Die betriebliche Altersvorsorge erfreut sich neuer Beliebtheit. Zum einen sind die Beschäftigten immer mehr davon überzeugt, dass die gesetzliche Absicherung nicht reichen wird. Und dann wirkt auch belebend, dass die Sozialabgabenfreiheit der Vorsorgeleistungen doch erhalten bleibt.
HB DÜSSELDORF. Jeder Arbeitnehmer hat seit 2002 praktisch einen Rechtsanspruch auf eine betriebliche Altersvorsorge (bAV). Das besagt zumindest der Paragraf 1a des Betriebsrentengesetzes, das jedem eine Entgeltumwandlung von bis zu vier Prozent der Beitragsbemessungsgrenze zubilligt. Die Wirkung ist bereits jetzt zu spüren: Nach einer repräsentativen Umfrage von Clerical Medical stehen die betriebliche und die staatlich geförderte Vorsorge nun auch höher im Kurs. Sie verzeichnen mit 47 Prozent die stärksten Zuwächse und verdrängen somit das Eigenheim (30 Prozent) auf Platz zwei.
Zwar hatte sich das Wachstum in 2006 wegen der Unsicherheit über die Sozialabgabenfreiheit verlangsamt. „Doch mit der Entscheidung der Bundesregierung, diese uneingeschränkt über das Jahr 2008 beizubehalten, dürfte die bAV wieder an das Wachstumstempo der vergangenen Jahre anknüpfen“, erwartet Jörg Braun, Leiter des Bereichs Firmenkunden/Maklervertrieb bei der Allianz Leben und Vorstand der Allianz Pensionskasse AG. Besonders bei kleinen und mittelständischen Unternehmern erwartet Braun einen Schub: „Hier besteht nach der neuesten Untersuchung von TNS Infratest noch der größte Nachholbedarf. So haben zum Beispiel bei Unternehmen mit fünf bis neun Mitarbeitern 75 Prozent der Arbeitnehmer keine bAV – 50 Prozent dieser Firmen bieten sie sogar nicht an.“
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Ein Trend ist, die Pensionsverpflichtungen auf externe Träger zu übertragen: „Durch eine solche Auslagerung tragen Unternehmen keine zusätzlichen Risiken, wie beispielsweise das so genannte Langlebigkeitsrisiko des Arbeitnehmers, und die Verpflichtungen tauchen nicht in der Bilanz auf“, sagt Braun. Außerdem: „Neben den unterschiedlichen Möglichkeiten, Pensionsrückstellungen abzusichern – sei es durch Auslagerungen über einen Pensionsfonds oder über ein Contractual Trust Arrangement (CTA) – nehmen kapitalmarktnahe Produkte auch in der betrieblichen Altersversorgung an Bedeutung zu. Von solchen kapitalmarktnahen Produktkonzepten erwarten wir zusätzliche Impulse für das Neugeschäft.“
Fünf Möglichkeiten gibt es in Deutschland: Direktzusage, Unterstützungskasse, Pensionskasse, Pensionsfonds und Direktversicherung. Die Unterschiede liegen hauptsächlich in der sozial- und steuerpflichtigen Behandlung sowie den Anlagevorschriften. So erbringt bei der Direktzusage, der in Deutschland häufigsten Form der bAV, der Arbeitgeber die Pensionsleistungen unmittelbar. Die Direktzusage „zählt zu den flexibelsten Möglichkeiten, da bei ihr die Gestaltungsmöglichkeiten am breitesten sind“, urteilt Thomas Jasper, Partner der Beratungsfirma Rauser Towers Perrin.
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Anders ist es bei den anderen Durchführungswegen, denn hier erbringt ein externer Versorgungsträger die Pensionsleistungen. Bei den Unterstützungs- und Pensionskassen beispielsweise kann der Arbeitgeber seine eingebrachten Zuwendungen als Betriebsausgaben geltend machen. Letztere sind quasi eine Sonderform von Versicherungen und unterliegen somit dem Versicherungsaufsichtsgesetz (VAG). Entsprechend streng sind bei Pensionskassen die Vorgaben für die Kapitalanlage.
Ebenfalls über Beiträge, die als Betriebsausgaben geltend gemacht werden können, finanziert sich die Direktversicherung. Hier schließt der Arbeitgeber eine Rentenversicherung für den Arbeitnehmer ab. Bezugsberechtigte sind der Arbeitnehmer oder seine Hinterbliebenen. „Gerade die klassische Direktversicherung und Pensionskasse sind ideal für die Grundsicherung“, urteilt Braun von der Allianz, „abhängig von der persönlichen Risikoneigung, kann ein Pensionsfonds ergänzend oder alternativ hinzukommen“.
Die fünfte Möglichkeit der bAV, die Firmen seit 2002 offen steht, ist der Pensionsfonds. Diese Fonds ähneln zwar den Pensionskassen, doch unterliegen sie nicht dem VAG. Daher sind sie frei in der Kapitalanlage – aber auch abhängiger von der Situation an den Finanzmärkten. Das zeigte jüngst auch der Einbruch durch die US-Kreditkrise: So gingen zum Zeitpunkt des Tiefststandes bei den Dax-Firmen acht Mrd. Euro Altersvorsorge verloren – zumindest rechnerisch. Das ergaben Berechnungen der Beraterfirma Rauser Towers Perrin.
„Die Auswirkungen waren überraschend gering“, weiß Jasper von Rauser Towers Perrin. Er verweist darauf, dass im Jahresverlauf das zur Verfügung stehende Vermögen für Altersvorsorge zum Ende des dritten Quartals mit drei Prozent im Plus liegt. Das zeige, dass die „Kritik am Pension Management deutscher Unternehmen nicht zwingend berechtigt ist“ und zumindest aus Sicht der Begünstigten auch in langen Zeiträumen gedacht werden müsse. „Und auf 30 Jahre gesehen gleichen sich die Schwankungen am Kapitalmarkt weitgehend aus.“
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Die betriebliche Altersvorsorge erfreut sich neuer Beliebtheit. Zum einen sind die Beschäftigten immer mehr davon überzeugt, dass die gesetzliche Absicherung nicht reichen wird. Und dann wirkt auch belebend, dass die Sozialabgabenfreiheit der Vorsorgeleistungen doch erhalten bleibt.
