende 2008 noch in Aktien oder Aktienfonds einsteigen sollen, um später die Kursgewinne noch steuerfrei zu kassieren.
»Großes Special: Alles, was man zum Thema Abgeltungsteuer wissen muss.
Für die private Altersvorsorge über 20 oder 30 Jahre ist ein Investment, das sich ohne Steuernachteile nicht umschichten lässt, keine Lösung. Banken und Lebensversicherungen propagieren daher den Einstieg in Fondspolicen und Dachfonds. Innerhalb dieser Produkte fällt beim Verkauf einzelner Fonds keine Abgeltungsteuer an. So können Sparer vor Rentenbeginn das Anlagerisiko ihres Portfolios senken, indem sie Aktienfonds gegen risikoärmere Anleihenfonds tauschen.
Steuerlich ist diese Lösung zwar reizvoll, doch ein Haken bleibt: Bei Dachfonds fallen gleich auf zwei Fondsebenen Kosten an. Zudem gibt es derzeit nur wenige leistungsfähige Produkte auf dem Markt. Ähnliche Probleme hat auch die Fondspolice: Es fehlt an Angeboten mit renditestarken Einzelfonds, und die Kosten schlucken nicht selten 20 Prozent des Sparbeitrages. Grund für die Einbußen sind hohe Verwaltungs- und Vertriebskosten. Die Renditeschwäche der Dachfonds sowie die Mehrkosten der Fondspolice können die Steuervorteile im Einzelfall mehr als aufwiegen.
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Experten wie Martin Liepert von der Steuer- und Unternehmensberatung Ecovis raten Anlegern daher, bei der Auswahl des richtigen Produkts nicht allein auf die Steuervorteile zu schauen: "In erster Linie sollten sie auf die Rendite ihrer Anlage achten und zweitens auf die Sicherheit, erst danach auf die steuerlichen Aspekte." Diesen Tipp sollten auch ältere Anleger beherzigen, die bereits angespartes Kapital für ein Zubrot im Alter verrenten wollen.
Rein steuerlich betrachtet ist die Alternative private Rentenversicherung attraktiv, weil etwa ein 65-Jähriger nur 18 Prozent seiner späteren Rente mit seinem persönlichen Einkommensteuersatz versteuern muss. Andererseits kann die magere Rendite der Rentenversicherung den Steuervorteil gegenüber einem abgeltungsteuerpflichtigen Entnahmeplan zunichte machen (siehe Beispielrechnung in der Tabelle: Wette auf ein langes Leben).
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Wer im Ruhestand davon ausgeht, einen geringeren Steuersatz zu haben als während seines Berufslebens, für den lohnt es sich, über staatlich geförderte Vorsorgeprodukte der Abgeltungsteuer auszuweichen. Wer als Arbeitnehmer beispielsweise in einen Fonds mit Riester-Förderung investiert, kann im kommenden Jahr bis zu 2100 Euro jährlich steuerfrei investieren. Kursgewinne des Fondsinvestments bleiben vom Finanzamt unbehelligt. Die späteren Renten muss der Riester-Sparer allerdings voll versteuern.
Selbstständige und gut verdienende Führungskräfte können alternativ auf die Rürup-Förderung ausweichen. Sie können derzeit beispielsweise über eine Fondspolice bis zu 20 000 Euro pro Jahr einzahlen, wobei 2008 dann 66 Prozent, also 13 200 Euro steuerfrei bleiben. Der steuerpflichtige Anteil der Beiträge schmilzt bis 2025 vollständig ab. Die Rürup-Renten sind 2008 zu 56 Prozent steuerpflichtig, wobei die Quote bis 2040 auf 100 Prozent steigt.
Beide Förderprodukte haben allerdings den Nachteil, dass die Sparer erst ab dem 60. Lebensjahr in den Genuss der Rente kommen. Bei vorzeitiger Kündigung verlieren sie die Steuerprivilegien. Riester und Rürup sind daher nur etwas für die unverzichtbare Basis der privaten Altersvorsorge. Wer flexibel bleiben will, sollte sich an die konventionellen Sparprodukte halten.
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