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07.05.2007 
Fonds-Basisrenten

Angebot bei Rürup wird größer

von Anke Rezmer

Jetzt ziehen die Investmentfondsgesellschaften nach und wollen auch auf den Rürup-Zug aufspringen. Noch 2007 sollen erste Fonds-Basisrenten auf den Markt kommen.

Noch ein Vorsorge-Gewächs: Rürup-Fonds. Foto: Archiv

Noch ein Vorsorge-Gewächs: Rürup-Fonds. Foto: Archiv

HB FRANKFURT. So schnell ändern sich die Zeiten auf dem Markt für Vorsorgeprodukte. Kaum hat sich die Riester-Rente zum Verkaufsschlager entwickelt, zieht die Rürup-Variante nach: Die ersten Fondsgesellschaften arbeiten derzeit mit Hochdruck an einem neuen Produkt für diese Form der staatlich geförderten, privaten Altersvorsorge. Die drei größten Fondsgesellschaften in Deutschland, DWS, Deka und Union Investment, wollen ab Herbst eine auf Investmentfonds basierende Rürup-Rente anbieten. Hintergrund ist, dass auch Fondsgesellschaften diese Verträge für private Leibrenten seit Anfang des Jahres verkaufen dürfen.

Bislang wird dieser Markt von klassischen Rentenversicherungen beherrscht. Die Versicherer verzeichnen seit der verbesserten Steuerförderung im vergangenen Jahr eine deutliche höhere Nachfrage nach Rürup-Produkten. Laut Gesamtverband der deutschen Versicherungswirtschaft (GdV) wurde 2006 ein gutes Drittel der knapp 200 000 neuen Rürup-Verträge im vierten Quartal verkauft. Nun will die Fondsindustrie nachziehen. Aktuell arbeiten die Produktspezialisten an der Gestaltung ihrer fondsbasierten Rürup-Produkte. "Wir würden die Basis-Rente gern ähnlich gestalten wie die inzwischen gut angenommene Riester-Rente", sagt Frank Breiting, Leiter private Altersvorsorge bei der DWS. Bei den Riester-Verträgen fließt das in Fonds angesparte Kapital zu einem kleineren Teil in eine Rentenversicherung, die ab dem 85. Lebensjahr zahlt. Der Rest gelangt in einen Auszahlplan, der je nach Rentenbeginn auf 20 bis 25 Jahre angelegt wird.


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Allerdings muss die Fondsbranche mit dem Bundesfinanzministerium noch einige zentrale Dinge klären: Offen ist noch, ob die Fondshäuser die Auszahlphase überhaupt über Fonds gestalten dürfen oder ob sie das gesparte Kapital in eine Rentenversicherung einzahlen müssen. Außerdem muss der wichtige Hinterbliebenenschutz so geregelt werden, dass auch die Beiträge für eine solche Versicherung steuerlich absetzbar sind.

Die nach dem Ökonomen und Regierungsberater Bert Rürup benannte Leibrente wurde im Jahr 2005 mit dem Einstieg in die nachgelagerte Besteuerung von Rentenzahlungen eingeführt. Die Beiträge können mit einem steigenden Anteil von der Steuer abgezogen werden, die Rentenzahlungen werden parallel dazu zunehmend versteuert. Das gesparte Kapital ist nicht vererbbar, nicht beleihbar und nicht veräußerbar. Diese Einschränkungen machen die Basisrente vor allem attraktiv für Selbstständige mit hohem Einkommen. Sie können bis zu 20 000 Euro im Jahr in einen Rürup-Vertrag einzahlen. Aktuell erkennt das Finanzamt davon 64 Prozent steuermindernd an. Bis zum Jahr 2025 steigt der Anteil auf 100 Prozent.

Lesen Sie weiter auf Seite 2: Wovon Selbstständige noch profitieren

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